Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

07.11.2021, 07:30 Uhr

Es wäre doch wirklich ein Fortschritt, wenn Apotheken in die Covid-19-Impfungen bzw. Auffrischimpfungen mit einbezogen würden... (Foto: Alex Schelbert)

Es wäre doch wirklich ein Fortschritt, wenn Apotheken in die Covid-19-Impfungen bzw. Auffrischimpfungen mit einbezogen würden... (Foto: Alex Schelbert)


Bald wird geboostert, was die Spritzen hergeben. Aber es geht zu langsam voran, die Hausärzte ächzen schon. Die Politik macht mehr Druck und kann sich Covid-19-Impfapotheken vorstellen. Im Gegenzug beschließt der Ärztetag die Forderung, den Niedergelassenen das Dispensierrecht im Notdienst zu geben – aber sie wissen nicht, was sie da tun! Und beim E-Rezept sind wir doch noch nicht alle „ready“, aber bald „fix und fertig“, wenn es so weitergeht. Guter Froese-Vorschlag: Der ausgedruckte Token fürs E-Rezept muss ein Dokument sein. Es darf nicht durch die Versandhauswelt geistern. Guter Hasse- und Hoch-Vorschlag: Mehr Ehrlichkeit bei den Gehaltstarifverträgen. Und kommen auch Gehaltstarife für Filialleitungen? 

1. November 2021

Noch im Sommer hatte der Gesundheitsexperte der Grünen, Janosch Dahmen, keine Sympathien für den Vorschlag von uns Apothekers, dass wir gegen Covid-19 impfen. Mittlerweile hat er seine Einstellung dazu geändert: Jetzt hält er es für denkbar, sich auch in Apotheken impfen zu lassen. Grund für seinen Sinneswandel: Mit den Impfungen gegen Covid-19 geht es in Arztpraxen zu langsam voran. Mein liebes Tagebuch, mag sein, dass er seine Äußerung auch deshalb machte, um den Druck auf seine Heilberufskolleginnen und -kollegen zu erhöhen. Denn da scheinen die Niedergelassenen derzeit tatsächlich an ihre Kapazitätsgrenzen zu kommen: die Grippeschutz-Impfungen sind deutlich angestiegen und jetzt kommen noch die Booster-Impfungen hinzu – das überfordert die eine oder andere Praxis. Dahmen: „Nach der Schließung der meisten Impfzentren erfüllen die Praxen die in sie gesetzten Erwartungen erkennbar nicht, weder bei den Erst- noch bei den Booster-Impfungen.“ Übrigens, auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich bereits dafür ausgesprochen, in Apotheken gegen Covid-19 zu impfen. Und der neue Chef des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, Thomas Rochell, hält es für denkbar, wie er im DAZ.online-Interview sagt, Corona-Auffrischimpfungen in Apotheken durchzuführen. Zwar noch nicht in diesem Herbst, aber künftig: „Vielleicht kommt die Politik also auf uns zurück. In jedem Fall stünden wir dafür bereit“, so Rochell. Mein liebes Tagebuch, klingt gut. Und es könnte doch gut möglich sein, dass sich in der Ampel-Koalition etwas in diese Richtung bewegt. Was hindert uns also daran, uns schon mal warmzulaufen und zumindest die geforderte Ausbildung zur Impfung zu absolvieren. Damit wir mit Überzeugung sagen können: Wir Apothekers stehen bereit.

 

Thomas Rochell, neuer Vorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), äußert sich im DAZ.online-Interview auch zur neuen Digitalgesellschaft GEDISA. 16 Apothekerverbände beteiligen sich bereits als Gesellschafter daran, und das, obwohl nach Ansicht von Rochell wichtige Informationen fehlen, „um eine Entscheidung über eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, noch dazu mit solch einer finanziellen Tragweite, treffen zu können“. Die generelle berufspolitische Idee hinter GEDISA könne durchaus sinnvoll sein, so der AVWL-Chef, man wolle als AVWL aber keinen Freifahrtschein ausstellen. Mein liebes Tagebuch, da kann man ihm doch nur zustimmen. Aber heißt dies dann im Umkehrschluss, dass die 16 anderen Apothekerverbände diesen Freifahrtschein bereits ausgestellt haben? Und ja, Rochell spricht sich auch dafür aus, dass Nicht-Verbandsmitglieder in irgendeiner Form die Chance bekommen müssen, die Dienste der GEDISA in Anspruch zu nehmen. Mein liebes Tagebuch, da sollte in der Tat darüber nachgedacht werden: Wenn man schon so eine berufsständische Plattformlösung auf die Beine stellt, dann sollte sie allen Apotheken auch immer zugänglich sein. Über die Bedingungen kann man dann noch sprechen.

 

Der Vorschlag von Peter Froese, Chef des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, hat was: Der Ausdruck des Zugangscodes fürs E-Rezept, der sogenannte Token, sollte als Dokument eingestuft werden. Diese Forderung könnte sogar in der noch ausstehenden Rechtsverordnung umgesetzt werden. Mein liebes Tagebuch, das wäre doch die Lösung für viele Fragen. Wenn sich da nämlich nichts tut, kann dieser Token ungeniert abfotografiert, ausgedruckt, kopiert und durch die Versandhauswelt der EU-Großhändler geschickt oder sogar damit gehandelt werden. Denn es ist doch so: Wer den Token hat, kann das Rezept einlösen. Also, da muss etwas geschehen, auch im Sinne der Patientensicherheit. Außerdem, wenn der Ausdruck des Tokens ein Dokument ist, so Froese, kann auf dieser Grundlage das Arzneimittel abgegeben werden, selbst wenn das Internet oder Technikkomponenten ausgefallen sind. Mein liebes Tagebuch, der Token als Dokument wäre eine Lösung, aber ist sie auch praktikabel? Einem Ausdruck sieht man nicht an, ob er bereits kopiert wurde…

2. November 2021

Die niederländische Shop Apotheke, die sich als „Die Online-Apotheke für Europa“ bezeichnet, lobt sich zurzeit selbst damit, dass sie jüngst das erste E-Rezept bearbeitet hat. Na fein, die E-Rezept-Verordnungen gingen übrigens aus der Region Berlin-Brandenburg ein, die bekanntlich im Rahmen des E-Rezept-Pilotprojekts das Handling der E-Rezepte testet. Klar, auch für die Shop Apotheke wird es in Zukunft existenziell sein, ein dickes Stück vom E-Rezept-Kuchen abzubekommen, ähnlich wie sich auch DocMorris und die anderen Versandhäuser für den Kampf ums E-Rezept rüsten. Sichtlich Probleme hat die Shop Apotheke allerdings mit ihren Zahlen. Nach eigenen Angaben hat der Versender zwar steigende Nutzerzahlen und steigenden Umsatz (772 Mio. Euro bis Ende September 2021), aber ein Nettoergebnis von minus 31,7 Mio. Euro. Mein liebes Tagebuch, der Kampf ums E-Rezept wird kommen und er wird hart werden.

 

Mittlerweile ist es bei Politikern und in der juristischen Fachwelt weitgehend Konsens: Bei der Fälschung von Impfausweisen gibt es eine Strafbarkeitslücke. Legt eine Person ihren (selbst) gefälschten Impfpass zur Digitalisierung in der Apotheke vor, macht sich diese Person nicht strafbar. Sie kann sich mit ihrem Zertifikat, dem der gefälschte Impfpass zugrunde liegt, Zutritt zu Restaurants und Veranstaltungen verschaffen, ohne dass dieser Person Strafen drohen. Mein liebes Tagebuch, die Regelungen im Strafgesetzbuch greifen nämlich nur dann, wenn es um die Täuschung von Behörden oder Versicherungen geht, die Täuschung von Apotheken, von Theatern und Kneipen ist da nicht aufgeführt. Auch unsere ABDA-Präsidentin äußerte sich gegenüber dem ARD-Hauptstadtbüro: „Wenn Polizei und Richter selbst eine Rechtsunklarheit sehen, dann ist natürlich der Gesetzgeber gefragt.“ Also, mein liebes Tagebuch, da muss schleunigst eine Nachbesserung erfolgen! Erste Hinweise, dass die Politik den Ball aufnimmt, gibt es: Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), hat angekündigt, dass seine Fraktion voraussichtlich nächste Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen werde. Eigentlich hätte schon längst etwas geschehen können, denn schon im vergangenen Juni hatten die Justizministerinnen und -minister der Länder das Bundesjustizministerium aufgefordert, die strafrechtlichen Regelungen rund um gefälschte Gesundheitszeugnisse zu prüfen und zu reformieren. Angeblich werde zwar schon geprüft, aber die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen, wie es immer so nett heißt, wenn man Versäumnisse nicht zugeben möchte. Mein liebes Tagebuch, da muss mehr Tempo rein, es geht um die Gesundheit!

3. November 2021

Ärzte fordern das Dispensierrecht im Notdienst  – so ein Beschluss des Deutschen Ärztetages. Ehrlich gesagt, mein liebes Tagebuch, wie abartig ist denn so eine Forderung! Vor allem die Begründungen der Ärzte dazu lesen sich irgendwie „strange“: Ein ärztlicher Notdienst trage zu einer Verbesserung der Patientenversorgung bei, z. B. weil Patienten weite Wege zur Notdienstapotheke hätten und vor allem, weil benötigte Medikamente zur Behandlung akuter Erkrankungen im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch die örtlichen Apotheken nicht zeitgerecht geliefert werden könnten. Wie bitte, auf welchem Planeten leben denn die Ärztefunktionäre? Und schließlich wird auch noch die Flutkatastrophe vom Sommer bemüht, wo die medizinische Versorgung durch die Haus- und Fachärzte sichergestellt, aber Lieferketten teilweise wochenlang blockiert gewesen seien. Und solche Naturereignisse würden schließlich in Zukunft wiederholt auftreten. Oh mamma mia, mein liebes Tagebuch, geht’s noch? Das Dispensierrecht im Notdienst in Ärztehand zu geben, weil Flutkatastrophen häufiger werden – was ist das für eine Argumentationslyrik. Und was die Lieferketten angeht, so sollten die Ärzte wohl wissen, dass eine Unterbrechung von Lieferketten, so sie denn stattfindet, dann Apotheken und Arztpraxis treffen würde. Eine Verbesserung der Patienten im Notdienst wäre durch das ärztliche Dispensierrecht mitnichten gegeben. Was noch hinzukommt, mein liebes Tagebuch, wissen die Ärzte überhaupt, was sie sich mit solchen Forderung antun? Können sich die Ärztinnen und Ärzte vorstellen, was es heutzutage bedeutet, Arzneimittelwirtschaft zu betreiben, also Arzneimittel zu bestellen, zu überprüfen, zu lagern und richtig abzugeben? Wollen sie sich das wirklich antun? Vermutlich ist so ein Beschluss des Ärztetages in erster Linie in den Köpfen von basisfernen  Funktionären gewachsen, denen die Impfaktivitäten der Apotheken ein Dorn im Auge sind. Ein niedergelassener Hausarzt, draußen an der Basis, hat andere Sorgen als sich mit einem ärztlichen Dispensierrecht im Notdienst herumzuschlagen.

4. November 2021

Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen für Apotheken kommen – wir wissen zwar noch nicht welche Dienstleistungen es im Einzelnen sind und wie sie honoriert werden, aber ab 15. Dezember wird schon mal das Geld eingesammelt, das dafür zur Verfügung stehen soll: Laut Beschluss des GKV-Spitzenverbands werden dann alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel um 20 Cent plus Mehrwertsteuer steigen. Letztlich sollen so die den Apotheken mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz zugestandenen 150 Millionen Euro zusammenkommen, aus denen dann die Dienstleistungen honoriert werden. Immerhin, das Einsammeln des Betrags sollte laufen. Die noch offene Frage ist: Wie wird das Dienstleistungshonorar den Apotheken ausgezahlt? Ein Verfahren wie beim Nacht- und Notdienstfonds, mit dem man gute Erfahrungen macht, lehnt der GKV-Spitzenverband allerdings ab – und so ist nun die Schiedsstelle damit befasst, ein Verfahren zu finden, das dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband gefällt. Und auch was die konkrete Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen betrifft: Sie soll, so war aus Verhandlungskreisen zu hören, wohl nicht digital geschehen, sondern über einen neuen, papiergebundenen Sonderbeleg. Die Entscheidung dazu steht allerdings noch aus. Mein liebes Tagebuch, das will man doch nicht glauben, oder? Da drängt man auf der einen Seite zum elektronischen Rezept, alles soll digital ablaufen, und bei neuen Dienstleistungen sollen Sonderbelege aus Papier ausgestellt und abgerechnet werden? Ziemlich crazy.

 

Während unser Apothekenbereich noch relativ gut gegen eine Kommerzialisierung geschützt ist (kein Fremdbesitz und ein geordneter Mehrbesitz mit maximal vier Apotheken), sieht es bei den Ärzten, vor allem auch bei den Zahnärzten schon anders aus. Hier gewinnen private Finanzinvestoren zunehmend an Einfluss. Die Übernahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen durch Fremdinvestoren häufen sich. So drängen vor allem auch in Steueroasen ansässige Private-Equity-Gesellschaften in ambulante Gesundheitseinrichtungen, vor allem in  Medizinische Versorgungszentren (MVZ), aber auch in den Klinikbereich. Der Deutsche Ärztetag sieht dies mit großer Sorge und hat das Thema in einem Leitantrag aufgegriffen: Der Gesetzgeber möge Gegenmaßnahmen ergreifen, um der zunehmenden Kommerzialisierung im Gesundheitswesen Einhalt zu gebieten. Mein liebes Tagebuch, diese Forderung kann man nur unterstützen. Die Interessen von Fremdinvestoren sind selten die Interessen der Patientinnen und Patienten. Ein Gesundheitswesen, bei dem Ärztinnen und Ärzte darauf achten müssen, dass ihre Investoren zufrieden sind, ist kein menschliches Gesundheitswesen mehr. Aus manchen Kliniken hört man bereits, dass z. B. Operationen und andere Behandlungen durchgeführt werden, die nicht notwendig sind, sondern nur dem Kontostand der Gesundheitseinrichtung dienen – da ist die Politik gefordert!

 

Der große Big Bang am 1. Januar, der fulminante Start des E-Rezepts, wird wohl eher ein kleiner Plopp. Vor Kurzem sagte sogar die Gematik, dass das E-Rezept 2022 wohl erst „nach und nach“ kommen wird. Und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht davon aus, dass die Praxen sogar erst Mitte des Jahres 2022 fit sein werden für die elektronischen Verordnungen. Daher baut sie schon mal vor und schreibt in einer Richtlinie fest, dass Ärztinnen und Ärzte bis dahin weiterhin Papierrezepte ausstellen dürfen, wenn sie technisch noch nicht für das E-Rezept gewappnet sind. Mein liebes Tagebuch, tatsächlich werden die wenigsten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schon Anfang des Jahres ein E-Rezept ausstellen (können). Das allseits geliebte rosafarbene Papierrezept – wir werden es noch eine schöne zeitlang aus den Händen unserer Patientinnen und Patienten liebevoll in Empfang nehmen können.

5. November 2021

Bald stehen wieder Gehaltstarifverhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband ADA und der Apothekengewerkschaft Adexa an. Das Dilemma, in dem sich die Tarifparteien befinden, hat sich in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr nicht geändert: Während die Honorare für die Apotheken nicht gestiegen sind und Mehreinnahmen bei Apotheken nur durch Umsatzzuwächse, so es sie gibt, entstehen, steigen die Lebenshaltungskosten weiter an. Auf der einen Seite müssen die Apothekengehälter angepasst werden, zumal sie eh nicht zur oberen Liga gehören, auf der anderen Seite halten sich die Umsatzsteigerungen und Erträge der Apotheken in Grenzen – das verspricht keine leichten Tarifverhandlungen. Und dennoch dürfte beiden Parteien bewusst sein, dass sich etwas tun muss, wie auch Theo Hasse, der langjährige und nun ausgeschiedene  ADA-Chef im Gespräch mit DAZ.online wissen ließ. Der Fachkräftemangel im Apothekenbereich und auch die höheren Mindestlöhne werden die anstehenden Gehaltstarifverhandlungen beeinflussen. Theo Hasse ist wie auch Heidrun Hoch, die ehemalige Vorsitzende der TGL Nordrhein, überzeugt, dass der Gehaltstarif die in der Realität gezahlten Gehälter besser abbilden muss – mein liebes Tagebuch, es ist gemeinhin bekannt, dass viele Apotheken ihren Mitarbeitern bereits ein übertarifliches Gehalt bezahlen. Also, da liegt es doch wirklich auf der Hand, den Tarifvertrag anzupassen. Wer sich für den Apothekerberuf interessiert, wird beim Blick in die Gehaltstabellen dann attraktivere Gehälter finden als heute – was den einen oder die andere eher dazu bewegen könnte, den Arbeitsplatz Apotheke ins Auge zu fassen. Was längst überfällig ist: Vielleicht wird endlich eine neue Tarifgruppe für die Filialleitungen eingeführt. Mein liebes Tagebuch, es kann doch nicht verkehrt sein, wenn man als approbierte Kraft weiß, was einen mindestens erwartet, wenn man mehr Verantwortung und Engagement übernimmt und eine Filiale führt.

 

Apotheken sind E-Rezept-ready – so hieß es jedenfalls vor Kurzem. Aber stimmt das auch? Testen können das derzeit wohl nur ein paar Apotheken in der Pilotregion Berlin-Brandenburg. Alle anderen Apotheken müssen das glauben, was ihnen ihr Softwarehaus gesagt und auf die Apothekenrechner gespielt hat. Und da gibt es nun Gerüchte: Wie bei Erprobungen in der Pilotregion zutage getreten ist, seien bei weitem noch nicht alle Apotheken „ready“ fürs E-Rezept. Vor allem soll es Probleme bei der Abrechnung der E-Rezepte geben. Was ist da nun dran? In einer gemeinsamen Pressemitteilung widersprechen die Verbände der Softwarehäuser und der Rechenzentren, ADAS und VDARZ, diesen Gerüchten und Darstellungen. Wie E-Rezepte zwischen der Apotheken-Software und dem Rechenzentrum übermittelt werden, sei laut ADAS und VDARZ habe man bereits deutlich vorher gemeinsam gestaltet, und zwar im Rahmen des GERDA-Modellprojekts. Lediglich die Schnittstellen habe man aktualisieren müssen. Richtig sei allerdings, so ADAS und VDARZ, dass bislang noch nicht alle Softwarehäuser E-Rezepte bearbeiten können. Richtig „ready“ seien u. a. Pharmatechnik und Noventi. Mein liebes Tagebuch, es ist halt wie immer, an Gerüchten ist meist ein bisschen was dran. Nun hoffen alle, dass auch die anderen Softwarehäuser bis zum 1. Januar 2022 „ready“ sind und wir Apothekers dann nicht „fix und fertig“.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Dispensierrecht im Notdienst

von Dr. Christoph Klotz am 09.11.2021 um 0:27 Uhr

Lieber Kollege Ditzel,
dass die Ärzte das Dispensierrecht fordern ist doch ein hausgemachtes Problem der Apotheker. Man betrachte nur die Apotheke einschließlich "Containerdienst", die der damalige AVWL Chef in Paderborn neben der Notarztpraxis in Paderborn hochgezogen hatte. In Paderborn dürfte er sich damit mehr als unbeliebt unter den Paderborner Kolleginnen und Kollegen gemacht haben. Also warum in so einem Fall nicht gleich "die letzte Meile" direkt in die Notfallpraxis verlegen, dann spart man wenigstens das böse Blut in der Kollegenschaft. Und dann funktioniert vielleicht die Bedarfsbefriedigung für den Patienten viel besser. Denn das ist ja das nächste Problem. Die Zusammenarbeit zw. Arzt und Apotheker für den Notdienst funktioniert nicht reibungslos. Wir haben einmal von unserer Regina gefordert, dass sie sich doch bitte darum kümmern möge, dass die Apotheken von den Ärzten eine Rückmeldung erhalten, auf was man sich im Notdienst einstellen muss, um sich entsprechend beim Großhandel zu bevorraten. Was ist passiert? Ach was soll sich eine Kammerpräsidentin oder jetzige ABDA-Präsidentin auch um so einen Scheiß kümmern..., das bringt ja nicht den ersehnten Glamor...3. Problem der Großhandel. Die NOWEDA, angeblich der beste Freund des Apothekers, wie konziliant reagiert der, wenn der Apotheker am Montag den bestellten Überschuss für den Notdienst zurückgeben will. Recherchieren Sie das einmal. 4. Problem: die Maschenstabilität unseres Apothekennotdienstes. Offizielle Stellen beteuern zwar, dass gegenwärtig die Arzneimittelversorgung in der Fläche im Notdienst unverändert gesichert sei, aber das Apothekensterben wird weitergehen und das Notdienstnetz in der jetzigen Form wird reißen. Wenn dann noch solche Kollegen, wie Friese und Nachwuchs, dabei sind, die meinen im Notdienst sich eine Extrawurst braten lassen zu müssen, dann zeigt das nur, dass auch der Notdienst als zentrale pharmazeutische Aufgabe nur eine Sprechblase aus dem Munde eines Standesfürsten war. Die eigentliche Schande, die Friese auf sein Haupt, das seiner Nachkommen und all derer, die sein Verhalten geduldet haben, geladen hat.
Die Ärzte müssen pro Patient denken und vorbauen, wenn die Apotheker drohen unzuverlässig zu werden.
Fazit: Die Forderung der Ärzte ist nur eine Konsequenz aus dem, was der Berufsstand der Apotheker berufspolitisch verbockt hat.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Dispensierrecht im Notdienst

von Dr. Christoph Klotz am 09.11.2021 um 0:49 Uhr

Nachtrag: Der Klimawandel wird uns noch mehr Situationen bescheren, die dafür sorgen werden, dass unsere Versorgungsstrukturen ganz leicht zusammenbrechen. Deswegen müssen wir lernen mit doppeltem Boden zu arbeiten. Da kann das Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst sehr hilfreich sein.

Zweiter Kommentar

von Frank am 08.11.2021 um 6:18 Uhr

Ja echt schön hier mit Conny im Kids Club auf Jamaika.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kein einziger Kommentar

von Conny am 07.11.2021 um 22:12 Uhr

Dann wenigstens schöne Grüsse aus der Karibik. Das Leben kann so schön sein ohne Apotheke !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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