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Ärztekammer will berufsrechtlich gegen beteiligte Ärzte vorgehen
Die Impfaktionen beschäftigen auch die Sächsische Landesärztekammer. Pressesprecher Knut Köhler erklärte in Gesprächen, die impfenden Ärzte berufsrechtlich zur Verantwortung ziehen zu wollen. Allerdings habe ein strafrechtliches Verfahren zunächst Vorrang. Erschwerend komme hinzu, dass die impfenden Ärzte nicht namentlich bekannt sind. Zwar lasse sich deren Kreis geografisch eingrenzen, jedoch könne die Kammer die infrage Kommenden nicht auf bloßen Verdacht hin kontaktieren. Köhler verwies zudem an die für die Überwachung der Arzneimittelherstellung durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker zuständige Aufsichtsbehörde. In Sachsen ist das die Landesdirektion.
Von dort heißt es: „Dieser eng gesteckte Personenkreis darf Arzneimittel unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei seinen Patienten herstellen. Hierfür sind weder eine Herstellungserlaubnis, noch eine formelle Zulassung oder Genehmigung erforderlich.“ Die Herstellenden seien jedoch verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der Landesdirektion Sachsen anzuzeigen. Die Anzeigen würden dann auf Übereinstimmung mit den derzeit geltenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben, etwa dem Europäischen Arzneibuch, geprüft. Besteht der begründete Verdacht, „dass das hergestellte Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine schädliche Wirkung hat, so kann die Landesdirektion Sachsen die Anwendung dieses Arzneimittels untersagen und bei bereits erfolgter Verabreichung eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.“
Über die Vorgänge in Sachsen sei die Landesdirektion durch einen Beitrag in den Lübecker Nachrichten informiert worden. „Zwei Ärzte, zwei Ärztinnen und eine Zahnärztin haben bei der Landesdirektion Sachsen die erlaubnisfreie Herstellung des Stöcker-Impfstoffs nach § 13 Abs. 2b Arzneimittelgesetz angezeigt“, sagte der Pressesprecher der Landesdirektion, Holm Felber, am gestrigen Donnerstag. „Die Betreffenden wurden darüber informiert, dass ihnen aufgrund der bei ihren jeweiligen Anzeigen fehlenden Nachweise über die Einhaltung der anerkannten pharmazeutischen Regeln nach § 55 Abs. 8 Arzneimittelgesetz die Herstellung des Stöcker-Impfstoffes von der Landesdirektion Sachsen untersagt wird, sofern die Mediziner und Medizinerinnen nicht verbindlich darauf von selbst verzichten.“ Diesen Verzicht hätten inzwischen alle fünf erklärt. Aber: „Zu einer Ärztin aus unserem Zuständigkeitsbereich ist uns bekannt, dass sie Stöcker-Impfstoff bereits verabreicht hat.“ Der Fall sei noch in Prüfung, „über das weitere Vorgehen ist noch nicht abschließend entschieden“.
Stöcker hat derweil einige Befürworter. Der Wirtschaftsrat der sächsischen CDU lud den Unternehmer im Mai zu einer „Web-Konferenz“ ein, an der auch Sachsens KV-Vorsitzender Klaus Heckemann teilnahm. Der Verband sprach zwar selbst von einer „brisanten Veranstaltung“, erklärte aber auch: „Vor allem, wenn es um ,Mutationen‘ geht, so ist das Immunisierungsverfahren von Prof. Dr. Winfried Stöcker sehr gut geeignet, den Immunisierungsschutz auf relativ einfache Weise zu erreichen und diesen schnell anzupassen; im Übrigen mit weniger Risiko für Schwangere und Kinder. Sein Antigen plus ein Adjuvans führen zu einem Impfstoff, der vor Ort in der Hausarztpraxis hergestellt und verimpft werden kann und darf. Das ist nach Meinung von Prof. Stöcker ein ärztliches Grundrecht.“ Es „existieren verschiedene Länder, welche die Immunisierung mit dem Stöcker-Antigen gern in Anspruch nehmen möchten. Deutschland gehört leider nicht dazu.“
Unterstützung kommt von der AfD
Noch deutlicher positioniert sich Sebastian Wippel, der Polizeibeamte aus Görlitz sitzt für die AfD im sächsischen Landtag. Auf seiner Internetseite ruft er dazu auf, Stöcker zu unterstützen. „Im Gegensatz zu großen internationalen Pharmaunternehmen hat es ihm nie am Profit gelegen. Das hat er bereits recht früh klargestellt, indem er die Rezeptur seines Impfstoffs der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat! Doch seitdem er sowohl sich selbst als auch mehrere Freiwillige mit seinem Impfstoff behandelt hat, werden ihm fortan Steine in den Weg gelegt. (…) Anstatt seine Bemühungen zu honorieren, wird er seitdem mit Vorwürfen und Denunziationskampagnen konfrontiert.“
Auch das Ostsachsen-TV warb für seinen Impfstoff und unterstützt bis heute eine entsprechende Petition. Die Petenten wollen mit der Stöcker-Substanz als geimpft gelten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Stöcker scheinen David Vandeven vom Portal Ostsachsen-TV nicht zu interessieren: „Ermittelt wird jeden Tag gegen irgendjemanden“, sagte er der „Sächsischen Zeitung“. In der Petition gehe es ihm „um die Leute, die das Experiment unterstützt haben.“ Sie sollten Rechte als Genesene oder Geimpfte erhalten. Demnach werbe er nicht für den Impfstoff, sondern lediglich dafür, sich damit auseinanderzusetzen. „Dass es keinerlei wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit des Impfstoffs gibt? Dazu sagt Vandeven: ,Es ist nicht unsere Aufgabe, das zu hinterfragen‘.“
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