Gültigkeit der Impfnachweise

Reisen in der EU bald nur noch mit Booster?

Hamburg - 06.12.2021, 12:15 Uhr

Ohne Booster-Impfung soll das digitale EU-Covid-19-Zertifikat neun Monate nach seiner Ausstellung künftig ungültig werden. Die EU-Kommission schlägt eine Umsetzung der neuen Regeln ab dem 10. Januar 2022 vor. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Ohne Booster-Impfung soll das digitale EU-Covid-19-Zertifikat neun Monate nach seiner Ausstellung künftig ungültig werden. Die EU-Kommission schlägt eine Umsetzung der neuen Regeln ab dem 10. Januar 2022 vor. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


EU-weites Regel-Chaos droht

Auch Deutschland hatte solche Sonder-Regeln erlassen. Die Bundesregierung hatte sich nämlich bei Einreisebeschränkungen auch innerhalb der EU weiterhin an der Einstufung des Robert Koch-Instituts in Risiko-, Hochrisiko oder Virusvariantengebiete orientiert. So wurde das EU-Land Portugal im Frühjahr kurzzeitig zum Variantengebiet erklärt, als sich dort die Deltavariante schneller als in Deutschland ausgebreitet hatte. Das hatte dazu geführt, dass bei Reisen aus Portugal nach Deutschland auch Genesene, Geimpfte und negativ Getestete für zwei Wochen in Quarantäne mussten. Erst als sich zeigte, dass Delta ohnehin auch in hierzulande vorherrschend würde, wurde die Einstufung wieder aufgehoben.

Nun droht erneut ein EU-weites Regel-Chaos. So beginnen erste Mitgliedsstaaten wegen der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Variante „Omikron“ eigene Vorschriften zu verhängen. In Portugal muss bei der Einreise auf dem Luftweg seit dem 1. Dezember ein negatives Testergebnis vorgelegt werden – unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist und das mit dem digitalen EU-Zertifikat nachweisen kann. In Norwegen gilt seit dem dritten Dezember die gleiche Regelung. Noch komplizierter wird die Lage durch die Einführung der Booster-Impfungen.

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Obwohl das digitale EU-Zertifikat offiziell vor allem unkomplizierteres Reisen ermöglichen sollte, nutzen es viele EU-Länder längst, um den Zugang zu Bereichen des öffentlichen Lebens zu regeln. Hierbei könnten in Zukunft immer öfter Booster-Impfungen verlangt werden. So soll in Frankreich der „Pass sanitaire“ wie das Impf-und Genesenen-Zertifikat dort heißt, seine Gültigkeit verlieren, wenn man sich nicht rechtzeitig dreimalig impfen lässt. Das soll für alle Erwachsenen ab dem 15. Januar gelten, für alle ab 65-Jahren bereits ab dem 15. Dezember. Erforderlich für den Status als vollständig Geimpfter ist dann eine Booster-Impfung spätestens sieben Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff oder Vektorimpfstoff oder drei Monate nach der Impfung mit der Einmal-Vakzine von Johnson & Johnson.



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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