- DAZ.online
- News
- Digitales
- Qualifizierter ...
Laut Gematik
Qualifizierter Zeitstempel fürs E-Rezept? Hat anscheinend niemand gefordert
IT-Experte: Qualifizierter Zeitstempel fürs E-rezept nicht geeignet
Diese Mängel können gravierende rechtliche Folgen haben, wie nun ein aktuelles Gutachten im Auftrag des vdarz zeigt. Darin stufen die Anwälte Morton Douglas und Lukas Kalkbrenner, die das Gutachten erstellt haben, das Fehlen von Zeitstempeln im gesamten Verarbeitungsprozess als besonders gravierend ein. Denn die Vertragsparteien des Rahmenvertrags für die Arzneimittellieferung setzten technisch einwandfrei bereitgestellte Daten voraus, heißt es. Auch habe das Gütesiegel gemäß dem europaweit geltenden Standard für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter nur den Wert „3“ und nicht den geforderten Wert „5“, stellen sie fest. Dies sei gerade mit Blick auf den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten problematisch.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Abrechnung?
Es ist daher in ihren Augen zu fragen, ob überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Abrechnung von E-Rezepten besteht. Als zentralen Aspekt arbeiten die Rechtsanwälte eine Frage heraus: Wie ist eine ordnungsgemäße elektronische Verschreibung definiert? Es sei offen, ob die Ordnungsmäßigkeit auch die technischen Vorgaben umfasst, die von Apotheken weder geprüft noch beeinflusst werden können. Damit drohe den Apotheken, dass die Krankenkassen die Bezahlung der E-Rezepte aus formalen Gründen verweigern könnten. Der vdarz betont in diesem Zusammenhang, dass Apotheken und Rechenzentren für diese Defizite nicht verantwortlich sind. Sie könnten nur mit dem arbeiten, was die Gematik zur Verfügung stellt. Doch der vdarz befürchtet, dass insbesondere die Apotheken die Leidtragenden werden könnten.
Mehr zum Thema
Gematik beklagt fehlendes Engagement
Verschleppen Kassen und Software-Anbieter das E-Rezept?
Einem IT-Experten zufolge ist allerdings der von den Rechenzentren geforderte qualifizierte Zeitstempel für den E-Rezept-Prozess gar nicht geeignet. Ein elektronisch qualifizierter Zeitstempel bestätige, dass ein Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in der gegebenen Form vorlag, erklärt er im Gespräch mit der DAZ. Die Bestätigung erfolge von extern durch einen Vertrauensdiensteanbieter, vergleichbar sei das mit einer notariellen Beglaubigung des Zeitstempels für jedes E-Rezept – die Bundesnotarkammer fungiert hier unter anderem als Vertrauensdiensteanbieter. Dieser Prozess sei aber für die Masse an E-Rezepten, die anfallen wird, viel zu langsam. Allerdings gibt es nach Ansicht des IT-Experten im System andere Möglichkeiten, einen nicht manipulierbaren Zeitstempel aufzubringen.
2 Kommentare
Mathematik und Physik nicht verhandelbar
von Dr.-Ing. Wolfram Stein am 17.12.2021 um 8:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
E -Rezept
von Sabine Schneider am 17.12.2021 um 8:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.