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Historisches Datum: Der erste Apotheker impft in seiner Apotheke gegen Covid-19 – obwohl noch ein paar Fragen offen sind. Machen ist seine Devise in dieser Zeit. Eine kleine Hilfe gibt’s bei der Prüfung und Erstellung von Impfzertifikaten: Die Überprüfung von Chargennummern wird möglich, endlich. Wohl eher kein historisches Datum: der 1. Januar 2022, an dem das E-Rezept offiziell bundesweit eingeführt wird bzw. werden soll. Die Ärzteschaft lässt das Bundesgesundheitsministerium selbstbewusst abblitzen und setzt vorerst aufs rosa Papierrezept. Und Juristen warnen, E-Rezepte in Apotheken anzunehmen: Es könnte sein, dass die Krankenkassen sie nicht bezahlen, denn es fehlt die Definition für ein ordnungsgemäßes E-Rezept! Ein digitales Tollhaus.
13. Dezember 2021
Jetzt dürfen auch Apotheken gegen Covid-19 impfen. Am Sonntag, 12. Dezember 2021, sind sie in Kraft getreten, die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Aber, mein liebes Tagebuch, bevor es richtig losgeht, müssen noch ein paar Kleinigkeiten erledigt werden. Apothekerinnen und Apotheker, die impfen wollen, müssen geschult werden (wer bereits die Schulung zur Grippeschutzimpfung absolviert hat, ha bereits die Lizenz zum Impfen, auch gegen Covid-19). Außerdem muss die Apotheke über eine entsprechende Räumlichkeit verfügen. Und dann gibt’s da noch das Rundschreiben unserer ABDA, die auf ein paar kleine bürokratische Hürden hinweist, die noch nicht erledigt sind: Die Modalitäten in der Coronavirus-Impfverordnung sind bislang noch nicht angepasst, es fehlen noch Vorgaben, wie die Impfung zu dokumentieren ist, wie der Impfstoff bestellt wird und wie es mit der Abrechnung laufen soll. Und ja, wir wissen auch noch nicht, welches Honorar es für die neue Leistung gibt. Übrigens, die möglicherweise in der Apotheke vorhandenen Impfstoffvorräte an Covid-19-Impfstoffen sind tabu, Finger weg, man darf sie nicht eigenmächtig verwenden, sie gehören nicht der Apotheke. Und noch was gilt es (spätestens bis März) zu klären: Die Frage, ob das Personal der impfenden Apotheke selbst geimpft sein muss. Mein liebes Tagebuch, es wird einem nicht leicht gemacht.
Apothekerin und Apotheker, die noch mit sich hadern, ob sie auch gegen Covid-19 impfen wollen und vielleicht auch Bedenken haben wegen möglicher Impf-Komplikationen, sei ein Blick in die Schweiz empfohlen: Dort impfen Apothekers bereits seit geraumer Zeit gegen Covid-19. Wie eine Nachfrage beim Schweizer Apothekerverband ergab, sind dort bisher noch keine Not- oder Zwischenfälle vorgekommen. In manchen Kantonen darf sogar das Assistenzpersonal der Apotheke impfen. Die Impfung wird dort sogar anständig honoriert. Der Bund bezahlt pro Impfung 24,50 Schweizer Franken (23,45 Euro), hinzu kommt ein variabler Anteil des jeweiligen Kantons, der zwischen null und 26 CHF liegt. Die höchste Gesamtvergütung liegt demnach also bei 50 CHF. So macht das Impfen Freude. Mein liebes Tagebuch, wir werden vermutlich nicht falsch liegen, wenn wir vorhersehen, dass ein Honorar von 40 bis 50 Euro pro Impfung bei uns nicht gezahlt wird – aber klar, impfen werden wir trotzdem. Ehrensache!
Gefälschte Impfnachweise schlagen massenweise in Apotheken auf. Die Apotheken werden damit alleine gelassen, sie haben keine Werkzeuge, zeitnah und zuverlässig zu verifizieren, ob ihnen eine Fälschung vorgelegt wird oder nicht. Die Apothekerkammer Berlin hat sich mit diesem Problem auseinandergesetzt. Sie rät dazu, im Notdienst keine digitalen Impfzertifikate zu erstellen – denn im Notdienst kann die Echtheit der vorgelegten Dokumente noch schlechter als sonst überprüft werden, da zum Beispiel außerhalb der Praxiszeiten eine telefonische Nachfrage beim Arzt nicht möglich ist. Jetzt rät die Kammer dazu, die Kundinnen und Kunden, die ein digitales Impfzertifikat möchten, generell auf den nächsten Tag zu vertrösten. Die Aufforderung, den Impfpass in der Apotheke zu lassen, soll Fälscherinnen und Fälscher abschrecken. Mein liebes Tagebuch, guter Tipp, wenn alle Apotheken mitmachen. Die Kammer rät außerdem dazu, bei Anhaltspunkten für eine Fälschung die Personen an die Arztpraxis zu verweisen, die die Impfung vorgenommen hat. Schwierig wird es dagegen, bei vermeintlich in Impfzentren ausgestellten Impfungen, hier wird dieser Ratschlag wohl nicht funktionieren.
Solche Meldungen wird es in Zukunft immer wieder geben: Warnungen vor massiven Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Aktuell warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor einer solchen Sicherheitslücke: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Teile der Telematikinfrastruktur betroffen seien. Die Gematik teilt auf ihrer Website mit, dass bereits einige Dienste der TI präventiv vom Internet getrennt wurden. Apothekenrelevante Anwendungen sollen, so der aktuelle Kenntnisstand, allerdings nicht betroffen sein. Hintergrund ist, dass es wohl eine Schwachstelle in einem Software-Baustein mit dem Namen Log4j gibt, der zur weltweit verbreiteten Programmiersprache Java gehört und ein Bestandteil aller möglichen Software-Anwendungen ist. In diesem Baustein hat sich ein Fehler eingeschlichen, wie jetzt bekannt wurde. Kriminelle und Hacker können diese Sicherheitslücke ausnutzen, um IT-Systeme zu attackieren und unter ihre Kontrolle zu bringen. Das einzig Gute daran ist: Man hat die Schwachstelle rechtzeitig erkannt. Und es wird mit Hochdruck an Updates gearbeitet wie die BSI mitteilt. Mein liebes Tagebuch, so elegant und schön manche Internet-Anwendungen sind, wir werden in Zukunft häufiger mit solchen Bedrohungen konfrontiert werden. Wenn das so weitergeht, werden wir in Kürze wohl noch einen Grundkurs in Informatik im Pharmaziestudium absolvieren müssen. Das ist der Preis der Digitalisierung.
14. Dezember 2021
Kostenlose Online-Bürgertests und Testzertifikate, ganz ohne Arztkontakt? Das Unternehmen DrAnsay.com bietet ‚so etwas an, um Ungeimpften den Zutritt in die drei G-Welt zu ermöglichen. Sorry, mein liebes Tagebuch, so gehts nun wirklich nicht. Die Wettbewerbszentrale hat eine Einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erwirkt, es darf vorerst nicht mit seinem speziellen „Bürgertest“-Angebot werben. Das Landgericht Hamburg hat dem Unternehmen ohne mündliche Verhandlung vorläufig untersagt, für die Ausstellung von Selbsttest-Zertifikaten zu werben oder Testzertifikate auszustellen, sofern der Test nicht von dem ausstellenden Arzt oder der Ärztin vorgenommen und überwacht wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, man wird die Reaktion des Unternehmens auf das Urteil abwarten müssen.
Kaum ist unser neuer Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Amt, schon prasseln die Forderungen auf ihn ein. Aber das muss er aushalten, das gehört zu seinem Job. Und so verbindet die Apothekengewerkschaft Adexa ihre Gratulation zum Amtsantritt recht freundlich aber bestimmt mit der Forderung nach einem staatlichen Corona-Bonus für Apotheken-Angestellte. Gut so, mein liebes Tagebuch. Die Apothekenteams in unseren Vor-Ort-Apotheken haben in diesem Jahr wirklich malocht, vollen Einsatz gezeigt und Hervorragendes geleistet. Da wäre es mehr als angebracht, wenn sich der Staat erkenntlich zeigt und einen Corona-Bonus, wie auch immer, ausschüttet. Adexa macht den Bundesgesundheitsminister allerdings genauso bestimmt und deutlich darauf aufmerksam, dass die Honorierung der Apothekenleistungen seit Jahren stagniert, was wiederum ein Grund für niedrige Tarifgehälter ist. Auch da muss sich was tun, damit die Apotheke leistungsgerechte und existenzsichernde Tarifgehälter für Apothekenangestellte bezahlen kann. Mein liebes Tagebuch, das kann man dem neuen Herrn Bundesgesundheitsminister nicht oft genug ins Stammbuch schreiben.
15. Dezember 2021
Wie verrückt ist das denn? In knapp 14 Tagen ist es so weit: Das E-Rezept gilt! Je näher der offizielle Termin zur bundesweiten Einführung des E-Rezepts kommt, umso mehr Fragen tun sich auf. Da zeigen zum Beispiel die Rechtsanwälte Douglas und Kalkbrenner auf, dass noch gar nicht definiert wurde, was ein ordnungsgemäßes E-Rezept überhaupt ist! Witzig, oder? Wie aus dem Gutachten der beiden Rechtsanwälte hervorgeht, hat der der Bundesverband Deutscher Apotheken Rechenzentren (VDARZ) eine Mängelliste erstellt, die eine ganze Reihe technischer Probleme aufzeigt. So fehlen beispielsweise sogenannte qualifizierte Zeitstempel im gesamten Verarbeitungsprozess, eine Anforderung, die bisher von den Organisationen so nicht verlangt worden sei, wie die Gematik auf Nachfrage erklärt. Solche Mängel könnten aber zu Fälschungsmöglichkeiten führen, letztlich könnten die Apotheken die Leidtragenden sein. So folgern die Rechtsanwälte daraus, dass die Geschäftsgrundlage für das E-Rezept nicht gewährleistet sei. Das könnte sogar bedeuten, dass es kein Geld von den Krankenkassen gebe, da die Kassen als Vertragsparteien des Rahmenvertrages für die Arzneimittellieferung technisch einwandfrei bereitgestellte Daten voraussetzten. Mein liebes Tagebuch, das wäre dann wohl eine Art Super-Retax über alles – der Super-Gau. So kommen die Gutachter zu dem Schluss: Derzeit könne einer Apotheke gar nicht empfohlen werden, eine solche E-Verordnung anzunehmen, wenn zuvor nicht klargestellt sei, was eine ordnungsgemäße elektronische Verordnung sei. Mein liebes Tagebuch, welch hervorragende Vorbereitung der E-Rezept-Einführung! Jetzt wird’s spannend: Lässt man unsere Apotheken ins E-Rezept-Chaos laufen oder zieht man doch noch die Notbremse und verschiebt die Einführung? Ein Lichtblick: Die Gefahr, dass ein E-Rezept auf Papier oder elektronisch in der Apotheke aufschlägt, scheint gering zu sein. Die wenigsten Ärzte werden am 1.1. ein E-Rezept ausstellen können.
Seit dem 15. Dezember wird er erhoben, der Dienstleistungszuschlag! Wie, kennen sie noch gar nicht? Sollten Sie aber! Mit dem Dienstleistungszuschlag soll in Zukunft das zweite Standbein der Apotheken finanziert werden. Das zweite Standbein, das sich in Anbetracht der Lage vermutlich als Holzbein und nicht als Sprungbein zeigen wird. Also, seit dem heutigen Tag sind alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel um 20 Cent plus Mehrwertsteuer gestiegen. Mit diesem Dienstleistungszuschlag sollen die pharmazeutischen Dienstleistungen finanziert werden, von denen die Berufsöffentlichkeit weder die Art der Leistung noch die Höhe der Vergütung kennt. Aber der Zuschlag fließt schon mal in einen Fonds ähnlich dem Nacht- und Notdienstfonds. Wofür das eingesammelte Geld dann an die Apotheken ausgezahlt wird, darüber streiten sich allerdings noch immer der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband. Mittlerweile ist eine Schiedsstelle damit befasst.
Endlich! Das könnte ein kleiner Lichtblick sein und eine Unterstützung der Apotheken im Kampf gegen Impfpass-Fälschungen: Mit einer neuen Funktion im Verbändeportal „mein-apothekenmanager.de" soll es möglich sein, Chargennummern von Impfstoffen zu überprüfen. Der Deutsche Apothekerverband und das Paul-Ehrlich-Institut haben diese Funktion gemeinsam entwickelt, heißt es. Mein liebes Tagebuch, das ist längst überfällig! So ermöglicht man es den Apotheken immerhin nachzusehen, ob es die Chargen, die da in den Impfpässen eingetragen sind, überhaupt gibt und ob sie im plausiblen Zeitraum zwischen Zulassung und Verfall verimpft wurden. Ein guter Ansatz, aber leider nicht alles. Denn selbst wenn die Überprüfung der Chargennummern positiv ausfällt, könnte es aufgrund anderer Parameter Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Impfnachweise geben. Mein liebes Tagebuch, so eine Zertifizierung macht echt Arbeit.
16. Dezember 2021
Nein, Apotheker Robert Herold aus dem sächsischen Falkenstein wartet nicht länger: Ab 17. Dezember impft er gegen Covid-19 – auch wenn noch einige Rahmenbedingungen ungeklärt sind, z. B. wie dokumentiert und abgerechnet werden soll und wie hoch die Vergütung ist. Immerhin, er hat die „Aufnahme zur Tätigkeit als impfender Apotheker im Rahmen des § 20b Infektionsschutzgesetzes vom 10.12.2021“ bei der Sächsischen Landesapothekerkammer und bei der Landesdirektion Leipzig angezeigt und von letzterer auch die Genehmigung bekommen. Der für die Impfung bereits geschulte Apotheker bekommt seinen Impfstoff von seinem Großhändler, der einige nicht abgerufene Dosen vorrätig hat. Geimpft wird in Räumen außerhalb der Apotheke, wo es genügend Zimmer für Anmeldung und Impfung sowie einen Ruheraum gibt. 20 Termine hat er bereits vergeben, für Booster- und auch Erstimpfungen. Mein liebes Tagebuch, perfekt, das ist Pionierarbeit!
Übrigens, für alle Apothekerinnen und Apotheker, die sich auch mit dem Gedanken tragen, bei den Covid-19-Impfungen mitzumachen, hat DAZ.online einige Planungstipps zusammengestellt.
DocMorris scheint noch nicht so weit zu sein, aber die Shop Apotheke, ein konkurrierender EU-Versender aus dem niederländischen Venlo: Die Shop Apotheke jubiliert, man habe den seit geraumer Zeit angekündigten Marktplatz in Deutschland eingeführt. Man wolle sich „von einer reinen Online-Apotheke hin zu einer kundenzentrierten E-Pharmacy-Plattform“ entwickeln. Mein liebes Tagebuch, was heißt da „Online-Apotheke“, was heißt da „Marktplatz“? Eine echte Apotheke ist das trotz des Namens schon mal gar nicht, und was da als Marktplatz tituliert wird, ist eine Internet-Plattform. Das Versandhaus versteht darunter allerdings „eine größere Auswahl an Produkten rund um die Gesundheit“, wobei die ausgewählten Partner, sprich die Produkthersteller, die dort ihre Waren anbieten dürfen, von einer „benutzerfreundlichen Technologieplattform“ profitieren. Nun ja, mein liebes Tagebuch, wir sind gespannt auf den Kampf der Marktplätze und der Online-Versender untereinander.
17. Dezember 2021
Da bahnt sich etwas an: Alle gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Ärzteschaft, Apothekerschaft und die Rechenzentren sowie alle betroffenen Leistungserbringer sind überzeugt, dass die Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung für das E-Rezept noch nicht stimmen. Aber das BMG hält am vorgesehenen Starttermin, dem 1. Januar 2022 fest. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht sogar auf Konfrontationskurs. Da die Anwendungen mit dem E-Rezept nicht hinreichend erprobt sind, ob eine fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 möglich sein wird, empfiehlt die KBV ihren Vertragsärzten ein abgestuftes Vorgehen. Falls ein zertifiziertes Update für das E-Rezept in der Verordnungssoftware zur Verfügung steht, sollten es die Praxis natürlich aufspielen. Aber es sollten durchaus auch weiterhin Papier-Rezepte ausgestellt werden können. Wenn nämlich die Apotheken in räumlicher Nähe zur Praxis nicht in der Lage oder nicht dazu bereit seien, E-Rezepte zu empfangen und einzulösen, dann könne die Vertragsarztpraxis dem Versicherten weiterhin ein Papierrezept auf Muster 16 ausstellen. Mein liebes Tagebuch, klare Ansage der KBV – mit dem GKV-Spitzenverband und dem BMG ist das allerdings nicht abgestimmt. Doch das stört die KBV wenig. Man geht davon aus, dass auch BMG und GKV-Spitzenverband ein großes Interesse daran haben, die Versorgung der Versicherten aufrechtzuerhalten, lässt die KBV nassforsch wissen. Und es sei doch nicht gewünscht, dass viele Arztpraxen ihren Patienten ab dem 1. Januar 2022 keine Rezepte mehr ausstellen können und es zu Störungen der Praxisabläufe kommt. Mein liebes Tagebuch, das nennt man Selbstbewusstsein. Und was soll auch schon passieren. Eine kollektives Abstrafen der Ärzte wird es nicht geben. Aber im Ernst, angesichts des Software-Desasters, unzureichender Feldversuche und Prüfungen wäre es doch wirklich das Beste, die Einführung des E-Rezepts um mindestens ein halbes Jahr zu verschieben. Davon ginge die Welt wirklich nicht unter.
Nicht nur der Vertriebsweg für die Covid-19-Impfstoffe ist ein gesonderter, sondern auch für die oral anzuwendenden Mittel gegen Covid-19. Die beschafft der Bund nämlich zunächst zentral. Und weil der Vertrieb nicht über die üblichen Wege erfolgt, will das BMG die Mühen der Apotheken und Großhändler für die Beschaffung und Abgabe solcher Mittel gesondert vergüten. Bisher hat zwar noch kein oral anzuwendendes Mittel die EMA-Zulassung erhalten, aber es gibt bereits Empfehlungen zur Anwendung vor der Zulassung für Präparate wie Molnupiravir und Paxlovid. Mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung soll der Großhandel eine Vergütung in Höhe von 20 Euro plus Umsatzsteuer pro abgegebener Packung eines solchen Arzneimittels erhalten, und die Apotheke eine Vergütung in Höhe von 30 Euro plus Umsatzsteuer je abgegebener Packung. Auch für die Abrechnung sind gesonderte Modalitäten vorgesehen. Allerdings, mein liebes Tagebuch, ist das die einzige Vergütung, denn die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung finden hier keine Anwendung. Bei der ABDA kommt diese Extravergütung schon mal gut an. Nun, mein liebes Tagebuch, in Zeiten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wussten wir, wie es dann weitergeht: Nach nur wenigen Wochen wurde solche Sonder-Vergütungen drastisch reduziert. Wir sind gespannt, wie sich dies unter Lauterbach anfühlen wird.
5 Kommentare
Super-Retax beim E-Rezept
von Michael Reinhold am 19.12.2021 um 9:26 Uhr
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AW: Super-Retax beim E-Rezept
von Dr. Radman am 19.12.2021 um 17:01 Uhr
Honorar?
von Erstaunte Apothekerin am 19.12.2021 um 8:59 Uhr
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von Anita Peter am 19.12.2021 um 8:43 Uhr
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AW: Tippfehler
von Peter Ditzel am 19.12.2021 um 10:08 Uhr
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