Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

19.12.2021, 07:30 Uhr

Das E-Rezept-Tollhaus: Eigentlich ist noch gar nicht richtig definiert, was ein E-Rezept ist. (Foto: Alex Schelbert)

Das E-Rezept-Tollhaus: Eigentlich ist noch gar nicht richtig definiert, was ein E-Rezept ist. (Foto: Alex Schelbert)


15. Dezember 2021

Wie verrückt ist das denn? In knapp 14 Tagen ist es so weit: Das E-Rezept gilt! Je näher der offizielle Termin zur bundesweiten Einführung des E-Rezepts kommt, umso mehr Fragen tun sich auf. Da zeigen zum Beispiel die Rechtsanwälte Douglas und Kalkbrenner auf, dass noch gar nicht definiert wurde, was ein ordnungsgemäßes E-Rezept überhaupt ist! Witzig, oder? Wie aus dem Gutachten der beiden Rechtsanwälte hervorgeht, hat der der Bundesverband Deutscher Apotheken Rechenzentren (VDARZ) eine Mängelliste erstellt, die eine ganze Reihe technischer Probleme aufzeigt. So fehlen beispielsweise sogenannte qualifizierte Zeitstempel im gesamten Verarbeitungsprozess, eine Anforderung, die bisher von den Organisationen so nicht verlangt worden sei, wie die Gematik auf Nachfrage erklärt. Solche Mängel könnten aber zu Fälschungsmöglichkeiten führen, letztlich könnten die Apotheken die Leidtragenden sein. So folgern die Rechtsanwälte daraus, dass die Geschäftsgrundlage für das E-Rezept nicht gewährleistet sei. Das könnte sogar bedeuten, dass es kein Geld von den Krankenkassen gebe, da die Kassen als Vertragsparteien des Rahmenvertrages für die Arzneimittellieferung technisch einwandfrei bereitgestellte Daten voraussetzten. Mein liebes Tagebuch, das wäre dann wohl eine Art Super-Retax über alles – der Super-Gau. So kommen die Gutachter zu dem Schluss: Derzeit könne einer Apotheke gar nicht empfohlen werden, eine solche E-Verordnung anzunehmen, wenn zuvor nicht klargestellt sei, was eine ordnungsgemäße elektronische Verordnung sei. Mein liebes Tagebuch, welch hervorragende Vorbereitung der E-Rezept-Einführung! Jetzt wird’s spannend: Lässt man unsere Apotheken ins E-Rezept-Chaos laufen oder zieht man doch noch die Notbremse und verschiebt die Einführung? Ein Lichtblick: Die Gefahr, dass ein E-Rezept auf Papier oder elektronisch in der Apotheke aufschlägt, scheint gering zu sein. Die wenigsten Ärzte werden am 1.1. ein E-Rezept ausstellen können.

 

Seit dem 15. Dezember wird er erhoben, der Dienstleistungszuschlag! Wie, kennen sie noch gar nicht? Sollten Sie aber! Mit dem Dienstleistungszuschlag soll in Zukunft das zweite Standbein der Apotheken finanziert werden. Das zweite Standbein, das sich in Anbetracht der Lage vermutlich als Holzbein und nicht als Sprungbein zeigen wird. Also, seit dem heutigen Tag sind alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel um 20 Cent plus Mehrwertsteuer gestiegen. Mit diesem Dienstleistungszuschlag sollen die pharmazeutischen Dienstleistungen finanziert werden, von denen die Berufsöffentlichkeit weder die Art der Leistung noch die Höhe der Vergütung kennt. Aber der Zuschlag fließt schon mal in einen Fonds ähnlich dem Nacht- und Notdienstfonds. Wofür das eingesammelte Geld dann an die Apotheken ausgezahlt wird, darüber streiten sich allerdings noch immer der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband. Mittlerweile ist eine Schiedsstelle damit befasst. 

 

Endlich! Das könnte ein kleiner Lichtblick sein und eine Unterstützung der Apotheken  im Kampf gegen Impfpass-Fälschungen: Mit einer neuen Funktion im Verbändeportal „mein-apothekenmanager.de" soll es möglich sein, Chargennummern von Impfstoffen zu überprüfen. Der Deutsche Apothekerverband und das Paul-Ehrlich-Institut haben diese Funktion gemeinsam entwickelt, heißt es. Mein liebes Tagebuch, das ist längst überfällig! So ermöglicht man es den Apotheken immerhin nachzusehen, ob es die Chargen, die da in den Impfpässen eingetragen sind, überhaupt gibt und ob sie im plausiblen Zeitraum zwischen Zulassung und Verfall verimpft wurden. Ein guter Ansatz, aber leider nicht alles. Denn selbst wenn die Überprüfung der Chargennummern positiv ausfällt, könnte es aufgrund anderer Parameter Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Impfnachweise geben. Mein liebes Tagebuch, so eine Zertifizierung macht echt Arbeit.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

Super-Retax beim E-Rezept

von Michael Reinhold am 19.12.2021 um 9:26 Uhr

Super-Retax über alles geht auch derzeit bei Muster 16 schon bei den Krankenkassen:
Im Liefervertrag mit den Krankenkassen wurde nämlich explizit vereinbart, dass der Arzt ein Rezept unterschreiben muss. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Es darf sich aber nicht um eine Paraphe (=ein Namenskürzel bzw. Signum) handeln.

So, und jetzt werfen wir mal einen Blick auf die derzeitig bei uns reinkommenden Rezepte: Wieviele Unterschriften sind da drauf bzw. wie viele Ärzte nehmen eine Paraphe?

Wenn die Kassen wollen, retaxieren sie heute schon sämtliche Kassenrezepte auf Null.

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AW: Super-Retax beim E-Rezept

von Dr. Radman am 19.12.2021 um 17:01 Uhr

.. genauso ist das.. Danke DAV !

Honorar?

von Erstaunte Apothekerin am 19.12.2021 um 8:59 Uhr

Ist doch wieder typisch, dass die Apotheken impfbereit sind ohne dass über ein Honorar geredet wurde. Und was ist mit der Erstellung dieses unseligen Hash-Codes, machen wir das auch wieder kostenfrei?

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.

von Anita Peter am 19.12.2021 um 8:43 Uhr

"Jetzt dürfen auch Apotheken gegen Covid-10 impfen."

Ok dann bleibt den Ärzten ja noch das Impfen gegen Covid-19 ;-)

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Tippfehler

von Peter Ditzel am 19.12.2021 um 10:08 Uhr

9 und 0 liegen so unmittelbar nebeneinander :-) Danke für den Hinweis auf den Tippfehler, ist korrigiert.

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