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„eRezept Deutschland“
Kassen wollen eigenes E-Rezept-Projekt fortführen
Nutzung der Telematikinfrastruktur, aber mit kasseneigenen Apps
In ihrem Brief vom 17. Dezember zeigen sie sich zunächst erfreut, dass der Koalitionsvertrag der neuen Regierungsfraktionen vorsieht, die Einführung des E-Rezepts zu beschleunigen. Leider deuteten die aktuellen Entwicklungen aber darauf hin, dass eher das Gegenteil geschehe. Dabei, so schreiben sie, gebe es „voll funktionsfähige und bewährte Lösungen für das E-Rezept“: nämlich das eigene Projekt – das „größte und erfolgreichste E-Rezept-Projekt Deutschlands“ mit etwa 1.500 beteiligten Praxen und Apotheken. „Wir bieten an, unser funktionierendes Projekt eRezept Deutschland unter Verwendung der Telematikinfrastruktur fortzusetzen und zu erweitern, damit in Deutschland weiterhin und zunehmend E-Rezepte ausgestellt werden können“, heißt es im Brief. Voraussetzung sei lediglich, „dass, wie bisher in unserem Projekt, das E-Rezept den Versicherten auch über die schon genutzten und akzeptierten Kassen-Apps zur Verfügung gestellt werden kann (und nicht nur über die E-Rezept-App der Gematik)“.
Die Vorstände erklären, dass das Projekt nach einer Abstimmung mit den Technikpartnern den Anpassungen zur Telematikinfrastruktur kurzfristig wieder reaktiviert werden könnte. Sie verweisen drauf, dass es ansonsten vorerst faktisch kein E-Rezept geben wird. „Das wäre nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein weiterer Rückschlag für die Akzeptanz der digitalen Prozesse der Telematik bei den Leistungserbringern und Versicherten“. Diese Akzeptanz werde gegenwärtig ohnehin durch die Sicherheitslücke in vielen Anwendungen erneut stark strapaziert.
Die Kassenchefs empfehlen daher dringend, „den Einführungstermin des bundesweit verpflichtenden E-Rezepts später, nicht aber vor dem 1. Januar 2023 zu realisieren“. Das Jahr 2022 müsse genutzt werden, um die gesamten Prozesse des E-Rezepts auf breiter Basis und in hoher Anzahl erfolgreich zu erproben. Gesetzliche Anpassungen seien hierfür nicht erforderlich.
Eine Reaktion aus dem Bundesgesundheitsministerium haben die Kassenvorstände bislang allerdings nicht erhalten.
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