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BAK-Curriculum
So werden Apotheker für die COVID-19-Impfung fit gemacht
Die Bundesapothekerkammer hat das gemeinsam mit der Bundesärztekammer erstellte Curriculum zur „Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker“ veröffentlicht. Somit ist nun klar, welche fachlichen Voraussetzungen Apotheker:innen erfüllen müssen, die COVID-19-Impfungen durchführen wollen. Wir haben es uns angesehen.
Neben den passenden Räumlichkeiten müssen Apotheken, die sich an den Impfungen gegen COVID-19 beteiligen wollen, auch nachweisen, dass sie über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. Das können zum Beispiel Apotheker:innen sein, die an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben und deren erfolgreiche Teilnahme bestätigt worden ist. Schulungen im Rahmen der Modellvorhaben zu den Grippeimpfungen werden dabei anerkannt. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat nun ihr gemeinsam mit der Bundesärztekammer speziell für die COVID-19-Impfung entwickeltes Curriculum vorgestellt.
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Wer die Fortbildung durchlaufen hat, soll demnach in der Lage sein, zu entscheiden, welche Personen in der Apotheke geimpft werden können und welchen die ärztliche Konsultation anzuraten ist, sowie die Personen über die Impfung aufzuklären und ihre Einwilligung einzuholen. Dann sollen sie die intramuskulär zu verabreichenden Impfungen durchführen und dokumentieren und Notfallmaßnahmen bei akuten Impfreaktionen einleiten können.
Der Umfang
Die Schulung muss dem Papier der BAK zufolge mindestens zwölf Fortbildungsstunden á 45 Minuten umfassen, dazu kommt eine Lernerfolgskontrolle. Insgesamt besteht das Curriculum aus fünf Teilen. Teil 1 wird im Selbststudium durchgeführt. Dort sollen die in den späteren Teilen vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vorbereitet und /oder vertieft werden.
Die Teile 2 und 3 können ortsunabhängig, zu Beispiel als Live-Onlinevortrag, und sogar terminunabhängig angeboten werden, zum Beispiel im Rahmen eines Web-Based-Trainings oder Webcasts.
Teil 2 dreht sich dabei um COVID-19, also das Virus, die Erkrankung, Therapieoptionen, die Prävention sowie die Impfstoffe. Außerdem geht es um die Besonderheiten bei der COVID-19-Impfung Minderjähriger ab dem 12. Lebensjahr sowie Komplikationen und deren Risikofaktoren.
Jede Praxis, die impft, kann schulen
Im dritten Teil geht es dann um die Durchführung der Impfung in der Theorie. Inhalte in diesem Block sind die Vorbereitung (Impfstoffauswahl, Räume …), rechtliche Aspekte auch im Hinblick auf das Berufsrecht und das Heilpraktikergesetz, das Aufklärungsgespräch sowie wichtige Punkte bei der Durchführung. Nicht fehlen darf natürlich die Dokumentation, die Impfsurveillance, die Pharmakovigilanz und das Notfallmanagement. Im Rahmen von letzterem werden auch die Anwendung von Epinephrin sowie rechtliche Aspekte bei der Ersten Hilfe gelehrt.
Die Praxisteile 4 und 5 finden dann mit maximal 25 Teilnehmern in Präsenz statt. Wobei die Vorgaben hier sehr pragmatisch sind – vermutlich der Situation geschuldet. So muss Teil 5 „Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen“ nur absolvieren, wer keine gültige Qualifikation als Ersthelfer:in hat. Und auch für den 4. Teil „Durchführung der Impfung – Praktische Übungen“ hat man offenbar versucht, einen Weg zu finden, möglichst viele Kolleg:innen schulen zu können. Denn die Schulung durch Ärzte oder Ärztinnen kann nicht nur im Rahmen eines Präsenz-Seminars erfolgen, sondern auch überall dort, wo Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt werden, zum Beispiel in Impfzentren, bei mobilen Impfteams oder in Arztpraxen. Voraussetzung ist allerdings: Sie muss unter ärztlicher Aufsicht geschehen. Somit wird aber all denen, in deren Nähe kein Seminar stattfindet, die Möglichkeit gegeben, die notwendigen Fähigkeiten zu erlangen – in der Arztpraxis nebenan.
Zum Schluss: Lernerfolgskontrolle
Zum Abschluss der Schulung müssen die für die Durchführung der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 benötigten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten noch durch eine geeignete Lernerfolgskontrolle überprüft werden. Das kann beispielsweise ein Multiple-Choice-Test sein. Bei Bestehen gibt es dann eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Sie gilt als Nachweis für die Berechtigung, die Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen.
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Mit zwölf mal 45 Minuten ist das Curriculum für COVID-19-Impfungen etwas umfangreicher als das für Grippeimpfungen mit 7,5 Stunden. Die Unterschiede liegen in den Theorie-Teilen, die bei Corona jeweils 90 Minuten dauern, bei Grippe 60 Minuten. Das könnte daran liegen, dass bei Corona vieles komplexer ist als bei Grippe. So gibt es beispielsweise weit mehr medikamentöse Therapieoptionen.
1 Kommentar
Ein kleines Gedicht als Aufruf zum Impfschutz
von Rainer Kirmse , Altenburg am 12.01.2022 um 12:35 Uhr
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