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BAK-Curriculum
So werden Apotheker für die COVID-19-Impfung fit gemacht
Jede Praxis, die impft, kann schulen
Im dritten Teil geht es dann um die Durchführung der Impfung in der Theorie. Inhalte in diesem Block sind die Vorbereitung (Impfstoffauswahl, Räume …), rechtliche Aspekte auch im Hinblick auf das Berufsrecht und das Heilpraktikergesetz, das Aufklärungsgespräch sowie wichtige Punkte bei der Durchführung. Nicht fehlen darf natürlich die Dokumentation, die Impfsurveillance, die Pharmakovigilanz und das Notfallmanagement. Im Rahmen von letzterem werden auch die Anwendung von Epinephrin sowie rechtliche Aspekte bei der Ersten Hilfe gelehrt.
Die Praxisteile 4 und 5 finden dann mit maximal 25 Teilnehmern in Präsenz statt. Wobei die Vorgaben hier sehr pragmatisch sind – vermutlich der Situation geschuldet. So muss Teil 5 „Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen“ nur absolvieren, wer keine gültige Qualifikation als Ersthelfer:in hat. Und auch für den 4. Teil „Durchführung der Impfung – Praktische Übungen“ hat man offenbar versucht, einen Weg zu finden, möglichst viele Kolleg:innen schulen zu können. Denn die Schulung durch Ärzte oder Ärztinnen kann nicht nur im Rahmen eines Präsenz-Seminars erfolgen, sondern auch überall dort, wo Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt werden, zum Beispiel in Impfzentren, bei mobilen Impfteams oder in Arztpraxen. Voraussetzung ist allerdings: Sie muss unter ärztlicher Aufsicht geschehen. Somit wird aber all denen, in deren Nähe kein Seminar stattfindet, die Möglichkeit gegeben, die notwendigen Fähigkeiten zu erlangen – in der Arztpraxis nebenan.
Zum Schluss: Lernerfolgskontrolle
Zum Abschluss der Schulung müssen die für die Durchführung der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 benötigten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten noch durch eine geeignete Lernerfolgskontrolle überprüft werden. Das kann beispielsweise ein Multiple-Choice-Test sein. Bei Bestehen gibt es dann eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Sie gilt als Nachweis für die Berechtigung, die Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen.
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1 Kommentar
Ein kleines Gedicht als Aufruf zum Impfschutz
von Rainer Kirmse , Altenburg am 12.01.2022 um 12:35 Uhr
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