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Der Apothekenstart ins neue Jahr fängt in etwa so an, wie das vergangene Jahr aufhörte, auf jeden Fall ohne E-Rezept. Wann es kommt, wissen wir nicht, aber klar, es kommt. Und ansonsten gibt es immer noch jede Menge gefälschte Impfpässe und noch immer kaum gegen Covid-19 impfende Apotheken. Aber bald, die Schulungen laufen an und Honorar und Technik sind in Vorbereitung. Und es gibt immer noch Mitarbeitermangel und Nachwuchssorgen in den Apothekenberufen. Immerhin, ein Lichtblick für die Angestellten: Es gibt einen neuen Gehaltstarif – die Betriebe werden es verkraften. Noch ein Lichtblick: Die ABDA setzt sich für mehr Honorar ein beim Impfstoff fürs Verimpfen in der Apo, für PoC-PCR-Tests und fürs digitale Zertifizieren der Impfnachweise. Hoffentlich wird sie erhört.
3. Januar 2022
Der Beruf der Apothekerin, des Apothekers ist offiziell bei der Agentur für Arbeit nach wie vor als „Mangelberuf“ gelistet. Ja, mein liebes Tagebuch, viele Apotheken können ein Lied davon singen, wie schwer es ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Ab und an thematisiert das zwar unsere Berufsvertretung, doch so richtig mit Wumms passiert da wenig. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hatte bereits 2018 eine Nachwuchsoffensive ins Leben gerufen, die stufenweise angelegt ist, zunächst mit Flyern, Plakaten und mehr Präsenz auf Messen und im Internet. Zum Jahresbeginn startet die Kammer eine Crossmedia-Kampagne zur Nachwuchsoffensive mit einem Jugendradio und einem Karriereportal. In den ersten beiden Januarwochen sollen junge Menschen über die pharmazeutischen Berufe informiert werden. Mein liebes Tagebuch, gut so, dass die Kammer da nicht locker lässt. Es muss da einfach mehr passieren – am besten wäre wohl, wenn solche Aktionen bundesweit laufen würden. Eine Aktion von der ABDA ist da mehr als überfällig. Zum Beispiel Plakate für Apotheken, die darauf hinweisen, dass sich jungen Menschen gerne über die Berufe, die in einer Apotheke arbeiten, in der Apotheke informieren können. Und dann natürlich zielorientierte Posts auf Facebook, Instagram, Tiktok und ähnlichen Kanälen, die junge Menschen ansprechen und sie auf den Arbeitsplatz Apotheke aufmerksam machen. Mein liebes Tagebuch, da muss einfach mehr geschehen.
4. Januar 2022
Mit der geplanten Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und -Testverordnung werden u. a. die Details zur Durchführung der Corona-Impfung in Apotheken geregelt. Sie sieht vor, dass wir impfenden Apothekers pro verabreichter Covid19-Impfung genauso viel bekommen wie die Arztpraxen, nämlich werktags 28 Euro und am Wochenende 36 Euro. Das geht auch von Seiten der ABDA in Ordnung, wie aus ihrer Stellungnahme dazu hervorgeht. Sie merkt allerdings an, dass für Impfungen gegen Covid-19 ebenso wie gegen Grippe keine Umsatzsteuer fällig wird, was in die Begründung zur Verordnung aufgenommen werden sollte. Kritik von Seiten der ABDA gibt’s allerdings bei der Vergütung für die Bereitstellung der in der Apotheke verimpften Vials (7,85 Euro netto je Durchstechflasche). Da die Apotheken keine Möglichkeit haben, ihre Verbrauchsmaterialien als Praxisbedarf zu beziehen, so wie es die Arztpraxen tun, führt dies zu einer niedrigeren tatsächlichen Honorierung der apothekerlichen Impfleistung. Mein liebes Tagebuch, so geht’s natürlich nicht. Und daher schlägt die ABDA vollkommen zu Recht eine leicht erhöhte Vergütung von 8,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Vial vor, um solche Ausgaben gegenzufinanzieren. Worauf unsere Standesvertretung u. a. auch hinweist: In der Coronavirus-Impfverordnung sollte auch klargestellt werden, dass es Apotheken erlaubt sei, externe Räumlichkeiten außerhalb der Apothekenbetriebsräume zu nutzen – da sollte eine Ausnahmegenehmigung vom apothekenrechtlichen Grundsatz der einheitlichen Betriebsräume erteilt werden. Auch bei der Geltungsdauer der einzelnen Verordnungen (Coronavirus-Impfverordnung, der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und des § 20b IfSG) fehlt eine Verzahnung, was zu rechtlichen Konflikten führen könnte. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass das Bundesgesundheitsministerium diesen Hinweisen und Vorschlägen folgt. Auch wenn die Verordnungen und Gesetzesänderungen mit heißer Nadel gestrickt sind, sollten sie nicht zu Nachteilen für die Apotheken führen.
Das orale Covid-19-Arzneimittel Molnupiravir (Handelsname Lagevrio) zur Behandlung von nicht hospitalisierten an Covid-19 erkrankten Personen ist auf dem Markt – aber von EMA und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch nicht zugelassen. Es darf aber trotzdem auf Rezept verordnet werden, Apotheken dürfen es auf eine ärztliche Verordnung hin bestellen und abgeben, sich aber nicht damit bevorraten. Also, mein liebes Tagebuch, da gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Weil die Einnahme von Molnupiravir innerhalb von fünf Tagen nach Einsetzen von Covid-19 Symptomen beginnen sollte, muss also alles rasch gehen: die Verordnung, die Bestellung, die Belieferung und die Einnahme. Wenn die Arztpraxis die Bestellung bereits telefonisch durchgibt, darf die Apotheke das Präparat bereits beim Großhandel bestellen. Nur mit der Abrechnung muss man sich noch Zeit lassen – sie wird monatlich erfolgen. Die Arzneimittelpreisverordnung gilt für dieses Präparat nicht. Die Apotheke wird für das Handling mit Molnupiravir 30 Euro plus Umsatzsteuer erhalten und, falls per Botendienst ausgeliefert wird, zusätzlich 8 Euro inklusive Umsatzsteuer. Der Großhandel bekommt einen Betrag von 20 Euro plus Umsatzsteuer, den die Apotheke mit abrechnet und dann an den Großhandel weiterleiten muss. Abgerechnet wird über die Apothekenrechenzentren, ausgezahlt werden die Beträge vom Bundesamt für Soziale Sicherung, das sich das Geld aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds holt. Für das gesamte Prozedere wird der Deutsche Apothekerverband in Kürze einen Leitfaden entwickeln. Mein liebes Tagebuch, 30 Euro bzw. 38 Euro inklusive Botendienst für die Abgabe dieses Präparats sind nicht zu hoch bemessen, denn wir Apothekers leisten dafür mehr als nur die Logistik. Die Arzneimittelkommission hat einen Beratungs- und Dokumentationsleitfaden erstellt, der auflistet, was von apothekerlicher Seite bei der Abgabe zu tun ist. Anhand einer Checkliste kann die qualitätsgesicherte Beratung und Abgabe erfolgen. Die Apotheke muss dem Patienten auch ein Begleitschreiben der Firma MSD mitgeben und die „Hinweise für den Anwendenden“, die über die Website des BfArM heruntergeladen werden können. Außerdem sollten die Apotheken auch beim Monitoring mithelfen und aktiv z. B. Nebenwirkungen erfragen und an die AMK melden.
5. Januar 2022
Ohne Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung und zusätzlich einer Boosterung geht fast nichts mehr im Alltagsleben. Das ist so gewollt und das ist so vollkommen in Ordnung, mein liebes Tagebuch. Es muss einen großen Anreiz geben, sich impfen zu lassen, wenn wir raus aus dieser Pandemie wollen. Das macht Druck auf Impfverweigerer und Impfgegner. Einige von ihnen wollen das nicht hinnehmen. Impfpass-Fälschungen und der Einsatz von gefälschten Impfpässen sind da nach wie vor an der Tagesordnung. Allein in Berlin ist die Polizei in mehr als 1000 Fällen aktiv geworden. Für die Apotheken, die Impfzertifikate digitalisieren und Impfpässe kontrollieren, bedeutet das zum Teil einen großen Aufwand. Immerhin, seit Kurzem können sie über das DAV-Portal prüfen, ob die laut Impfpass verimpften Chargen zum genannten Termin überhaupt in Umlauf waren – immerhin ein Anhaltspunkt, um sich mehr Gewissheit zu verschaffen. Aber solche Überprüfungen machen richtig viel Arbeit: händische Eingabe der Personaldaten unter Vorlage eines Ausweisdokuments, Eingabe der im Impfpass dokumentierten Informationen zur Impfung und nun auch die Überprüfung der Chargennummer des verimpften Covid-19-Impfstoffs. Sechs Euro kann die Apotheke dafür abrechnen. Zu wenig, wie die ABDA in einer Stellungnahme zur Änderung der Corona-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung anmerkt. Diese Vergütung sollte auf 7,20 Euro wegen des Mehraufwands erhöht werden. Mindestens, mein liebes Tagebuch, der Ärger, den wir Apothekers mit vorgelegten gefälschten Impfpässen haben, müsste extra vergütet werden. Und ja, weil wir gerade bei der Anpassung von Vergütungen sind: Die ABDA macht nochmal darauf aufmerksam, dass Apotheken einen PoC-PCR-Tests nicht für 30 Euro anbieten können. Wenn man möchte, dass solche Tests auch Apotheken anbieten, muss eine deutliche Erhöhung stattfinden – beispielsweise verlangen Arztpraxen von Selbstzahlern Preise von über 70 Euro für einen PCR-Test.
6. Januar 2022
Bleiben wir beim Thema Vergütungen und Honorare: Die Apotheken können nun endlich beim Nacht- und Notdienstfonds mit der Auszahlung der Erstattung für nicht verimpfte Grippeimpfstoffe der Saison 2020/21 rechnen. Immerhin, mein liebes Tagebuch, die Apotheken müssen nicht auf den Kosten der in der vorletztjährigen Grippesaison eingekauften und nicht verordneten Influenza-Impfstoffe sitzenbleiben. Der Bund sagte zu, hierfür 16 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen – und jetzt geht’s an die Auszahlung. Rund 7600 Anträge sind von Apotheken eingegangen, rund 7,1 Mio. Euro werden an die Apotheken ausgezahlt. Mein liebes Tagebuch, das ist weniger als die Hälfte der vom Bund grundsätzlich bereitgestellten 16 Mio. Euro. Woran liegt’s? Hatte der Bund mehr Impfbestände kalkuliert? Haben manche Apotheken keine Erstattung beantragt? Wie auch immer, durchschnittlich erhalten die Apotheken, die einen Anspruch angemeldet hatten, knapp 1000 Euro (912,91 Euro). Also, besser als nichts. Der Deutsche Apothekerverband begrüßt es, dass den Apotheken die Kosten für die unverbrauchten Grippeimpfstoffe erstattet werden und wertet es als „wichtiges Zeichen der Politik, dass man sie mit wirtschaftlichen Risiken nicht alleine lässt, wenn sie sich intensiv für die Impfkampagnen gegen Corona und Grippe in Deutschland einsetzen“, freut sich DAV-Chef Thomas Dittrich. Wollen wir hoffen, dass dies auch weiterhin so bleibt.
Jetzt kann’s losgehen, das Schulungs-Curriculum für die Covid-19-Impfungen in Apotheken steht, die Schulungsinhalte hat die Bundesapothekerkammer mit der Bundesärztekammer abgestimmt. Apothekerinnen und Apotheker, die in ihren Apotheken gegen Covid-19 impfen möchten, können sich nun schulen lassen, sofern sie nicht bereits an den Schulungen für die Grippeschutzimpfung teilgenommen haben. Das Curriculum sieht insgesamt zwölf Fortbildungsstunden zu jeweils 45 Minuten vor. Machbar, mein liebes Tagebuch. Wenn die Räumlichkeit fürs Impfen vorhanden und mit einer Liege ausgestattet ist, kann’s losgehen. Fast – das Meldeverfahren für die Impfungen an das Robert Koch-Institut und wie der Bezug und die Abrechnung der Impfstoffe, die in Apotheken verimpft werden, läuft, müssen noch endgültig geklärt werden. Nun ja, auch das wird in den nächsten Tagen zu schaffen sein. Wäre schön, wenn wir dann Ende Januar, Anfang Februar an vielen Apotheken einen Aushang sehen: Hier Impfung gegen Covid-19. Übrigens, in Frankreich hängen solche Hinweise bereits seit einiger Zeit an einigen Apotheken: „Vereinbaren Sie hier einen Termin für eine Anti-Covid-Impfung, Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung.“
7. Januar 2022
Diese Verhandlungen gingen erfreulicherweise recht geräuschlos über die Bühne: Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken ADA haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter geeinigt. Sie dürfen sich in der Gehaltsabrechnung ab 1. Januar 2022 über ein Plus von 200 Euro, PKA über 225 Euro freuen. Und ab 2023 gibt’s dann nochmal eine Erhöhung. Mein liebes Tagebuch, ist das nun zufriedenstellend oder nicht? Klar, für den einen oder die andere Apothekeninhaber(in) ist das nicht leicht zu verkraften, je nach Personalbestand kommt da im Jahr schnell ein mittlerer fünfstelliger Betrag zustande – Apotheke muss man sich leisten können. Aber, mein liebes Tagebuch, nicht nur aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die in Apotheken gezahlten Tarifgehälter wirklich nicht in den oberen Sphären angesiedelt, bei den PKAs liegen sie sogar nur knapp über der diskutierten Mindestlohngrenze von 12 Euro. Und nicht nur Berufsanfänger, die sich im pharmazeutischen Arbeitsmarkt orientieren, stellen sehr rasch fest, dass die Industrie in anderen Gehaltsklassen mitspielt – da können nur wenige Apotheken mithalten. Andererseits, mein liebes Tagebuch, sind die Tarifgehälter das eine und die tatsächlich gezahlten Gehälter das andere: Nicht selten zahlen Apotheken gerne über Tarif, zehn, zwanzig oder noch mehr Prozent, abhängig auch vom Einsatz, der Leistungsbereitschaft und anderen Fähigkeiten der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters. Oder die Apotheken müssen über Tarif zahlen, weil es der Markt will und weil sie nur so ihre Angestellten halten oder finden. Insofern spiegeln die Tarifverträge nicht unbedingt die Realität der in Apotheken üblichen Gehälter wider. Darauf haben unlängst auch der ADA und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) hingewiesen und angemerkt, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn sich die Gehaltstarifverträge mehr der Realität annäherten. Mein liebes Tagebuch, so könnte auch die Politik deutlicher sehen, welche Kosten die Apotheken zu schultern haben und dass es genug Gründe gibt, die Apothekenhonorare zu erhöhen.
E-Rezept – war da was? Ach ja, es sollte mal am 1. Januar 2022 starten. Das wollten noch im letzten Dezember so einige glauben. Mit dem Glauben ist das so eine Sache. Ende des Jahres kam die Erlösung: Die Einführung wird verschoben auf … unbestimmt. Und das war gut so. Mein liebes Tagebuch, so ist das eben (leider) mit Prestigeobjekten im digitalen Universum. Wär’ zu schön gewesen, wenn es funktioniert hätte, aber angesichts der massiven Schwächen und der zahlreichen ungeklärten Fragen, ganz abgesehen von der überschaubaren Zahl an den E-Rezepten, deren Ablauf realiter getestet wurde, ist es gut so, dass wir noch ein Weilchen die rosa Rezeptformulare mit unseren Händen streicheln dürfen. Wir werden sehen, wie lange noch. Parallel zum Gematik-Projekt E-Rezept mühten sich übrigens auch einige Krankenkassen ab, ein Projekt namens „eRezept Deutschland“ auf die Beine zustellen und zu erproben. Deren Versicherte konnten sich bis vor Kurzem bei teilnehmenden Ärzten und Ärztinnen ein E-Rezept ausstellen lassen, das dann in die jeweilige Krankenkassen-App eingelesen und von einer teilnehmenden Apotheke eingelöst wurde. Rund 1.500 Rezepte seien so bereits erfolgreich ausgestellt und eingelöst worden, heißt es seitens der TK, die als eine der ersten das Projekt begonnen hatte. Das Kassen-E-Rezept hat angeblich gut funktioniert. Mein liebes Tagebuch, das wirft Fragen auf, beispielsweise warum man da Kassengelder eingesetzt, wenn es eh nicht zum Zug kommt. Oder warum letztlich Kassen und Gematik nicht ihr Know-how ausgetauscht haben. Und natürlich auch die Frage: Hätten wir wirklich lieber eine App der Kassen für unsere E-Rezepte gehabt mit allen Fragen und Szenarien, die sich daraus ergeben, oder ist uns eine unabhängige App der Gematik und ein E-Rezept-Prozedere ohne Kassenbeteiligung nicht auf jeden Fall lieber? Müßig, darüber zu sinnieren. Wir warten nun, ja, nicht auf Godot, sondern aufs E-Rezept. Irgendwann ist es soweit, mein liebes Tagebuch, da bin ich mir sicher.
15 Kommentare
Symbiose neu entdecken
von Reinhard Rodiger am 09.01.2022 um 19:47 Uhr
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Nachwuchs
von Bernadette Buchholz am 09.01.2022 um 18:18 Uhr
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AW: Nachwuchs
von Michael Reinhold am 09.01.2022 um 21:05 Uhr
Die Gehaltsfragen und Tarife und warum vieles so ist wie es ist
von Dr.Diefenbach am 09.01.2022 um 18:16 Uhr
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AW: Die Gehaltsfragen und Tarife und warum
von Karl Friedrich Müller am 09.01.2022 um 19:36 Uhr
Toll, was so ein Journalist alles weiß
von Karl Friedrich Müller am 09.01.2022 um 10:50 Uhr
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AW: Toll, was so ein Journalist alles wei
von Reinhard Rodiger am 09.01.2022 um 14:29 Uhr
3 Prozent Steigerung bei 5 Prozent Inflation ?
von Ulrich Ströh am 09.01.2022 um 10:04 Uhr
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AW: 3 Prozent Steigerung bei 5 Prozent
von PTA am 09.01.2022 um 12:40 Uhr
AW: 3 Prozent Steigerung bei 5 Prozent
von Karl Friedrich Müller am 09.01.2022 um 14:47 Uhr
AW: 3 Prozent Steigerung bei 5 Prozent
von Anita Peter am 09.01.2022 um 16:05 Uhr
AW: 3 Prozent Steigerung bei 5 Prozent
von Stefan Siebert am 09.01.2022 um 17:06 Uhr
AW: 3 Prozent Steigerung bei 5 Prozent
von Michael Reinhold am 09.01.2022 um 17:26 Uhr
AW: 3 Prozent Steigerung bei 5 Prozent
von PTA am 09.01.2022 um 18:04 Uhr
Mehr Attraktivität für Apothekenberufe
von H.K. am 09.01.2022 um 9:18 Uhr
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