Neufassung des Perspektivpapiers 2030

Apotheke soll zum Drehkreuz im Gesundheitswesen werden

Traunstein - 13.01.2022, 17:50 Uhr

Das Perspektivpapier von 2014 wurde überarbeitet. (Foto: DAZ)

Das Perspektivpapier von 2014 wurde überarbeitet. (Foto: DAZ)


Das Perspektivpapier 2030 wurde im September 2014 vom Deutschen Apothekertag in München mit großer Mehrheit verabschiedet. Seither ist viel geschehen. Einschneidende Ereignisse waren insbesondere das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016, durch das die EU-Versender gestärkt wurden, sowie die seit nunmehr fast zwei Jahren anhaltende Corona-Pandemie. Zudem ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen deutlich fortgeschritten und der Klimaschutz hat erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies alles hat die am heutigen Donnerstag von einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung verabschiedete aktualisierte und ergänzte Version mit dem Titel „APOTHEKE 2030 – Perspektiven zur pharmazeutischen Versorgung in Deutschland (2.0)“ beeinflusst.

Als im Jahr 2014 der Deutsche Apothekertag in München das Perspektivpapier 2030 nach einem mehrmonatigen Diskussionsprozess verabschiedete, schrieb die ABDA dazu: „Im Grundsatz beschreibt ‚Apotheke 2030‘, wie die Apotheken ihr heilberufliches Profil schärfen, in einem Netzwerk mit Ärzten und anderen Fachberufen zusammenarbeiten und somit ein echtes Medikationsmanagement für die Patienten ermöglichen.“ Das trifft im Kern auch immer noch zu für die am heutigen Donnerstag von einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung einstimmig verabschiedete neue Version des Perspektivpapiers 2030. Doch seit 2014 ist viel passiert: Das EuGH-Urteil vom Oktober 2016 hat die EU-Versender gestärkt, die Digitalisierung der Gesellschaft ist deutlich fortgeschritten, die Bedeutung des Klimaschutzes ist rasant gewachsen und seit rund zwei Jahren hält die Corona-Krise die Welt in Atem.

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Auf diese Veränderungen wird nun mit der neuen Fassung reagiert. So heißt es in der Präambel, dass der Kern der Arbeit in den Apotheken „mehr denn je die individuelle und persönliche Betreuung der Patientinnen und Patienten unter sinnvoller Nutzung der wachsenden Möglichkeit einer sich digitalisierenden Welt“ sei. Und: „Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden mehr und mehr zu selbstverständlichen Elementen apothekerlicher Berufsausübung.“

Digitalisierung als Chance nutzen

Breiteren Raum nimmt die Digitalisierung beim Unterpunkt „Stabile Versorgung – Nah am Menschen“ ein. „Das rote Apotheken-A steht für einen universellen Qualitätsanspruch, der für analoge wie digitale Prozesse gleichermaßen gilt“, heißt es dort. „Ob vor Ort oder im Rahmen telepharmazeutischer Angebote, in einer digitalen Welt steht die Apotheke allen dort, wo sie sie brauchen, und so, wie sie sie brauchen, zur Verfügung.“ Die Digitalisierung biete die Chance,

  • Menschen noch individueller entlang ihrer Bedürfnisse und Service-Ansprüche zu versorgen und zu beraten,
  • wissenschaftliche Informationen im Sinne der Translation noch umfassender und schneller durch die Apotheken zu nutzen und
  • durch die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Verbesserung der Therapien und der Versorgung beizutragen.

E-Health müsse sich konsequent am Patientenwohl orientieren: „Risiken sollen minimiert, Chancen genutzt, Versorgungsprozesse und -ergebnisse qualitativ verbessert werden.“ Als Ziel wird formuliert: „Analog wie digital sind die Apotheken leicht und verlässlich erreichbar und damit zentrale Anlaufstelle für ihre Patientinnen und Patienten.“



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Apotheke 2030

von Barth Christiane am 14.01.2022 um 12:22 Uhr

Es gibt eine europäische Vorgabe für nationale Vor-Ort-Versorgung, es gibt seit Jahren einen bayerischen Beschluss, die ländlichen Regionen genauso zu stellen, wie die städtischen. Es gibt seit 2014 das Perspektivpapier. Wann fängt die Standespolitik
endlich an zu Handeln. Der Kuschelkurs der letzten Jahre mit dem Gesundheitsministerium und die Macht der Krankenkassen, von Bundeskanzler a.D. Schröder gewollt, sind für die sinkende Zahl der Apotheken verantwortlich. Von einer noch Flächendeckung kann schon lange nicht mehr die Rede sein. Die Weiterentwicklung des Berufes und der Gesundheitsversorgung wird zur Luftnummer, wenn der Staat die Folgen von Ärzte und Apothekenmangel weiter kleinredet.
Die uralte Gesetzgebung muß dem digitalen Zeitalter angepasst werden, damit zum Beispiel wie bei den Ärzten auch bei den Apotheken Sateliten-Betriebe entstehen können, bei denen ein Apotheker auch über einen Bildschirm zu kontaktieren ist. So ein Netz von Apotheken könnte im Katastrophenschutz verankert sein, damit keine Begehrlichkeiten bei Niederlasungswilligen entstehen könnten.
Wenn auch die Hoffnung zuletzt stirbt, so gehe ich davon aus, dass die Infrastruktur der Gesundheitsversorgung 2030 eher nicht mehr existiert, als dass bis dahin bedarfsgerecht auf hohem Niveau die nationalen Vor-Ort-Apotheken die Arzneimittelversorgung im Griff haben.

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Fazit

von Dr. Peter M. Schweikert-Wehner am 14.01.2022 um 8:19 Uhr

Klingt gut, müsste aber noch konkretisiert werden. Für neue Aufgaben brauchen wir mehr generelle Rechtssicherheit und den Auftrag durch den Gesetzgeber. Vor Behördenwillkür und Überbürokratisierung muss der "freie Beruf" besser geschützt werden. Bei heilkundlicher Tätigkeit muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

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