Hintergrund: Die Bundesregierung kann nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die negativ getestet sind, Erleichterungen oder Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen vorsehen. Von dieser Möglichkeit hat sie mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch gemacht. Die Verordnungen ermöglichen den Ländern wiederum, selbst Ausnahmen vorzusehen. Aus ihnen geht auch hervor, wer als geimpft beziehungsweise genesen gilt.
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Bundestag und Bundesrat haben den Weg für neue Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise sowie geänderte Quarantäneregeln geebnet. Die entsprechende Verordnung wurde bereits heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht damit ab dem morgigen Samstag als Grundlage für Maßnahmen der Länder bereit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nutzte seinen heutigen ersten Auftritt vor der Länderkammer zudem, um erneut für die Impfung zu werben.
Eine Änderungsverordnung der Bundesregierung passt die Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an und flexibilisiert die Regeln für die Quarantäne. Am gestrigen Donnerstagabend hatte zunächst der Bundestag der Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt – heute kam zu diesem Zweck der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Sämtliche Länder stimmten den Änderungen in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung zu.
Die Verordnung soll zum einen sicherstellen, dass die bundeseinheitlich geltenden Anforderungen an einen Impfnachweis dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse – genaugenommen: den jeweils vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Maßgaben – entsprechen. Neben den bisher erforderlichen Angaben zu den anerkannten Impfstoffen und der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Anzahl an Impfungen können auch Angaben zur Anzahl der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Boosterimpfungen bekannt gemacht werden; ebenso zu Zeiten, die nach einer Impfung für eine vollständige Schutzimpfung abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen einzelnen Impfungen liegen dürfen. Die Verordnung soll somit auch gewährleisten, dass nur Personen, die tatsächlich wirksam geimpft sind, auch einen gültigen Impfnachweis erhalten.
Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Hier verweist die geänderte Verordnung nun auf die Vorgaben des RKI.
Geboosterte und frisch geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne
Weiterhin sollen die Länder bei Vorschriften zur Quarantäne Genesener, Geimpfter und Getesteter schneller auf neue Umstände reagieren können. Die Regierungschefs und -chefinnen der Länder sowie Bundeskanzler Olaf Scholz hatten sich vor einer Woche darauf verständigt, hier Anpassungen vorzunehmen – die bislang strengen Regelungen mit Blick auf die Virusvariante Omikron (14
Tage Quarantäne für alle Kontaktpersonen von Infizierten) bergen das Risiko, dass wichtige Versorgungsbereiche – auch Apotheken – lahmgelegt werden, wenn Personal großflächig in Quarantäne muss. Bisher hatten die Länder nur eingeschränkte Möglichkeiten, auch für bestimmte Geimpfte und Genesene (beispielsweise für Geimpfte ohne Auffrischungsimpfung) eine Quarantänepflicht festzulegen. Nun sollen sie dies können, wenn das Robert-Koch-Institut eine solche allgemein empfohlen hat.
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Künftig sollen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung haben, von der Quarantäne ausgenommen werden. Das gilt auch für frisch doppelt Geimpfte oder frisch Genesene. Infizierte oder Kontaktpersonen, die die Vorgaben für eine Quarantäne-Befreiung nicht erfüllen, können sich nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten lassen – ohne Test dauert die Quarantäne zehn Tage. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.
Lauterbach: 1,75 Millionen Dosen Novavax am 21. Februar
In der Sondersitzung betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Deutschland habe in diesem Jahr die Chance, die Pandemie weitgehend hinter sich zu lassen. Dafür müsse allerdings die Impfquote steigen, was nur mit einer allgemeinen Impfpflicht gehe. Die Omikron-Variante werde aber zunächst noch zu einem deutlichen Anstieg der Infektionszahlen führen. Im Herbst sei mit einer neuen Virusvariante zu rechnen. Allerdings warnte Lauterbach, davor, bei der allgemeinen Impfpflicht, Parteipolitik zu betreiben. Sein Haus wird daher auch keine Gesetzesvorlage erarbeiten; vielmehr sollen entsprechende Gruppenanträge aus den Reihen des Bundestags kommen.
Lauterbach machte aber auch deutlich, dass er Ungeimpften keine Vorwürfe mache. Seiner Meinung nach sind sie ebenso zu behandeln wie Geimpfte – speziell mit Blick auf die ärztliche Versorgung. Er lade sie aber ein, sich jetzt noch impfen zu lassen. Man könne durchaus von ihnen verlangen, dass sie eine fast nebenwirkungsfreie Impfung, die wissenschaftlich nicht strittig ist, akzeptieren. Der Minister warnte: „Wenn wir alle für uns in Anspruch nähmen, dass wir es nicht nötig haben oder besser wissen oder nicht mitmachen wollen oder ein anderes Staatsverständnis haben, dann würden wir im Chaos enden.“ Er betonte zudem, niemand solle dazu gezwungen werden, einen bestimmten Impfstoff zu nehmen. Er habe auch den Totimpfstoff Novavax besorgt. Am 21. Februar werde Deutschland eine erste Lieferung von 1,75 Millionen Dosen bekommen. Dieses Datum, so Lauterbach, habe er sich gut merken können – es ist sein Geburtstag.
Die Verordnung wurde bereits heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit am morgigen Samstag in Kraft treten. Es ist zu erwarten, dass die Länder sie umgehend für ihre eigenen Verordnungen nutzen.
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