Neue BAK-Leitlinie

So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen

Berlin - 28.01.2022, 17:00 Uhr

Schon bald dürfen auch die Apotheken gegen COVID-19 impfen. (b/Foto: IMAGO / Zoonar)

Schon bald dürfen auch die Apotheken gegen COVID-19 impfen. (b/Foto: IMAGO / Zoonar)


Was tun im Notfall?

Für den Fall, dass ein Impfling in der Apotheke eine Anaphylaxie erleidet, muss im Betrieb ein schriftlicher Notfallplan vorhanden sein. Möglich ist es, Ärztinnen oder Ärzte im direkten Umfeld der Apotheke anzusprechen, ob sie im Notfall zur Verfügung stehen und von der Apotheke kontaktiert werden können, so die BAK. Klar ist: „Im Notfall sind die Notrufnummer der Feuerwehr (112) zu rufen und Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen.“ Bei entsprechender Syptomatik (Atemnot, Kreislaufversagen etc.) kann der oder die Approbierte sich zudem dafür entscheiden, vor Eintreffen der Rettungskräfte Epinephrin einzusetzen. „Die in diesem Fall erforderliche Verletzung der körperlichen Integrität des Betroffenen wird regelmäßig auf der Basis seiner mutmaßlichen Einwilligung gerechtfertigt sein“, konstatiert die BAK.

Klagt ein Geimpfter über Beschwerden, die über die üblichen Impfreaktionen hinausgehen, sollte er sich an einen Arzt oder eine Ärztin wenden. Der Apotheker bzw. die Apothekerin meldet diesen Verdacht sodann an die AMK.

Dokumentation

Nach der Impfung hat der Apotheker oder die Apothekerin diese unverzüglich im Impfbuch des Geimpften zu dokumentieren oder – sollte die Person ihren Impfpass nicht dabei haben – eine Impfbescheinigung auszustellen. Zudem hat der Impfling Anspruch auf ein digitales Impfzertifikat. Die obligatorische Meldung der erfolgten Impfung an das RKI erfolgt über das Verbändeportal. „Eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist hierfür nicht vorgesehen“, stellt die BAK klar. „Der Patient ist jedoch über die Verarbeitung der Daten mithilfe der Datenschutzinformation aufzuklären.“

Der Apotheker hat zudem eine Patientenakte zu führen und diese zehn Jahre lang aufzubewahren. „Die Patientenakte besteht mindestens aus der Anamnese, sowie der Einwilligungserklärung in unterschriebener Form“, erläutert die BAK. Dem Patienten ist überdies eine Kopie der Einwilligungserklärung mitzugeben. Und: Die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sollte nach BAK-Angaben im Qualitätsmanagementsystem der Apotheke beschrieben werden.

Und was ist mit der Haftpflicht?

Mit dem Haftpflichtversicherer sollte rechtzeitig geklärt werden, ob mögliche Schädigungen aus der Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen von der bestehenden Versicherungspolice abgedeckt sind, rät die BAK. „Dabei ist auch darauf zu achten, ob nur mögliche Schädigungen aus der Durchführung von Impfungen gemäß Zulassung oder auch aufgrund der STIKO-Empfehlungen abgedeckt sind.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Impfungen in Apotheken

von Frieda am 30.01.2022 um 8:41 Uhr

Bitte WARUM müssen Apotheker:innen überhaupt impfen?? Es gibt Impfzentren, Impfbusse , die direkt in die Stadtteile fahren und vor großen Veranstaltungen wird sogar vor Ort geimpft, wie z.B. im Kölner Dom. Hier müssen Apotheker wieder einmal beweisen, dass sie sich mit Ärzten auf Augenhöhe befinden. Wenn UNSER Kerngeschäft ( Beratung und Abgabe von Arzeneimitteln) schon ins Internet verschoben wurde, ist die Verteilung von Masken für- damals -Herrn Spahn, Herstellung von Desinfektionsmitteln zu Beginn der Pandemie und jetzt das Impfen ein Beweis dafür, dass wir um unsere Daseinsberechtigung kämpfen. Schließen wir doch die inhabergeführten Apotheken und lassen sie direkt von den Krankenkassen betreiben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Impfungen in Apotheken

von Holger am 31.01.2022 um 8:59 Uhr

Impfen wir einfach in den Apotheken, das können die Versender nämlich nicht und es stärkt die Position der Vor-Ort-Apotheke. Nur leider kommt es wieder viel zu langsam und damit zu spät. Denn als das Gesetz beschlossen wurde, war der Mangel an Impfkapazitäten die Engpassressource - Impfstoff war genug da und Nachfrage auch. Das hat sich inzwischen schon längst wieder dahingehend geändert, dass momentan wenig Nachfrage ist. Aber wir sollten als Berufsstand jetzt zeigen, dass wir es KÖNNEN und das wir es auch WOLLEN!

So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen

von Rumpelstilzchen am 29.01.2022 um 18:37 Uhr

@K. Stülcken: Genau, es handelt sich höchstwahrscheinlich um ein gestelltes Foto einer Agentur. Keinerlei Ahnung von nichts. Solche gestellten Journi - Fotos tauchen überall auf und vermitteln den Eindruck als ob jetzt jeder "De*" spritzen könnte. Der Apotheker ist aber kein "De*" !

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Weil einfach einfach..

von Thomas Kerlag am 28.01.2022 um 20:38 Uhr

Und mir wird schlecht, wenn ich dieses verquerte
Paragraphen Hickhack um die Impfräumlichkeiten lese.
Klingt nach Abhängigkeit vom Wohwollen irgend einer "Ich bin am Drücker" Persönlichkeit.
Mensch bin ich froh, wenn ich damit nichts mehr zu tun habe..

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So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen

von Rumpelstilzchen am 28.01.2022 um 18:58 Uhr

Wenn ich mir das Foto ansehe, könnte es mir schlecht werden: so trifft der Apotheker nur das Akromion aber nicht den Deltamuskel; so sieht´s dann aus, wenn der Apotheker die Impfungen durchführt. "Hoffenliiisch Alliaaanzschverschischert ... " ... dann lieber vom Viechdoktor ...

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AW: So sollen die COVID-19-Impfungen in den

von K. Stülcken am 29.01.2022 um 14:42 Uhr

Es ist nur ein Foto!
Weder wissen Sie wer da impft, noch ob überhaupt oder an welcher Stelle genau geimpft wird. Man hätte es natürlich besser darstellen können.

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