Nicht nur Efluelda für Ältere

BMG will Sonderregeln zu Grippeimpfstoffen verlängern

Stuttgart - 22.02.2022, 12:15 Uhr

Das BMG hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Sonderregeln zur Grippeimpfstoffversorgung älterer Menschen verlängert. (x / Foto: IMAGO / Beautiful Sports)

Das BMG hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Sonderregeln zur Grippeimpfstoffversorgung älterer Menschen verlängert. (x / Foto: IMAGO / Beautiful Sports)


BMG sorgt sich um Lieferbarkeit von Efluelda

Was passiert also nun nach dem Auslaufen der Verordnung? Die „Deadline“ 31. März 2022 hat wohl auch das BMG auf dem Schirm – und sich bereits in einem Referentenentwurf der Verlängerung der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ vom 10. März 2021 (BAnz AT 11. März 2021 V2) gewidmet, was überrascht, denn ursprünglich war eine Verlängerung nicht geplant.

Im Verordnungsentwurf wird zuallererst in Artikel 1 in § 3 die Angabe „31. März 2022“ durch die Angabe „31. März 2023“ ersetzt. Allerdings sticht in der verlängerten Verordnung nun ein neuer Satz hervor, der in der aktuellen Verordnung nicht zu finden ist. So folgt auf „Nach aktueller G-BA-Schutzimpfungsrichtlinie (in Verbindung mit § 20i Absatz 1 Satz 1 und 3 SGB V) haben Personen ab dem 60. Lebensjahr im Normalfall ausschließlich einen Anspruch auf Versorgung mit Influenza-Hochdosis-Impfstoffen“, eine Ergänzung mit: „Die Sicherstellung der Versorgung dieser Personen allein mit einem Influenza-Hochdosis-Impfstoff ist indessen wegen nicht auszuschließender Produktions- und Versorgungsprobleme nicht gewährleistet“. Bei Sanofi kann man sich dieses „Add-on“ nicht erklären, schließlich habe man zehn Millionen Dosen Efluelda® für die noch andauernde Grippesaison 2021/22 produziert und „frühzeitig ausgeliefert“. Auch habe es keine Produktions- und Qualitätsprobleme gegeben, ebenso wenig Lieferengpässe, erklärt eine Sprecherin gegenüber der DAZ.

Efluelda sollte priorisiert werden

Sanofi fürchtet nun, dass diese Ergänzung mehr Verwirrung stiftet und die für das Unternehmen für die Planung der Produktion essenziellen Grippeimpfstoffvorbestellungen konterkariert, könne der Eindruck bei Ärzten und Apothekern entstehen, dass das BMG fortan standarddosierte Vakzinen für Ältere mit dem Hochdosisgrippeimpfstoff gleichsetze. Die Sorge bei Sanofi-Pasteur könnte sein, dass durch die Möglichkeit des Ausweichens auf konventionelle Vakzinen Ärzt:innen eher Grippeimpfstoffe bestellen könnten, die sie breiter verimpfen können – bei Kindern, jungen Erwachsenen und Senior:innen – wie Flucelvax® Tetra, Influsplit® Tetra oder Vaxigrip® Tetra und dadurch die Vorbestellungen für Efluelda® zurückgehen.

Denn ungleich der meisten anderen Grippeimpfstoffe darf Efluelda® erst bei Ab-60-Jährigen appliziert werden, für jüngere Grippeimpfungsempfänger müssen Arztpraxen somit zusätzlich andere Grippevakzinen vorrätig halten. Doch nach wie vor gilt die STIKO-Empfehlung, dass Ab-60-Jährige prioritär mit einem Hochdosisgrippeimpfstoff geimpft werden sollen, nur bei Lieferengpässen – und der Gefahr, dass Senioren ansonsten gar keinen Influenzaschutz erhalten –, rät die Ständige Impfkommission zu standarddosierten Vakzinen. Das geht so aus der Verordnung des BMG jedoch nicht explizit hervor.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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