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Finanzielles Risiko für die Apotheken
AVNR fordert erneut finanzielle Entlastung bei verfallenen Grippeimpfstoffen
Der Apothekerverband Nordrhein fordert auch in diesem Jahr einen finanziellen Ausgleich für die Apotheken für liegengebliebene Grippeimpfstoffe. Nach den Ergebnissen einer aktuellen Blitzumfrage des Verbands drohen mindestens 40.000 Dosen in den Betrieben an Rhein und Ruhr zu verfallen.
In den Apotheken an Rhein und Ruhr lagern noch 40.000 Grippeimpfstoffe der aktuellen Impfsaison im Wert von mindestens 500.000 Euro – das ist das zentrale Ergebnis einer Blitzumfrage unter den Mitgliedsapotheken des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR). „Die Grippeimpfsaison endet in wenigen Wochen. Danach ist der Impfstoff nicht mehr nutzbar und vom Verfall bedroht“, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung vom Freitag. Beteiligt hatten sich etwa 500 Apotheken, das sind rund 25 Prozent der Mitglieder. Es sei davon auszugehen, dass die wahre Zahl der vom Verfall bedrohten Impfstoffe noch viel höher liegt, da in den Apotheken, die nicht an der Umfrage teilgenommen haben, sicher auch noch Reste vorhanden sind.
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Der Verband nimmt an, dass die Grippe-Impfkampagne in dieser Impfsaison durch die gleichzeitig laufende Corona-Impfkampagne ins Stocken geraten sei. Nun droht den Apotheken, die bei der notwendigen Bevorratung in finanzielle Vorleistung getreten sind, dass sie auf den hohen Kosten sitzen bleiben.
In der vergangenen Saison war der Bund in die Bresche gesprungen und hat die Betriebe finanziell entschädigt – das fordert AVNR-Chef Thomas Preis auch für die aktuelle Saison. „Die hohen Lagerreserven in den Apotheken zeigen, dass die Apotheken ihren öffentlichen Versorgungsauftrag sehr ernst nehmen und auf eigene Kosten ausreichend viele Impfstoffe eingekauft haben“, sagt er. „Wenn sie jetzt nicht mehr gebraucht werden, bleiben die Apotheken auf den Kosten sitzen. Das ist so nicht akzeptabel.“ Die Vorratslagerhaltung der Apotheken bei Grippeimpfstoffen dürfe nicht einseitig zulasten der Apotheken gehen. „Das Risiko muss von den Krankenkassen, Politik und Impfstoffherstellern mitgetragen werden“, fordert Preis.
Die Probleme bei der Grippeimpfstoffversorgung
Die Grippeimpfstoffversorgung ist bekanntermaßen eine Gratwanderung. Schon Monate im Voraus müssen Apotheken die Vakzinen ordern. Was sie nicht loswerden, können sie nur zum Teil retournieren – oft müssen übrig gebliebene Grippeimpfstoffe vernichtet werden, denn sie werden für jede Saison speziell angepasst und sind daher im Folgejahr nicht mehr nutzbar. Auf den Kosten dafür bleiben die Betriebe sitzen. Das macht die Versorgung mit diesen Mitteln häufig zum Verlustgeschäft, denn die Vergütung ist mit maximal 1 Euro je Dosis eher mickrig.
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Verschärfend kommt hinzu, dass eigentlich seit der vergangenen Saison Menschen ab einem Alter von 60 Jahren nur noch mit einem Hochdosis-Grippeimpfstoff geimpft werden dürfen. So sieht es die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Einziges Präparat am Markt ist derzeit Efluelda® von Sanofi – und dieses ist um ein Vielfaches teurer als die sonst verwendeten quadrivalenten Impfstoffe. Dadurch steigt auch das finanzielle Risiko für die Apotheken sprunghaft.
Bisher kam die Regelung jedoch nicht zum Tragen. Hintergrund ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), wonach Seniorinnen und Senioren auch weiterhin mit den altbewährten Impfstoffen immunisiert werden dürfen. Jüngst hat das BMG diese Verordnung verlängert, eine entsprechende Anpassung ist gestern im Bundesanzeiger erschienen und tritt somit heute in Kraft.
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Warum das Ministerium sich dafür entschieden hat, wollte es gegenüber der DAZ bisher nicht erläutern. Möglicherweise ist ein Quasi-Monopol in dieser Sache nicht gewünscht – immerhin hat der Gesetzgeber vor rund fünf Jahren mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz die Rabattverträge im Impfstoffsegment gekippt, um für Herstellervielfalt zu sorgen. Wenn nur noch ein ganz bestimmtes Präparat bei Über-60-Jährigen – der Hauptzielgruppe für Grippeimpfungen – zum Einsatz kommen dürfte, würde das den gesetzgeberischen Willen zweifelsohne unterlaufen.
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