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Finanzielles Risiko für die Apotheken
AVNR fordert erneut finanzielle Entlastung bei verfallenen Grippeimpfstoffen
Nicht nur Efluelda für Senioren: BMG verlängert Sonderregel
Verschärfend kommt hinzu, dass eigentlich seit der vergangenen Saison Menschen ab einem Alter von 60 Jahren nur noch mit einem Hochdosis-Grippeimpfstoff geimpft werden dürfen. So sieht es die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Einziges Präparat am Markt ist derzeit Efluelda® von Sanofi – und dieses ist um ein Vielfaches teurer als die sonst verwendeten quadrivalenten Impfstoffe. Dadurch steigt auch das finanzielle Risiko für die Apotheken sprunghaft.
Bisher kam die Regelung jedoch nicht zum Tragen. Hintergrund ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), wonach Seniorinnen und Senioren auch weiterhin mit den altbewährten Impfstoffen immunisiert werden dürfen. Jüngst hat das BMG diese Verordnung verlängert, eine entsprechende Anpassung ist gestern im Bundesanzeiger erschienen und tritt somit heute in Kraft.
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Warum das Ministerium sich dafür entschieden hat, wollte es gegenüber der DAZ bisher nicht erläutern. Möglicherweise ist ein Quasi-Monopol in dieser Sache nicht gewünscht – immerhin hat der Gesetzgeber vor rund fünf Jahren mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz die Rabattverträge im Impfstoffsegment gekippt, um für Herstellervielfalt zu sorgen. Wenn nur noch ein ganz bestimmtes Präparat bei Über-60-Jährigen – der Hauptzielgruppe für Grippeimpfungen – zum Einsatz kommen dürfte, würde das den gesetzgeberischen Willen zweifelsohne unterlaufen.
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