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Insulin degludec
Tresiba nun auch bei Diabetes in der Schwangerschaft
Leitlinie rät auch zu Insulinanaloga
Die „S3-Leitlinie Gestationsdiabetes mellitus (GDM), Diagnostik, Therapie und Nachsorge“ rät bei Insulinbedarf in der Schwangerschaft zu einer ICT. Auch auf Insulinanaloga geht die im Jahr 2018 aktualisierte Leitlinie ein: Die Insulinanaloga Insulin aspart und Insulin lispro könnten von Schwangeren angewendet werden, sie seien „aufgrund der raschen Wirkung zur Vermeidung postprandialer Blutzuckerspitzen u. U. von Vorteil, wenn kurzwirksame Humaninsuline das Einstellungsziel nicht erreichen“, liest man dort. Zudem soll es unter den Insulinanaloga tendenziell weniger Hypoglykämien geben. Randomisiert kontrollierte Studien mit schwangeren Typ-1-Diabetikerinnen liegen für Insulin aspart und Insulin detemir vor. Sie belegen die Sicherheit der Insuline während der gesamten Schwangerschaft. Daneben existieren Metaanalysen zu den Insulinanaloga aspart und lispro, detemir und glargin – diese sprächen zwar für die Sicherheit der Insuline, jedoch konnte keine Überlegenheit der Insulinanaloga belegt werden.
Erst vor kurzem hatte die erste orale Therapieoption bei schwangeren Frauen mit Diabetes die Zulassung geschafft: Die Metformin-haltigen Arzneimittel Glucophage®, Glucophage XR® und Stagid® dürfen nun auch in der Schwangerschaft zur Blutzuckerkontrolle angewendet werden. Metformin kommt dabei allein oder in Kombination mit Insulin zum Einsatz.
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