AMK zu Apomorphinhydrochlorid in Dacepton

Parkinson-Arzneimittel: Verlängerte Haltbarkeit wegen drohendem Versorgungsengpass

Stuttgart - 05.04.2022, 12:15 Uhr

Trotz oder gerade wegen der Gabe von Levodopa, können Parkinson-Patient:innen zwischen den Dosierintervallen an Akinesie leiden. Dann kann Apomorphin helfen. (c / Symbolfoto: Photographee.eu / AdobeStock)

Trotz oder gerade wegen der Gabe von Levodopa, können Parkinson-Patient:innen zwischen den Dosierintervallen an Akinesie leiden. Dann kann Apomorphin helfen. (c / Symbolfoto: Photographee.eu / AdobeStock)


Über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert derzeit die Firma Ever Pharma GmbH über einen Versorgungsengpass des Arzneimittels Dacepton (Apomorphinhydrochlorid) 10 mg/ml Injektionslösung in einer Patrone. Damit Patient:innen weiterhin versorgt werden können, wurde die Haltbarkeit mehrerer Chargen jetzt um sechs Monate verlängert. Dazu werden die Chargen umverpackt, worüber Apotheker:innen informieren sollen.

Um einem Versorgungsengpass des Arzneimittels „Dacepton (Apomorphinhydrochlorid) 10 mg/ml Injektionslösung in einer Patrone“ entgegenzuwirken, hat die zuständige Zulassungsbehörde eine Verlängerung der Haltbarkeit mehrerer Chargen um sechs Monate genehmigt. Darüber informiert die Firma Ever Pharma GmbH derzeit über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). 

Es handelt sich um einen Dopamin-(D1/D2-)Rezeptor-Agonist, der zur Behandlung von motorischen Fluktuationen („On-Off“-Phänomen) bei Patienten mit Morbus Parkinson eingesetzt wird – wenn diese durch oral angewendete Antiparkinsonmittel nicht hinreichend eingestellt werden können, erklärt die AMK.

Neue Sekundärverpackungen mit zusätzlichem Chargensuffix „AA“

Die AMK bittet nun Apotheker:innen betroffene Patient:innen darüber zu informieren, dass durch die Verlängerung der Haltbarkeit um sechs weitere Monate sich eine Abweichung zwischen dem auf der Patrone und dem auf dem Umkarton angegebenen Haltbarkeitsdatum ergibt. Denn die Restbestände würden jetzt vom Hersteller in neue Sekundärverpackungen umgepackt, sodass die Packung mit dem neuen Haltbarkeitsdatum bedruckt ist.

Betroffen sind die Chargen C8JL2, C8JP1 und C8JG2. Diese werden mit neuem Haltbarkeitsdatum künftig zusätzlich das Chargensuffix „AA“ tragen.

Eine vergleichende Wirkstoff-Suche über die Lauer-Taxe ergibt, dass auch die Präparate „Apo-go“ von Stada und beispielsweise „Apomorphinhydrochlorid PharmSwed“ von Evolan Pharma, sowie „Apomorphin Archimedes“ von Desitin  Apomorphinhydrochlorid als Wirkstoff enthalten – und zur „Behandlung von motorischen Fluktuationen (‚On-Off‘-Phänomen) bei Patienten mit Parkinson’scher Krankheit, die durch orale Antiparkinsonmittel nicht ausreichend behandelbar sind“ zugelassen sind.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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