Neue Funktion geplant

E-Rezept-Zuweisung ohne Anmeldung in der Gematik-App

Stuttgart - 12.04.2022, 17:50 Uhr

Die Gematik will für die Übergangszeit eine Möglichkeit schaffen, auch ohne Authentisierung E-Rezepte mit der Gematik-App zuzuweisen. (x / Screenshot: gematik GmbH / DAZ)

Die Gematik will für die Übergangszeit eine Möglichkeit schaffen, auch ohne Authentisierung E-Rezepte mit der Gematik-App zuzuweisen. (x / Screenshot: gematik GmbH / DAZ)


Wie soll es in der Praxis ablaufen?

Konkret soll das Ganze, wenn es wie geplant umgesetzt wird, dann folgendermaßen ablaufen. Der IT-Experte Manuel Blechschmidt hat ein Erklärvideo erstellt. 

               

Die Gematik erklärt es folgendermaßen: 

  • Ein Arzt erstellt ein E-Rezept für einen Versicherten und druckt es aus.
  • Der Versicherte nutzt die Gematik-App ohne Anmelden am E-Rezept-Fachdienst und scannt den Data-Matrix-Code auf dem Ausdruck mit der Gematik-App.
  • Der E-Rezept-Token liegt dann in der App vor.
  • Der Versicherte sieht in der App eine Liste aller Apotheken mit ihren Belieferungsoptionen. Die Apotheken, die diese Zuweisungsoption nicht anbieten, werden gekennzeichnet (bspw. ausgegraut). Apotheken müssen diesen Service nicht anbieten.
  • Der Versicherte wählt eine Apotheke, der das E-Rezept zugewiesen werden soll und die gewünschte Belieferungsoption (Abholung in Apotheke, Lieferung durch Vor-Ort-Apotheke, Versand durch Online-Apotheke) aus. Er kann optional einen Freitext an die Apotheke eingeben.
  • Der Versicherte überprüft die angegebenen Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail) und ggf. abweichende Lieferadresse. Mindestens eine Kontaktinformation muss an die Apotheke übergeben werden. Eine abweichende Lieferadresse kann er optional mit der App erfassen.
  • Die App erstellt eine Nachricht. Diese enthält für die Apotheke verschlüsselt: die Information des E-Rezept-Token, begleitende Attribute wie die Kontaktinformation sowie eine von der App erstellte eindeutige Transaktionsnummer; unverschlüsselt: die Transaktionsnummer (redundant zu dem verschlüsselten Teil) und die Ziel-Apotheke.
  • Die App sendet die Nachricht an die adressierte Apotheke. Der hierfür bereitgestellte Dienst kann von einem Dienstleister im Auftrag der Apotheke betrieben werden. Die Gematik nimmt keinen Einfluss auf diese Ausgestaltung.
  • Der Dienst übermittelt die Nachricht an das Apothekenverwaltungssystem (AVS) der Apotheke.
  • Die Apotheke entschlüsselt die Nachricht des Versicherten mit dem Konnektor.
  • Der E-Rezept-Token, die Kontaktdaten des Versicherten und der Freitext liegen in der Apotheke vor.
  • Die Apotheke kann mittels E-Rezept-Token das E-Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abrufen.
  • Die Apotheke kann den Versicherten über die angegebenen Kontaktdaten erreichen, z. B. für Bestellbestätigung, Liefertermin, etc.

Apothekensoftware muss um die entsprechende Funktion erweitert werden

Dieser Umweg sei notwendig, weil die unauthentisierte Nutzung des E-Rezept-Fachdienstes nicht zulässig ist. Die Nachricht muss daher von der App über das Internet an die ausgewählte Apotheke – ohne Nutzung des E-Rezept-Fachdienstes oder des zentralen Netzes der TI – übermittelt werden, erläutert die Gematik.

Diese Abwicklungsmöglichkeit für E-Rezepte ist für die Apotheken optional. Um sie anbieten zu können, muss einmal die Apothekensoftware um die entsprechende Funktion erweitert werden, zudem müssen die Apotheken den Service offiziell im Apothekenverzeichnis eintragen und pflegen.

Noch ist das Ganze allerdings nicht beschlossen. Das Konzept steht derzeit zur Abstimmung. Da die Gematik die eigene App stärken will, scheint eine kurzfristige Umsetzung aber nicht völlig unwahrscheinlich.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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