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Neue Funktion geplant
E-Rezept-Zuweisung ohne Anmeldung in der Gematik-App
Viele Versicherte können derzeit die meisten Funktionen der Gematik-App nicht nutzen, zum Beispiel können sie darüber keine E-Rezepte in der Apotheke einlösen. Denn zur Authentifizierung sind eine NFC-fähige Versichertenkarte und eine PIN notwendig – beides haben bislang nur wenige. Die Gematik will nun für die Übergangszeit eine Möglichkeit schaffen, auch ohne Authentisierung E-Rezepte mit der Gematik-App zuzuweisen. Das Konzept steht aktuell zur Abstimmung.
Aktuell gibt es zumindest theoretisch zwei Wege, ein E-Rezept einzulösen. Einmal über den ausgedruckten Data-Matrix-Code. Er codiert für den Token, den Schlüssel zum E-Rezept. Die Apotheke kann ihn einscannen und damit das E-Rezept abrufen. Es muss nicht zwingend der Original-Ausdruck eingescannt werden. Ein Foto, das der Patient gesendet hat, reicht. Die zweite Variante funktioniert papierlos über die Gematik-App. Mit dieser kann der Patient ein für ihn auf dem Server abgelegtes Rezept der Apotheke seiner Wahl zuweisen. Ein dritter Weg ist geplant: Künftig sollen E-Rezepte auch mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) abrufbar sein.
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Der Weg über die Gematik-App ist aber aktuell für die meisten gar nicht nutzbar. Denn dazu benötigen sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN. Nur wenige Versicherte haben diese bislang. Hier soll nun offenbar Abhilfe geschaffen und der Zugang zu den wichtigsten Funktionen auch ohne Authentisierung ermöglicht werden.
Die Gematik schreibt dazu in einer sogenannten Feature-Spezifikation, einer Art Konzeptpapier, das derzeit zur Abstimmung steht: „Es ist zum jetzigen Zeitpunkt, Anfang Januar 2022, absehbar, dass nur eine geringe Anzahl Versicherte eine Authentisierung durchführen können, da sich die Ausgabe der zur Authentifizierung benötigten NFC-fähigen elektronischer Gesundheitskarten (eGK) und zugehöriger PIN über mehrere Jahre strecken wird. Ferner ist die NFC-Kommunikation zwischen Smartphone und eGK zum Teil schwierig und erreicht nicht die notwendige Akzeptanz bei allen Versicherten. […] Um den Versicherten dennoch einen Mehrwert durch das E-Rezept und dem dazugehörige E-Rezept-FdV (Anm. d. Red: E-Rezept-Frontend des Versicherten, also die Gematik App) bieten zu können, sollen schnellstmöglich die wichtigsten Funktionen (zumindest übergangsweise) auch ohne Authentisierung ermöglicht werden.“
Nur als Übergangslösung gedacht
Das soll allerdings laut Gematik nur solange möglich sein, bis die Voraussetzungen im geschaffen sind, dass sich Versicherte ohne größere Hürden mit der App gegenüber dem E-Rezept-Fachdienst authentisieren kann. Das könne die Verbreitung von NFC-fähiger eGK und PIN sein, aber auch durch Nutzung elektronischer Identitäten, heißt es. Ende 2022 soll eine erste Prüfung erfolgen, ob es der Zwischenlösung noch bedarf.
Wie soll es in der Praxis ablaufen?
Konkret soll das Ganze, wenn es wie geplant umgesetzt wird, dann folgendermaßen ablaufen. Der IT-Experte Manuel Blechschmidt hat ein Erklärvideo erstellt.
Die Gematik erklärt es folgendermaßen:
- Ein Arzt erstellt ein E-Rezept für einen Versicherten und druckt es aus.
- Der Versicherte nutzt die Gematik-App ohne Anmelden am E-Rezept-Fachdienst und scannt den Data-Matrix-Code auf dem Ausdruck mit der Gematik-App.
- Der E-Rezept-Token liegt dann in der App vor.
- Der Versicherte sieht in der App eine Liste aller Apotheken mit ihren Belieferungsoptionen. Die Apotheken, die diese Zuweisungsoption nicht anbieten, werden gekennzeichnet (bspw. ausgegraut). Apotheken müssen diesen Service nicht anbieten.
- Der Versicherte wählt eine Apotheke, der das E-Rezept zugewiesen werden soll und die gewünschte Belieferungsoption (Abholung in Apotheke, Lieferung durch Vor-Ort-Apotheke, Versand durch Online-Apotheke) aus. Er kann optional einen Freitext an die Apotheke eingeben.
- Der Versicherte überprüft die angegebenen Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail) und ggf. abweichende Lieferadresse. Mindestens eine Kontaktinformation muss an die Apotheke übergeben werden. Eine abweichende Lieferadresse kann er optional mit der App erfassen.
- Die App erstellt eine Nachricht. Diese enthält für die Apotheke verschlüsselt: die Information des E-Rezept-Token, begleitende Attribute wie die Kontaktinformation sowie eine von der App erstellte eindeutige Transaktionsnummer; unverschlüsselt: die Transaktionsnummer (redundant zu dem verschlüsselten Teil) und die Ziel-Apotheke.
- Die App sendet die Nachricht an die adressierte Apotheke. Der hierfür bereitgestellte Dienst kann von einem Dienstleister im Auftrag der Apotheke betrieben werden. Die Gematik nimmt keinen Einfluss auf diese Ausgestaltung.
- Der Dienst übermittelt die Nachricht an das Apothekenverwaltungssystem (AVS) der Apotheke.
- Die Apotheke entschlüsselt die Nachricht des Versicherten mit dem Konnektor.
- Der E-Rezept-Token, die Kontaktdaten des Versicherten und der Freitext liegen in der Apotheke vor.
- Die Apotheke kann mittels E-Rezept-Token das E-Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abrufen.
- Die Apotheke kann den Versicherten über die angegebenen Kontaktdaten erreichen, z. B. für Bestellbestätigung, Liefertermin, etc.
Apothekensoftware muss um die entsprechende Funktion erweitert werden
Dieser Umweg sei notwendig, weil die unauthentisierte Nutzung des E-Rezept-Fachdienstes nicht zulässig ist. Die Nachricht muss daher von der App über das Internet an die ausgewählte Apotheke – ohne Nutzung des E-Rezept-Fachdienstes oder des zentralen Netzes der TI – übermittelt werden, erläutert die Gematik.
Diese Abwicklungsmöglichkeit für E-Rezepte ist für die Apotheken optional. Um sie anbieten zu können, muss einmal die Apothekensoftware um die entsprechende Funktion erweitert werden, zudem müssen die Apotheken den Service offiziell im Apothekenverzeichnis eintragen und pflegen.
Noch ist das Ganze allerdings nicht beschlossen. Das Konzept steht derzeit zur Abstimmung. Da die Gematik die eigene App stärken will, scheint eine kurzfristige Umsetzung aber nicht völlig unwahrscheinlich.
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