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Präqualifizierung extrem (Teil 2)
Bitte warten – Knackpunkt Apothekenübernahme
Nach der Präqualifizierung ist vor der Präqualifizierung
Schuffs Erfahrungen scheinen leider kein Einzelfall zu sein. Auch eine Kollegin aus einer gänzlich anderen Ecke Deutschlands berichtet von ähnlichen Problemen. Ihre Apothekenübernahme im Januar 2021 sollte ebenfalls durch die Mitnahme der bestehenden Präqualifizierung erleichtert werden. Diese war zum Beantragungszeitpunkt noch etwas länger als ein Jahr gültig. Da sich in ihrem Fall außer der Inhaberin und der IK-Nummer nichts geändert hatte, sei sie von einem einfacheren Verfahren ausgegangen als bei einer vollständigen Neubeantragung.
Allerdings habe sie bereits von den teils immensen Wartezeiten gehört, sodass sie frühestmöglich, nämlich unmittelbar nach Beantragung der Betriebserlaubnis im Dezember 2020, auch die Änderung der bestehenden Präqualifizierung beantragte. Sicher ist sicher. Es ergaben sich aufgrund der Einstufung ihrer Apotheke als Neubetrieb noch einige Nachforderungen, welche sie schnell nachgereicht habe.
Die Bearbeitungszeiten aufseiten der Präqualifizierungsstelle dauerten jedoch, wie befürchtet, sehr lange. Auf ihre Nachfragen zum Bearbeitungsstand wurde sie wiederholt auf die längeren Bearbeitungszeiten aufgrund der COVID-19-Pandemie verwiesen – eine Auskunft, mit der auch der Kollege Schuff bei seinem Übernahmeverfahren vertröstet wurde. Fast ein halbes Jahr nach Beantragung erhielt die Apothekerin dann schließlich im Mai 2021 auch ihre Präqualifizierung. Ökonomisch und ökologisch geschickt taktiert, lag dem Schreiben auch schon gleich das erste Überwachungsaudit mit der Aufforderung zur Einsendung weiterer Unterlagen bei. Und das bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Im wahrsten Sinne des Wortes ist nach der Präqualifizierung also auch zugleich vor der Präqualifizierung.
Potenzielle Versorgungslücke bei Übernahme
Die Erfahrungsberichte von Schuff und seiner Kollegin stehen stellvertretend für eine Vielzahl an Apothekenleitungen, die sich für die Versorgung ihrer Kundschaft immer wieder durch Berge an Unterlagen kämpfen. Einige von ihnen fühlen sich von Politik und Standesvertretung zunehmend im Stich gelassen. Sie fragen sich, wieso seitens des Gesetzgebers sowie des GKV-Spitzenverbands stillschweigend in Kauf genommen wird, dass jede Apothekenübernahme eine potenzielle Versorgungslücke verursacht.
Hohe bürokratische Hürden mit entsprechendem Zeitaufwand machen die Hilfsmittelversorgung außerdem immer weniger rentabel für Apotheken. Erst recht, da die Vergütung in einem deutlichen Missverhältnis zum hohen Aufwand gesehen wird und sich kein Nutzen des Verfahrens bemerkbar macht, zumindest nicht aufseiten der Apotheken. Die flächendeckende Versorgung mit Hilfsmitteln wird in unserer zunehmend älter werdenden Gesellschaft jedoch immer wichtiger, was sich auch an den steigenden jährlichen Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel erkennen lässt.
Daher wären anstelle von zeitraubender Bürokratie eher praktikable und praxisnahe Lösungen gefragt. Vielen der Betroffenen, die sich mit ihren Geschichten an uns gewandt haben, wäre beispielsweise schon durch eine Übergangsfrist geholfen gewesen, durch welche die Hilfsmittelversorgung im Zuge der Apothekenübernahme sichergestellt wäre.
1 Kommentar
Beweis des Irrsinns!
von ratatosk am 26.04.2022 um 10:34 Uhr
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