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- ABDA legt neue FAQ vor
Neu: Fragen zu Praxis und Hintergrundwissen
Neu sind zudem Fragen und Antworten zu Praxis und Hintergrundwissen wie:
- Umgang mit ausländischen Packungen (siehe bspw. Frage: 1.16.)
- Was ist eine IMT? (Frage: 1.21.)
- Wie lässt sich die PZN aus dem Produktcode lesen? (Frage: 3.6.)
- Zeigt mir Securpharm Chargenrückrufe für Arzneimittel an? (Frage: 3.35.)
Beantwortet werden nun auch Fragen zur Alarmaufklärung wie „Welcher Akteur kann welchen Status setzen?“ (Frage 3.22) oder „Löst ein Scan eine Verifizierung oder Ausbuchung aus?“ (Frage: 3.14.). Zudem gibt es Auskunft darüber, wo Arzneimittel gelagert werden sollen, die einen Alarm ausgelöst haben und für die nicht unmittelbar eine technische Ursache oder ein Handhabungsfehler gefunden werden konnte (Frage: 4.20.) oder die unter konkretem Fälschungsverdacht stehen (Frage: 4.21.).
Eine weitere Neuerung ist laut ABDA, dass Anlaufstellen klarer aufgezeigt werden. So wird darauf verwiesen, dass man sich bei einer vermeintlichen Schwachstelle in der Darstellung oder bei Verbesserungsbedarf in der Software an seinen Softwareanbieter wenden solle. „Zudem können Sie zusätzlich gerne eine E-Mail (konkrete Problembeschreibung, ggfs. Screenshots) an das Helpdesk der NGDA schicken. Sie erreichen das Helpdesk unter: https://ngda.de/kontakt.php bzw. hilfe@ngda.de“, heißt es weiter (Frage 3.15).
Das gesamte Dokument umfasst 48 Seiten. Daher wird gleich eingangs empfohlen, bei akuten Fragestellungen die Suchfunktion (Strg + F) anzuwenden. Die neuen FAQ können hier abgerufen werden.
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