- DAZ.online
- News
- Apotheke
- ABDA legt neue FAQ vor
Seit gut drei Jahren üben sich Apotheken, Kliniken, pharmazeutische Großhandlungen und Pharmaunternehmen im Umgang mit dem Securpharm-System. Dieses hat den Berufsalltag nicht gerade angenehmer gemacht, vor allem von den zahlreichen Fehlalarmen können die Apothekenteams ein Lied singen. Um den Umgang mit dem Sicherheitssystem zu erleichtern, hat die ABDA auf ihrer Website nun eine neue Version der FAQ zum Thema Securpharm vorgelegt.
Mit dem Securpharm-System, das vor gut drei Jahren in Deutschland an den Start gegangen ist, wird die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU umgesetzt. Damit soll die Echtheit von Arzneimitteln beim Großhandel, im Krankenhaus und in der Apotheke überprüft werden. Doch das System läuft längst nicht rund, beispielsweise kommt es immer wieder zu Fehlalarmen. Bei der Bewältigung der Probleme unterstützt die ABDA die Apotheken unter anderem mit einer Auflistung der FAQ. Nun wurde auf der ABDA-Website eine neue Version online gestellt. Diese sei, so die ABDA in der Pressemeldung, „das Produkt von mehr als drei Jahren Praxis mit Securpharm“. Dabei seien viele Fragen, Hinweise und Anregungen von Verbänden, Kammern sowie Apothekern gekommen.
Mehr zum Thema
Statusbericht vorgelegt
Securpharm freut sich über weniger Fehlalarme
Securpharm-Fehlalarme vermeiden
Scannertest jetzt in Warenwirtschaft integriert
Die neuen FAQ sind in fünf Kapitel untergliedert. In „Allgemeine Fragen zu Securpharm“ werden unter anderem die Hintergründe erklärt, die Beteiligten genannt und die Funktionsweise ausführlich geschildert. In „Fragen zur Anbindung an Securpharm“ stehen die Details und die auftretenden Probleme bei der Anmeldung im Mittelpunkt. Im Kapitel „Allgemeine Fragen zu Securpharm im Apothekenalltag“ wird beispielsweise der DataMatrix Code erklärt oder was bei einer Rückbuchung beachtet werden muss. Unter 3.47 zeigt eine Grafik, welche Anlaufstellen es bei Fragen und Problemen gibt. Für die Apotheken besonders relevant dürfte das Kapitel „Fragen zu Alarmen und Behörden“ sein, in dem unter anderem die unterschiedlichen Warnmeldungen aufgelistet werden und erklärt wird, wie man sich bei einem Alarm verhalten muss. Abgerundet werden die FAQ mit einem Kapitel über „Fragen zu weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Delegierten Verordnung“, in dem es beispielsweise um den Bruch des Originalitätsverschlusses geht.
Viele Einzeldokumente wurden zusammengefasst
Doch was wurde in der neuen Version konkret geändert? Auf Nachfrage erklärt die ABDA, dass es diverse Änderungen im Detail gebe, aber keine fundamentalen Neuerungen. „Die Hauptänderung der FAQ ist, dass die vielen Einzeldokumente, die vorher auf der Website zu finden waren, jetzt zwecks Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit gebündelt werden“, heißt es.
Neben Änderungen im Design gab es vor allem Aktualisierungen wegen des Ausscheidens des PHAGROs aus Securpharm e. V. und infolge des Brexits, zudem wurden relevante Regelungen (DVO EU 2016/161 etc.) eingebunden. Außerdem wurde die durchaus trockene Materie durch das Einbauen von Grafiken und Beispielen ansprechender gemacht. So findet sich bei Frage 3.4. eine groß abgebildete Beispielpackung inklusive Erstöffnungsschutz. Bei Frage 4.25. wird an einem Beispiel aufgezeigt, wie alle Transaktionen (Verifikationen und Statusänderungen) einer Betriebsstätte abgerufen werden können. Dies sei, so die ABDA, elementar wichtig für Rückbuchungen und die Untersuchung von Alarmen.
Neu: Fragen zu Praxis und Hintergrundwissen
Neu sind zudem Fragen und Antworten zu Praxis und Hintergrundwissen wie:
- Umgang mit ausländischen Packungen (siehe bspw. Frage: 1.16.)
- Was ist eine IMT? (Frage: 1.21.)
- Wie lässt sich die PZN aus dem Produktcode lesen? (Frage: 3.6.)
- Zeigt mir Securpharm Chargenrückrufe für Arzneimittel an? (Frage: 3.35.)
Beantwortet werden nun auch Fragen zur Alarmaufklärung wie „Welcher Akteur kann welchen Status setzen?“ (Frage 3.22) oder „Löst ein Scan eine Verifizierung oder Ausbuchung aus?“ (Frage: 3.14.). Zudem gibt es Auskunft darüber, wo Arzneimittel gelagert werden sollen, die einen Alarm ausgelöst haben und für die nicht unmittelbar eine technische Ursache oder ein Handhabungsfehler gefunden werden konnte (Frage: 4.20.) oder die unter konkretem Fälschungsverdacht stehen (Frage: 4.21.).
Eine weitere Neuerung ist laut ABDA, dass Anlaufstellen klarer aufgezeigt werden. So wird darauf verwiesen, dass man sich bei einer vermeintlichen Schwachstelle in der Darstellung oder bei Verbesserungsbedarf in der Software an seinen Softwareanbieter wenden solle. „Zudem können Sie zusätzlich gerne eine E-Mail (konkrete Problembeschreibung, ggfs. Screenshots) an das Helpdesk der NGDA schicken. Sie erreichen das Helpdesk unter: https://ngda.de/kontakt.php bzw. hilfe@ngda.de“, heißt es weiter (Frage 3.15).
Das gesamte Dokument umfasst 48 Seiten. Daher wird gleich eingangs empfohlen, bei akuten Fragestellungen die Suchfunktion (Strg + F) anzuwenden. Die neuen FAQ können hier abgerufen werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.