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Die Ampel, die Bevölkerung und viele Apotheken wollen’s: Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Und die Ärztefunktionäre poltern dagegen mit fadenscheinigen Gründen. Dabei geht’s ihnen ums entgangene Honorar. Sie werden sich beruhigen. Ärgerlich: der EU-Versender Shop-Apotheke ködert Kunden mit unerlaubten Boni für Rezepte. Die Kammer Nordrhein geht dagegen vor. Neues aus dem ABDA-Korb mit „ungelegten Eiern“: Als pharmazeutische Dienstleistung kommt wohl irgendwas mit Medikationsanalyse und Co.,verrät ein BAK-Symposium. Spannend, was? Und die Schnelllieferdienste, sieht sogar der Spiegel skeptisch. Die einzige Freude in dieser Woche: Es kommt eine neue ABDA-Kampagne: „Einfach da für dich“ – wie schön!
2. Mai 2022
Der innige Wunsch der Ampel-Koalition: Apotheken sollen künftig bundesweit als Regelleistung gegen Grippe impfen können. Auch die Bevölkerung ist begeistert davon. Und damit Apotheken diese Grippeschutzimpfungen durchführen können und nicht gegen ein Verbot der Ausübung der Heilkunde verstoßen, das bisher in den Berufsordnungen verankert war, haben alle Apothekerkammern ihre Berufsordnungen angepasst. Alle Kammern? Nein, mein liebes Tagebuch, die Delegierten der Landesapothekerkammer Thüringen haben sich bisher geweigert, ihre Berufsordnung zu ändern: Die Mehrheit der Thüringer Delegierten will nicht impfen. Man sehe die Zukunft der Apotheken nicht im Impfen, heißt es. Au weia, wer spricht denn davon, dass die Apothekenzukunft im Impfen liegt? Es geht doch wirklich nur um ein Angebot der Apotheken, die das wollen und die ihren Kundinnen und Kunden einen besonderen Service bieten wollen. Warum in aller Welt wollen das die Thüringer nicht verstehen? Und nun, mein liebes Tagebuch, was würde diese Haltung der konservativen Delegierten für alle fortschrittlichen und impfwilligen Apothekers in Thüringen bedeuten? Kommt drauf an, wie der Gesetzeswortlaut ausfällt: Wenn da drin steht, dass das Berufsrecht dem Impfen nicht entgegenstehen darf, dürften die impfwilligen Apothekers in der Tat nicht impfen. Sie müssten klagen. Vielleicht werden die Thüringer Apothekerkammer und ihre Delegierten ja doch noch von der Vernunft gepackt… Ihr lieben Thüringer Delegierten, so eine kleine Änderung der Berufsordnung tut wirklich nicht weh, es ist wie ein kleiner Pieks bei der Grippeimpfung.
Dass bereits mehrere Start-ups von Arzneimittel-Lieferdiensten den Apothekenmarkt aufwirbeln, ist auch dem „Spiegel“ nicht entgangen. Das Magazin nennt diese Dienste zwar eine „charmante Idee“, aber der Autor sieht auch, dass diese Geschäftsidee „allerdings kaum mehr als eine teure, hochriskante Wette“ ist. Dem Artikel zufolge ist eigentlich nur der Lieferdienst Mayd finanziell gut aufgestellt. Mayd-Mitgründer Heintzenberg sagt selbst, dass in diesem Markt eigentlich nur Platz für ein Unternehmen sei und man daher sehr schnell wachsen wolle. Wird schwierig, mein liebes Tagebuch, immerhin gibt es noch einige liebe Mitbewerber-Start-ups, die sich auch in diesem Markt tummeln wollen. Und dass das alles einen langen und teuren Atem braucht, zeigten Insider-Berichte, wonach z. B. Mayd derzeit monatlich drei Millionen Euro verbrenne. Und ja, auch Heintzenberg sieht das eigentlich Geschäft erst darin, wenn das elektronische Rezept da ist und man auch Rx-Arzneimittel ohne langes Hin und Her liefern könne. Das würde bedeuten, dass Lieferdienste an die Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen angeschlossen werden müssten. Mein liebes Tagebuch, oh nein, das darf nie sein. Es reicht schon, wenn die EU-Versandhäuser Zugriff auf die TI haben. Lieferdienste sind weder Apotheken noch Versender!
3. Mai 2022
Was da der Versandhändler DocMorris mit seiner Marktplatz-Plattform treibt und vorhat, beobachtet die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sehr genau. Und das ist gut so. Denn das Geschäftsmodell, das da so nach und nach aufgebaut wird, dürfte nach Ansicht der Kammer nicht zulässig sein: Wenn Apotheken am DocMorris-Marktplatz mitmischen wollen, müssen sie nämlich neben einer monatlichen Grundgebühr (399 Euro) künftig auch Transaktionsgebühren in Höhe von 10 Prozent des Nettoverkaufspreises an DocMorris überweisen. Die Kammer hat daher den Versender mit Sitz in den Niederlanden abgemahnt. DocMorris konterte diese Abmahnung seinerseits mit einer Gegenklage: Die AKNR habe keinerlei Anspruch darauf, dass DocMorris sein Angebot unterlasse. Das wiederum forderte die AKNR und ihren beauftragten Rechtsanwalt Morton Douglas heraus: Sie machte den aus ihrer Sicht bestehenden Unterlassungsanspruch jetzt im Wege der Widerklage geltend: DocMorris verspreche den Partnerapotheke einen zusätzlichen Umsatz, wenn sie diese Monatsgebühr bezahlten. Der Betrag von 399 Euro stelle eine unmittelbare Gegenleistung für die von DocMorris in Aussicht gestellte Weiterleitung der Verschreibungen dar. Die AKNR stößt sich aber auch daran, dass die Apotheke für OTC-Arzneimittel, die über die Plattform verkauft werden, 10 Prozent des Nettoumsatzes an DocMorris abführen muss, was laut Douglas eine erhebliche Umsatzbeteiligung sei. Mein liebes Tagebuch, die Klage liegt nun beim zuständigen Landgericht – hoffen wir, dass das Gericht diesem Marktplatztreiben ein Ende bereitet.
Sie poltern und lamentieren, die Ärztefunktionäre im Lande: Sie sehen ihre Einnahmen durch die von unserer Regierung geplanten apothekerlichen Grippeschutzimpfungen schwinden. Ja, mein liebes Tagebuch, Grippeschutzimpfungen in Apotheken sind in der Bevölkerung beliebt und dazu ein voller Erfolg für die Volksgesundheit. Die Evaluation der Modellprojekte im Kammerbereich Nordrhein durch das Beratungsunternehmen May und Bauer zeigte, dass die Versicherten höchst zufrieden waren mit dem Service der Apotheken. Die Versicherten, die sich in den Apotheken impfen ließen, hatten Vertrauen in die Kompetenz der Apotheken, freuten sich über die gute Erreichbarkeit und das Impfen ohne lange Wartezeiten. Und vor allem: Es ließen sich viele Versicherte in Apotheken impfen, die sich sonst gar nicht hätten impfen lassen. Außerdem, die Evaluationsergebnisse lassen erkennen, dass fast alle Menschen, die sich in der Apotheke gegen Grippe haben impfen lassen, sich auch gegen andere Erkrankungen durch Apothekerinnen oder Apotheker impfen lassen würden. Mein liebes Tagebuch, wenn das kein eindeutiges Plädoyer pro Apotheke ist! Das Ärztegewitter gegen die Apotheken kommt in der Bevölkerung nicht gut an, die Argumentation, die Apotheken könnten das nicht, ist einfach zu durchsichtig: Es geht den Funktionären nur ums Geld. Das zeigt auch ihre gleichzeitige Forderung nach einem Dispensierrecht im Nacht- und Notdienst: Sie wollen wohl mit der Arzneimittelabgabe aus ihrer Schublade entgangenes Impfhonorar ausgleichen. Mein liebes Tagebuch, das sollte uns nicht einschüchtern – da wünschen wir schon heut’ viel Freud’ mit den arzneimittel- und sozialrechtlichen Vorschriften bei der ordnungsgemäßen Arzneimittelabgabe.
4. Mai 2022
2,50 Euro Bonus pro eingesandtem Kassenrezept verspricht derzeit die Shop-Apotheke, ein EU-Versender in den Niederlanden. Nach ein paar Jahren der Ruhe auf diesem Gebiet geht’s jetzt wieder los, dieses Kundenködern mit Rezept-Bonus. Diese Versandhäuser wollen sich einfach nicht an die geltende Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln halten, die sie im Übrigen für europarechtswidrig halten. Auch hier ein Dank an die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die bereits aktiv wurde. Sie sieht in diesen Rezept-Boni einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und hat den Versender aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Was dieser natürlich nicht machte. Die von der Kammer beauftragte Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert prüft nun die weiteren Schritte.
Herrlich, dieses Symposium der Bundesapothekerkammer (BAK), das sich – so O-Ton ABDA-Sprecher Reiner Kern – um „ungelegte Eier“ drehte, nämlich die pharmazeutischen Dienstleistungen: „Wir wissen, dass wir nichts wissen“, kommentierte Kern den derzeitigen Erkenntnisstand an der Basis. Und so durfte auch der BAK-Präsident nichts verraten, musste ein wenig herumeiern und mit Adolf Bauer, dem Präsidenten des Sozialverbands, und mit Stefan Schwartze (SPD), dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, über mögliche und erwünschte Dienstleistungen plaudern. Und so erhielt auch Bauer leider keine Antwort auf seine Frage: „Welche Dienstleistungen bieten Sie denn nun an?“ Immerhin, Fachreferentin Nina Griese-Mammen, Abteilungsleiterin Wissenschaftliche Evaluation im ABDA-Geschäftsbereich Arzneimittel, wagte sich vor und deutete an, in welche Richtung es wohl gehen wird: Das Zauberwort heißt Medikationsanalyse, Brown-Bag-Review, AMTS-Prüfung und Abgleich mit dem Medikationsplan für Patienten über 65 Jahre bei Polymedikation (mehr als fünf Arzneimittel). Das fanden auch Bauer und Schwartze recht gut, solche Leistungen mögen bitte rasch kommen, das sei gut für die Patienten und für Gesundheitskosten, die sich dadurch sparen ließen. Der Patientenbeauftragte wünschte sich noch, dass das Ganze nur sinnvoll sei, wenn sich Arzt und Apotheker besser austauschten – vollkommen richtig, mein liebes Tagebuch, ohne Austausch zwischen den Heilberufen wäre eine Dienstleistung wie die Medikationsanalyse nur l’art pour l’art. ARMIN hat’s vorgemacht, wie’s laufen könnte. So, und jetzt hoffen wir, dass spätestens im dritten Quartal die ABDA-Karten auf den Tisch kommen, die Schleier gelüftet werden und wir alle wissen, welche pharmazeutischen Dienstleistungen, bezahlt durch die Krankenkassen, wir in Zukunft unseren Patientinnen und Patienten anbieten können.
5. Mai 2022
Plattformen, Schnelllieferdienste und Telemedizin – die Digitalisierung hat neue Geschäftsmodelle und neue Versorgungsformen im Gepäck dabei. Und wie immer bei neuen Geschäftsideen: Da ist noch nichts in wirklich trockenen Tüchern. Juristen und Gerichte stehen schon parat, um die neuen Ideen auf Kompatibilität mit unseren bestehenden Normen abzuklopfen und die juristischen Schwachstellen zu finden – sie haben das letzte Wort. Darauf machte Rechtsanwalt Morton Douglas beim Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) aufmerksam: Welche Vergütungsmodelle für Plattformen sind eigentlich zulässig? Wer hat welche Prüfpflichten bei telemedizinischen Verordnungen? Kollidieren die Vergütungsmodelle bei den Lieferdiensten mit bestehenden Vorschriften? Laut Douglas sind bereits eine Reihe von Verfahren in die Wege geleitet, mit erstinstanzlichen Urteilen wird bis Ende des Jahres gerechnet. Mein liebes Tagebuch, man kennt es ja: Die juristischen Auseinandersetzungen sind nicht nur Scharmützel am Rande, sondern in der Regel notwendig, damit die Arzneimittelversorgung weiterhin in regulierten Bahnen ablaufen kann, kein Wildwuchs entsteht und die letzten Schlupflöcher geschlossen werden. Wer sich also jetzt schon auf die neuen Dienste einlässt, muss damit rechnen, dass Gerichte die eine oder andere Leitplanke einziehen und nicht alles so weitergehen kann wie anfangs angedacht. Die Apothekerkammer Nordrhein hat sich bereits das Geschäftsmodell des Schnelllieferdienstes Kurando vorgeknöpft und die Marktplatz-Plattform DocMorris: Da gibt’s auf alle Falle Klärungsbedarf! Wird da auf dem Marktplatz bereits gegen das Makelverbot mit Rezepten verstoßen? Auch bei der Telemedizin sollte man noch genauer hinschauen: Wer muss eigentlich überprüfen, ob medizinische Standards eingehalten werden? Mein liebes Tagebuch, gut möglich, dass sich die neuen Modelle noch kräftig ändern müssen.
Die E-Rezepttests nehmen ihren Lauf, der offizielle Rollout rückt immer näher. Zurzeit werden bei den Tests etwa 1000 belieferte Rezepte in vier Werktagen von der Gematik erfasst, wie Hannes Neumann, Produktmanager bei der Gematik fürs E-Rezept auf dem Wirtschaftsseminar des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern wissen ließ. Mein liebes Tagebuch, da lässt sich hochrechnen, wann wir die 30.000er Marke erreicht haben, den Zielpunkt für die Testphase. Wo uns Neumann allerdings die Augen öffnete: Bei den Zahnärzten läuft es mit den E-Rezepten bereits sehr gut, 22.000 Praxen können das bereits. Bei den Arztpraxen dagegen klemmt’s noch immer, nur 15 Prozent sind dabei. Und von den Apotheken seien etwa 9000 technisch fürs das E-Rezept ausgerüstet und nur etwa ein Viertel aller Apotheken hat sich selbst bereits als „ready“ eingestuft. Mein liebes Tagebuch, da ist noch eine Menge Luft nach oben. Ehrlich gesagt, wir sind von einer viel größeren Zahl an Apotheken ausgegangen, die bereits startklar sind. Aber wie so oft, fehlt es hier und da noch an ein paar „Kleinigkeiten“: Noch sind nicht alle Apothekensoftware-Anbieter einsatzbereit, noch sind nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut geschult und fit fürs erste E-Rezept. Wie es so in der Wirklichkeit bei den Software-Anbietern aussieht, zeigt ein Blick in den ti-score.de, wo der aktuelle Stand zur Selbstauskunft der IT-Häuser verfolgt werden kann. Gut zu wissen: In der kommenden Woche soll der weitere Zeitplan festgelegt werden und eine karten- und webbasierte Darstellung der beteiligten Apotheken in der Gematik-App vorgestellt werden. Dann sehen wir auch, welche Apotheken E-Rezept-ready sind. Ja, mein liebes Tagebuch, und dann geht’s auch schon bald los. Spüren wir schon Vorfreude?
6. Mai 2022
Mathias Arnold, der ABDA-Vizepräsident, kam als Mutmacher zum Wirtschaftsseminar des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern nach Rostock. Und mehr Mut zur Apothekenzukunft ist in der Tat derzeit angesagt. Angesichts von E-Commerce, Lieferplattformen und möglichen Verlagerungen von weiteren Spezialverordnungen in wenige Apotheken steht die Vor-Ort-Apotheke von vielen Seiten unter Druck. Arnolds Rezept dagegen: Die Apotheken sollten sich auf ihre Stärken konzentrieren, und das Vertrauen ausbauen, das die Patienten den Apotheken entgegenbringen, Vertrauen, das aus der Nähe zu den Menschen entstehe. Mein liebes Tagebuch, Vertrauen, Nähe, persönliche Zuwendung, das sind in der Tat drei Schlüsselfunktionen einer Vor-Ort-Apotheke, mit der sie punkten kann. Wenn sie es kann, sprich, wenn sie weiß, wie man Vertrauen, Nähe, persönliche Zuwendung leben kann. Dagegen wollen Versender u. a. mit günstigen OTC-Preisen, einer hohen Lieferfähigkeit sowie vor allem Bequemlichkeit bei der Zustellung und Belieferung anstinken. Laut Arnold könnten die Apotheken auch hier punkten, wenn sie im Omni-Channeling online und offline miteinander verknüpfen, weil sie vor Ort und digital arbeiten. Mein liebes Tagebuch, auch hier heißt es: Ja, können sie, wenn sie es können. Also, da kommt dann doch so einiges auf die Apotheken und ihre Zukunft zu – sie müssen besser sein als die Versender und dazu noch die Klaviatur der Nähe und der persönlichen Zuwendung beherrschen. Die ABDA will ab 1. Juni mit einer neuen Kampagne den Faktor Nähe der Apotheke unterstützen, Motto: „Einfach da für dich“. Schön!
13 Kommentare
Impfen in der Apotheke Ja, Impfen durch Apotheker NEIN!
von Andreas Grünebaum am 08.05.2022 um 15:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 7 Antworten
AW: Impfen in der Apotheke Ja, Impfen durch
von Michael Reinhold am 08.05.2022 um 18:49 Uhr
AW: Impfen in der Apotheke Ja, Impfen durch
von Sabine Schneider am 08.05.2022 um 19:09 Uhr
AW: Impfen in der Apotheke Ja, Impfen durch
von Michael Reinhold am 08.05.2022 um 20:48 Uhr
AW: fundierte Aussage
von Stefan Haydn am 09.05.2022 um 8:34 Uhr
AW: Impfen in der Apotheke Ja, Impfen durch
von Anita Peter am 09.05.2022 um 8:35 Uhr
AW: Impfen in der Apotheke Ja, Impfen durch
von Sabine Schneider am 09.05.2022 um 12:57 Uhr
AW: Impfen in der Apotheke Ja, Impfen durch
von Andreas Grünebaum am 09.05.2022 um 13:08 Uhr
Denkfehler
von Reinhard Rodiger am 08.05.2022 um 14:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Einfach mal in einfachen Sätzen ausdrücken!
von Andreas Grünebaum am 09.05.2022 um 19:31 Uhr
Bestandsaufnahme vor Einführung der Dienstleistungen
von Ulrich Ströh am 08.05.2022 um 9:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Vorfreude
von Sabine Schneider am 08.05.2022 um 8:33 Uhr
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von Anita Peter am 08.05.2022 um 8:07 Uhr
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