Start-Up Apocourier wirbt mit rechtssicherer Lösung

„Verfolgen einen anderen Ansatz als andere Quick-Commerce-Anbieter“

Stuttgart - 13.05.2022, 07:00 Uhr

(Screenshot: apocourier.de)

(Screenshot: apocourier.de)


„Die bisherige Entwicklung haben wir als Gesellschafter selbst finanziert“

DAZ: Wie sehen ihre Pläne für 2022 aus?

Bordt: Im Jahr 2022 geht es für uns darum, starke Partnerschaften zu formen. Wir wollen uns als Partner der Vor-Ort-Apotheken, der Apothekenkooperationen und der Apothekenplattformen präsentieren und platzieren und so eine Skalierung unseres Geschäftsmodells erreichen. Hierzu streben wir auch Partnerschaften mit Anbietern von Warenwirtschaftssystemen und hochqualifizierten Kurier- und Lieferdiensten an. Kurz: Wir werden Apocourier als den Systembetreiber im Bereich der Last-Mile-Arzneimittellogistik platzieren, der für höchste pharmazeutische Qualität und größtmögliche Flexibilität steht.

DAZ: Wie finanzieren Sie sich?

Bordt: Unsere bisherige Entwicklung haben wir als Gesellschafter selbst finanziert. In diesen Tagen ist Peter Menk als strategischer Investor dem Unternehmen beigetreten. Er begleitet uns bereits bei weiteren spannenden Gesprächen, über die wir zu gegebener Zeit informieren werden.

DAZ: Erheben sie Liefergebühren von den Kunden?

Bordt: Nein, wir stellen den unabhängigen Apothekerinnen und Apothekern ein System zur Verfügung, mit dem Medikamente ausgeliefert werden können. Ob für den Endkunden eine Gebühr anfällt, bleibt der konkreten Apotheke überlassen.

Platz für einen weiteren Kurierdienst?

DAZ: Müssen auf der anderen Seite die Apotheken für die Zusammenarbeit mit ihnen bezahlen?

Bordt: Apocourier erarbeitet aktuell zusammen mit Apothekern ein Vergütungssystem. Dieses wird nicht am Umsatz des Arzneimittels, sondern an der Bereitstellung des Systems anknüpfen.

Zudem schaffen wir mit unserem System einen finanziellen Mehrwert für die Vor-Ort-Apotheken. Die gesetzliche Vergütung für Botendienste in Höhe von 2,50 Euro erhalten nur Apotheken, welche die Vorgaben des § 17 Abs. 2 ApBetrO umsetzen. Beim Einsatz externer Boten ist insoweit erforderlich, dass eine durchgehende Weisungshoheit zwischen Bote und Apotheke gewährleistet wird – von der Apotheke bis zur Haustür des Kunden. Dies gewährleistet im Markt aktuell nur unser System. Deshalb schaffen wir Abrechnungssicherheit für die Apotheken.

DAZ: Welchen Umsatz und welches Ergebnis streben Sie an?

Bordt: Aktuell geht es uns primär um die Etablierung unseres Systems im Markt, um den Aufbau von Kundenbeziehungen und Partnerschaften. Natürlich setzen wir auf Wachstum – aber nachhaltig und bedarfsorientiert. Wir möchten uns am Ende durchsetzen.

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DAZ: Es gibt bereits mehrere andere Arzneimittel-Kurierdienste. Sehen sie Platz für einen weiteren?

Bordt: Wir unterscheiden uns von Arzneimittel-Kurierdiensten dadurch, dass wir selbst keiner sind. Apocourier hat mit der Apocourier-Box und -App ein System entwickelt, mit der die Vor-Ort-Apotheken rechtssicher auf bestehende Last-Mile-Logistik Netzwerke zurückgreifen können. So können die Apotheken von neuen Quick-Commerce-Lösungen profitieren, ohne den eigenen Kundestamm an Lieferdienste zu verlieren. Die für die Apotheke wichtige Kundenbindung bleibt erhalten. Daher unterscheidet sich Apocourier grundlegend von den aktuell in die Diskussion geratenen Arzneimittel-Kurierdiensten, deren Ziel es ist, sich selber als Portal für den Bezug von Medikamenten zu etablieren.

Sie betonen die Rechtssicherheit Ihres Geschäftsmodells. Impliziert dies, dass andere Lieferdienste nicht oder weniger rechtssicher unterwegs sind?

Bordt: Ja, so beurteilen wir das. Im Bereich des pharmazeutischen Botendienstes, gem. § 17 Abs. 2 ApBetrO, ist unser System das einzige System am Markt, welches sämtliche Qualitätsanforderungen lückenlos und zuverlässig umsetzt und gewährleistet. Nur der Einsatz des Apocourier-Systems ermöglicht einen rechtssicheren Einsatz externer Boten durch Gewährleistung einer durchgehenden Weisungshoheit.

Zudem steht unser System – anders als Kurierdienste und Plattformen – in keinem Konflikt zum apothekenrechtlichen Zuweisungs- und Makelverbot gemäß § 11 ApoG. Mit uns bewegen sie sich apothekenrechtlich nicht in der Grauzone, sondern auf gesichertem Terrain.



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

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von Anita Peter am 13.05.2022 um 8:16 Uhr

Also neben den Kurierdienst fallen dann auch noch Kosten für das Bindeglied zum Kurierdienst an. Haben sich diese Leute eigentlich informiert, was die Apotheke an einer Packung RX oder einem Nasenspray verdient?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: .

von Sabine am 13.05.2022 um 15:09 Uhr

Glaube das wissen sie schon, aber das ist denen doch egal. Hauptsache es gibt genug Doofe, die mitmachen.

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