Für den Praxisteil

Neue BAK-Richtlinie für einheitliche Qualität der PTA-Ausbildung

Stuttgart - 17.05.2022, 12:15 Uhr

Die BAK-Richtlinie für die praktische PTA-Ausbildung enthält unter anderem einen Musterausbildungsplan mit Lernzielen und Arbeitsbögen für jeden Monat, gelistet nach Bereichen, dazu gehört auch die Prüfung von Ausgangsstoffen. (c / Foto: Schelbert)

Die BAK-Richtlinie für die praktische PTA-Ausbildung enthält unter anderem einen Musterausbildungsplan mit Lernzielen und Arbeitsbögen für jeden Monat, gelistet nach Bereichen, dazu gehört auch die Prüfung von Ausgangsstoffen. (c / Foto: Schelbert)


Für Adexa ist das Thema Verlängerung der Ausbildung nicht vom Tisch

Zur Ausbildungsvergütung heißt es in der Richtlinie: „Der Träger der praktischen Ausbildung hat den Auszubildenden eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung zu gewähren (§ 21 PTAG).“ Hier gelte in den öffentlichen Apotheken üblicherweise der einschlägige Tarifvertrag – also der „Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter“ – als wichtigster Anhaltspunkt, so die BAK. Zur Frage von Überstunden während der praktischen Ausbildung heißt es: „Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig und besonders zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen.“

Apothekengewerkschaft Adexa zufrieden mit der neuen Richtlinie

Neben der Bundesapothekerkammer war auch die Apothekengewerkschaft Adexa an der Erarbeitung des Musterausbildungsplans und der Praxisanleitung beteiligt und zeigt sich in einer Mitteilung zufrieden über das Ergebnis „weil die Richtlinie die Ausbildung sowohl für die Ausbilder in den Apothekenteams, als auch für den PTA-Nachwuchs verbessern kann“, heißt es seitens der Gewerkschaft.

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Michaela Jäger und Veronika Ehmann von der ADEXA-Berufsgruppe PTA sind zuversichtlich: „Die Richtlinie bietet eine gute und systematische Basis, mit der der Berufsnachwuchs alle Ausbildungsziele erreichen kann und gut für die abschließende Prüfung vorbereitet ist. Aber sie lässt den einzelnen Betrieben auch ausreichende Freiheiten, um ihre jeweiligen Schwerpunkte und Besonderheiten zu integrieren.“

„Verlängerung der schulischen Ausbildung nach wie vor notwendig“

Um die PTA-Ausbildung attraktiver zu machen und für eine insgesamt höhere Qualität hält Adexa aber nach wie vor eine Verlängerung der schulischen Ausbildung für notwendig“, sagt Adexa-Bundesvorstand Andreas May.

Eingebunden in die Erarbeitung waren auch der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (Adka), die Apothekerkammern, der Bundesverband der PTA (BVpta), die Arbeitsgemeinschaft „Theoretische und Praktische Ausbildung“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) sowie PTA-Schulen.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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