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19. Mai 2022
Die Attacken der kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen das Impfen in Apotheken als Regelleistung waren nicht überzeugend: Der Deutsche Bundestag hat das Pflegebonusgesetz beschlossen, in dem ein Passus enthalten ist, der Apotheken dauerhaft unabhängig von Modellprojekten ermöglicht, Menschen gegen Grippe zu impfen. Sehr schön, mein liebes Tagebuch, die bereits in Modellprojekten impfenden Apotheken haben die Öffentlichkeit, den Bundestag überzeugt, dass das Impfen in Apotheken sinnvoll und sicher ist. Was jetzt folgt, ist der wohl härtere Teil der neuen Vorschrift: GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutsche Apothekerverband müssen Vergütung und Abrechnung der apothekerlichen Leistungen aushandeln, wofür sie zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben. Kommt keine Einigung zustande, landet das Thema – sie ahnen es schon – vor der Schiedsstelle. Nun ja, mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, wie es diesmal laufen wird. Übrigens, auch Apotheken in Thüringen werden wohl Grippeimpfungen anbieten dürfen, auch ohne dass dort das Berufsrecht entsprechend geändert wird. Denn im Gesetzestext steht nichts davon, dass Berufsordnungen ausdrücklich angepasst werden müssten. Aufmunternde Worte an Apotheken, in Zukunft zu impfen, kommen von Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Apotheken in der SPD-Bundestagsfraktion. Für ihn sind Impfungen in Apotheken „eine tolle Sache“. Er lässt wissen: „Ich würde mich freuen, wenn das Vertrauen in die Kompetenz von Apothekerinnen und Apothekern weiter die Impfbereitschaft fördert“. Und auch die ABDA ist nun endgültig auf der Pro-Impfen-in-Apotheken-Seite angekommen. Die Apotheken in Deutschland stünden bereit, verkündete ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, „die Impfangebote in den Haus- und Facharztpraxen ab der kommenden Grippesaison zu ergänzen“. Sie ist überzeugt, beim jährlichen Grippeschutz seien „zusätzliche Angebote dringend erforderlich, da die Impfquote trotz aller Angebote und Kampagnen viel zu niedrig ist.“ Mein liebes Tagebuch, also, auf geht’s. Seien wir gespannt auf die nächste Grippesaison und wie viele Apotheken letztlich impfen werden. Ich jedenfalls freue mich schon, im Herbst in eine Apotheke gehen zu können, um mich dort gegen Grippe impfen zu lassen.
Kennen Sie schon den Referenzvalidator? Nein, sollten Sie aber zumindest mal gehört haben! Hinter diesem etwas sperrigen Begriff aus dem Digitalisierung-Wortschatz versteckt sich ein neues Tool, das bei E-Rezepten überprüfen soll, ob der erzeugte Datensatz korrekt ist. Nur korrekt ausgestellte E-Rezepte sollen in den Fachdienstserver gelangen. Wie bitte, mein liebes Tagebuch, sollte so ein Tool denn nicht schon längst im gesamten Software-Kladderadatsch enthalten sein? Genau so eine Funktion sollte doch ein Vorteil für die Apotheken sein, damit formale Fehler beim E-Rezept nicht mehr möglich sind. DAZ.online fragte beim Produktmanager für das E-Rezept der Gematik, Hannes Neumann, nach. Keine Sorge, meint er, in der Tat ist es schon jetzt nicht möglich, ein E-Rezept in den Fachdienst zu stellen, bei dem zum Beispiel die Signatur des Arztes oder die Dosierungsanweisung fehlt. Das werde bereits geprüft. Automatisch. Der Referenzvalidator hat eine darüber hinaus gehende Funktion: Er gleich ab, ob der erstellte Datensatz mit den Vorgaben der kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zu den Verordnungsdaten sowie den Vorgaben des Deutschen Apothekerverbandes und des GKV Spitzenverbands zu den Abgabedaten auf technischer Ebene übereinstimmt. Neumann wörtlich: „Der Referenzvalidator ist sowas wie ein Schiedsrichter, eine unabhängige Instanz, die entscheidet: dieser Datensatz entspricht den Vorgaben oder eben nicht.“ Puh, kompliziert, aber wichtig. Wie Neumann aussagte, kann man mit dem Referenzvalidator im Prinzip jedes Rezept individuell prüfen, aber eigentlich ist dieses Tool eher für die Entwicklungsebene gedacht. Einsatzbereit ist der Referenzvalidator übrigens noch nicht, dies wird voraussichtlich erst im November der Fall sein. Mein liebes Tagebuch, dann hoffen wir, dass die normalen Prüffunktionen die Apotheken wirklich vor Retaxationen schützen.
9 Kommentare
Ewiggestrig
von Holger am 23.05.2022 um 9:58 Uhr
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AW: Ewiggestrig
von Ed am 23.05.2022 um 11:04 Uhr
AW: Ewiggestrig
von Holger am 23.05.2022 um 11:16 Uhr
Elfenbeinturm
von C.L. am 22.05.2022 um 8:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten
AW: Elfenbeinturm
von Gert Müller am 22.05.2022 um 10:01 Uhr
AW: Elfenbeinturm
von P.R. am 22.05.2022 um 14:23 Uhr
AW: Elfenbeinturm
von Ed am 22.05.2022 um 15:45 Uhr
AW: Elfenbeinturm
von P.R. am 22.05.2022 um 17:23 Uhr
AW: Elfenbeinturm
von Ed am 22.05.2022 um 19:14 Uhr
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