Was Apotheker zum E-Rezept wissen müssen (Teil 1)

Ausdruck, Scanner und Transportwege: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Stuttgart - 30.05.2022, 14:00 Uhr

Auch wenn die Nutzung des E-Rezepts zum Jahreswechsel nicht zur Pflicht wird, könnten doch bald die ersten elektronischen Verordnungen in den Apotheken auftauchen. (c / Quelle: KBV)

Auch wenn die Nutzung des E-Rezepts zum Jahreswechsel nicht zur Pflicht wird, könnten doch bald die ersten elektronischen Verordnungen in den Apotheken auftauchen. (c / Quelle: KBV)


Zum 1. Januar wurde es zwar erstmal nichts mit der E-Rezept-Pflicht. Trotzdem werden in den Apotheken die ersten E-Rezepte vorgelegt  – denn die Testphase läuft. Wer es noch nicht getan hat, sollte sich also vorbereiten. Die DAZ hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Dürfen keine Papierrezepte mehr ausgestellt werden?

Ärztinnen und Ärzte haben vorerst weiterhin die Möglichkeit, das Muster 16 zu nutzen. Laut einem Schreiben aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll das E-Rezept zunächst weitere Tests durchlaufen, bevor es in die Fläche geht. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass Apotheken am 1. Januar von E-Rezepten überflutet werden.

Außerdem werden unter anderem Hilfsmittel und Betäubungsmittel generell weiterhin auf Papier verordnet. Sie sollen erst später auf E-Rezepte umgestellt werden.

Auf welchen Wegen kann eine Verordnung in die Apotheke gelangen?

Aktuell gibt es drei Wege:

  • Elektronisch über die Gematik-App: Dann wird in der Warenwirtschaft angezeigt, dass ein E-Rezept eingegangen ist. Patienten müssen sich vorher mit ihrer eGK in der App authentifizieren. Dazu sind eine NFC-fähige Versicherungskarte sowie ein PIN notwendig.
  • Als Ausdruck: Patienten können sich den Data-Matrix-Code, der für den Token codiert, beim Arzt ausdrucken lassen, die Apotheke scannt ihn dann ab. Das wird anfangs der häufigste Weg sein. Er enthält neben den Codes auch Informationen zum Patienten, zu den verordneten Arzneimitteln und zur Dosierung.
  • Elektronisch über Drittanbieter-Apps: Es kann auch ein Foto vom Code über eine App geschickt werden. Die Apotheke scannt ihn dann ebenfalls.

Außerdem soll es künftig noch möglich sein, E-Rezepte mithilfe der eGK abzurufen, die Spezifikation wird gerade beim BMG geprüft. Zudem könnte noch eine Übergangsoption geschaffen werden, auch ohne Authentisierung E-Rezepte mit der Gematik-App zuzuweisen. 

Wie kommt das E-Rezept in die Software?

Um ein E-Rezept bearbeiten zu können, muss es mithilfe des Tokens vom E-Rezeptserver heruntergeladen werden. Dazu muss die Apotheke den Barcode scannen. Wenn der Patient den Token mit der Gematik-App zugewiesen hat, ist kein Scan notwendig. Dann wird das zugewiesene E-Rezept in der Software angezeigt und kann heruntergeladen werden.

Braucht man einen extra Scanner?

Um E-Rezept-Token auszulesen, können dieselben Scanner verwendet werden wie für die Securpharm-Abfrage. Es ist allerdings zu überlegen, einen weiteren Scanner auf Kundenseite zu installieren, um Data-Matrix-Codes vom Smartphone der Patienten abscannen zu können, ohne dass das Gerät aus der Hand gegeben werden muss.

Können auch nur Teile der Verordnung eingelöst werden?

Im Gegensatz zum rosa Rezept können beim E-Rezept die verordneten Arzneimittel getrennt voneinander zu verschiedenen Zeitpunkten oder in verschiedenen Apotheken eingelöst werden. Denn für jede Verordnungszeile wird ein eigener Datensatz, also ein eigenes E-Rezept, erzeugt, der jeweils einzeln vom Server abgerufen und abgerechnet werden kann. Bis zu drei Verordnungen können dann gemeinsam auf einem Ausdruck zusammengefasst werden. Neben den Token für jede einzelne Verordnung findet sich auf dem Ausdruck auch ein Sammeltoken, mit dem alle auf dem Ausdruck befindlichen Verordnungen auf einmal abgerufen werden können.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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