Was Apotheker zum E-Rezept wissen müssen (Teil 1)

Ausdruck, Scanner und Transportwege: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Stuttgart - 30.05.2022, 14:00 Uhr

Auch wenn die Nutzung des E-Rezepts zum Jahreswechsel nicht zur Pflicht wird, könnten doch bald die ersten elektronischen Verordnungen in den Apotheken auftauchen. (c / Quelle: KBV)

Auch wenn die Nutzung des E-Rezepts zum Jahreswechsel nicht zur Pflicht wird, könnten doch bald die ersten elektronischen Verordnungen in den Apotheken auftauchen. (c / Quelle: KBV)


Urkunde oder nicht?

Muss der Ausdruck auf A4 erfolgen?

Neben A4 ist auch A5 möglich.

Ist der Ausdruck wie bisher eine Urkunde?

Der Ausdruck ist nur ein Zettel. Er ist nicht das tatsächliche E-Rezept, sondern enthält nur den Schlüssel dazu, den sogenannten Token in Form eines Data-Matrix-Codes. Mit dem kann das eigentliche E-Rezept vom Server abgerufen werden. Das liegt auch nur noch elektronisch vor.

Darf man ein E-Rezept nur anhand der Informationen auf dem Ausdruck beliefern, ohne es herunterzuladen?

Eine Abgabe nur anhand der Informationen auf dem Ausdruck ist nicht mal im Notfall oder bei Ausfall der Internetleitung erlaubt. Das E-Rezept muss vom Server abgerufen werden.

Glossar

E-Rezept-Fachdienst ist der Server, über den E-Rezepte abgewickelt werden – sozusagen das Postfach, in das der Arzt das Rezept legt und aus dem es die Apotheke dann abruft. Außerdem werden alle Zugriffe auf das E-Rezept protokolliert und Statusübergänge (offen, in Bearbeitung etc.) verwaltet.

Token ist der Schlüssel, der zum Abruf des E-Rezepts aus dem „Postfach“ (E-Rezept-Fachdienst) berechtigt. Er liegt in Form eines Data-Matrix-Codes vor, der in der Apotheke gescannt wird. Nur mithilfe der Gematik-App kann er derzeit direkt der Apotheke zugewiesen und ohne scannen in die Software übernommen werden.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können Leistungserbringer wie Apotheker Dokumente und Datensätze elektronisch rechtssicher signieren. Dabei ist die QES der Unterschrift per Hand gleichgestellt. In Bezug auf das E-Rezept ist sie erforderlich, wenn Änderungen am Rezept vorgenommen werden.

FiveRx ist ein Standard zur Übertragung von Rezeptdaten zwischen der Warenwirtschaft der Apotheke und dem Rechenzentrum der Apotheke. Er wird schon seit Jahren standardmäßig zur Rezeptprüfung eingesetzt.

Drittanbieter-Apps: Apps von Anbietern wie apotheken.de, ia.de oder gesund.de, die bisher bei Rx-Arzneimitteln nur für Vorbestellungen genutzt werden konnten, können ein Bild des Tokens an eine ausgewählte Apotheke übertragen. Eine direkte Übertragung ist nur mit der offiziellen Gematik-App möglich.

Dieser Artikel wurde am 30. Juni 2022 aktualisiert. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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