- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Corona-Impfstoff für ...
Bestellung und Belieferung
Corona-Impfstoff für Zahnärzte: Das müssen Apotheken beachten
Bestellmengen und Rezeptformulare
Rezepte werden analog zur Bestellung durch die „richtigen“ Ärztinnen und Ärzte ausgestellt. Vertragspraxen verwenden also das Muster 16. In die Felder für die Betriebsstättennummer (BSNR) und Lebenslange Arztnummer (LANR) wird jeweils die „Dummy-Nummer“ 999999900 (siebenmal die Neun und zweimal die Null) eingetragen – zur Identifizierung.
Privatpraxen bestellen mit dem „blauen Rezept“. Hier erfolgt die Identifizierung mit der sogenannten PVS-ID, die als Registrierungsnummer im Impfportal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen dient. In die entsprechenden Felder, die auf dem rosa Rezept für die BSNR und LANR vorgesehen sind, soll jeweils die „Dummy-Nummer“ 222222200 (siebenmal die Zwei und zweimal die Null), eingetragen werden. Von den Rechenzentren werden die Verordnungen damit als Verordnungen von Privatzahnärzten erkannt und ausgelesen.
Die Anrechnung erfolgt genauso wie bei allen anderen Arztpraxen.
Mehr zum Thema
COVID-19-Impfstoffe für Arztpraxen und Betriebsärzte
Apotheken sollen 1 Euro mehr pro Vial erhalten
Bestellt wird wie üblich Dosis-bezogen und Impfstoff-spezifisch inklusive Zubehör. Möglich sind in der ersten Runde 240 Dosen (40 Vials) Comirnaty® 30 μg/Dosis (BioNTech), der Kinder-Impfstoff kann nicht von Zahnarztpraxen bestellt werden. Für die wöchentlichen Bestellungen von Spikevax®, COVID-19-Vaccine Janssen, oder auch Nuvaxovid® ist keine Kontingentierung vorgesehen.
Leitfaden aktualisiert
Außerdem wurde der Leitfaden für die „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ aktualisiert, der auf der ABDA-Homepage zu finden ist. In dem Rundschreben wird zudem versprochen, über Änderungen bei den Bestellmengen oder dem Bestellablauf umgehend zu informieren.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.