Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

12.06.2022, 08:00 Uhr

Sie sind da: Die Big Five unserer pharmazeutischen Dienstleistungen. Und wann geht's los? (Foto: Alex Schelbert)

Sie sind da: Die Big Five unserer pharmazeutischen Dienstleistungen. Und wann geht's los? (Foto: Alex Schelbert)


"Historisch" nennt man solche Wochen wie diese! Der Startschuss für zwei Neuerungen, die in Zukunft unseren Apothekenalltag begleiten, ist gefallen, zumindest für all die Apotheken, die diese Neuerungen mitmachen wollen: Die pharmazeutischen Dienstleistungen, die wir eigenständig unseren Patientinnen und Patienten anbieten können und die von den Kassen honoriert werden, liegen auf dem Tisch. Ein paar Petitessen fehlen zwar noch (wie werden sie eigentlich abgerechnet?), aber jetzt heißt’s: Macht was draus! Und das zweite Novum: Die Grippeschutzimpfung in Apotheken als Regelversorgung ist auf den Weg gebracht. Ab Herbst sind alle Apotheken, die wollen, mit im Boot. Was für eine Woche! 

7. Juni 2020

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist überzeugt, dass die Apotheken bereits E-Rezept-ready sind. Will heißen, sie sind an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden. Aber können die allermeisten Apotheken dann auch E-Rezepte einlösen und abrechnen? Hatten die meisten Apotheken schon mal ein E-Rezept in Händen und haben den Einlöse- und Abrechnungsprozess durchgespielt? Sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „ready“ im Umgang mit E-Rezepten? Oder nur fix und fertig, wenn sie dieses Thema hören? Wie sieht da die Realität aus? DAZ.online hat bei den Leserinnen und Lesern nachgefragt, ob sie bereit fürs E-Rezept sind. Das Ergebnis: Die Mehrheit gibt an, tatsächlich mit dem E-Rezept loslegen zu können. So gut wie alle Apotheken verfügen über die Institutionenkarten, die Heilberufsausweise, die E-Health-Konnektoren und sind an die TI angebunden. Mein liebes Tagebuch, klingt gut, da sollte eigentlich im September, wenn’s ernst wird, technisch wenig schiefgehen. Der Knackpunkt ist jedoch: Viele Apotheken hatte noch nie ein E-Rezept in Händen. Und bei mehr als einem Viertel der Apotheken geht laut eigener Aussage noch nichts. Ups, mein liebes Tagebuch, da klaffen der DAV-Anspruch und Wirklichkeit noch ein bisschen auseinander. Wir haben zwar noch ein knappes Vierteljahr bis September – da können noch ein paar Hausaufgaben und Schulungen erledigt werden. Aber dann sollte alles stehen. Und schon jetzt hört man aus bestimmten Kreisen, dass der 1. September wohl nur ein Startschuss auf dem Papier ist und nicht in der Praxis – ob es nämlich die Ärzteschaft schafft, zumindest in den Startregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, bis September überwiegend E-Rezepte auszustellen – da sehen wir noch Fragezeichen.

 

Apropos Fragezeichen: Damit zur E-Rezept-Einführung so wenige Fragen wie möglich unbeantwortet bleiben, hat die Gematik einen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) zusammengestellt, der für mehr Klarheit sorgen soll. Da stehen z. B. Antworten drin auf die Frage, nach welchen Kriterien die Reihenfolge und Anzahl der startenden Länder/Regionen bestimmt wurde, wann genau die Einführung des E-Rezepts in den medizinischen Einrichtungen der ersten KV-Regionen beginnt, und auch was passiert, wenn Probleme in den beiden Ländern auftreten, die die Vorhut bilden. Mein liebes Tagebuch, lesenswert, man sollte da ruhig mal reinschauen, was die Gematik da an schönen Antworten auf viele Fragen zusammengetragen hat. Der Katalog soll übrigens weiter ergänzt werden. Für viele dürfte wohl diese Frage und Antwort ein wenig Beruhigung schaffen: Frage:„Gilt der rosa Zettel (Muster 16) weiter?“ Antwort: „Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 weiterhin verwendet.“ Na denn.

8. Juni 2020

Auf ihrer Kammerversammlung konnte und durfte Gabriele Regina Overwiening, ABDA-Präsidentin und Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, noch nichts rauslassen zum Thema der pharmazeutischen Dienstleistungen – der Schiedsspruch war noch nicht „verschriftlicht“. Was aus Sicht der Präsidentin aber feststeht: Die pharmazeutischen Dienstleistungen werden einen Paradigmenwechsel in den Apotheken einläuten. Denn die Apothekenbetriebe werden erstmals selbst entscheiden, wann eine Vergütung fällig wird: „Sie lösen Ihre eigene Honorierung aus“, so Overwiening., „das ist ein Quantensprung.“ Schön, mein liebes Tagebuch, fragt sich dann nur noch, wie viele Apotheken dann auch personell und fachlich dazu in der Lage sein werden. Und wie viele Apotheken die ausgehandelten Honorare akzeptieren werden. Weiteres Thema auf der Kammerversammlung: das E-Rezept. Für Overwiening ist es nachvollziehbar, dass einige Kolleginnen und Kollegen Bedenken zur bevorstehenden verpflichtenden Einführung des E-Rezepts haben. Solche Bedenken sollten ihrer Meinung nach aber nur intern kommuniziert werden. Der Bevölkerung sollte nämlich das Bild vermittelt werden, dass die Präsenzapotheken bereit seien für das E-Rezept und dieses „genau dorthin gehört“. Mein liebes Tagebuch, da ist was dran. Was nützt es, wenn Vor-Ort-Apotheken den Patientinnen und Patienten mit auf den Weg geben, wir können kein E-Rezept. Das treibt unsere Kundschaft zu den EU-Versendern, die mit großem Werbeaufwand posaunen werden, dass E-Rezepte bei ihnen an der richtigen Adresse sind. Soweit darf es nicht kommen. Ein weiteres heißes Thema in der Kammerversammlung: das geplante Spargesetz von Lauterbach, auf das die Kassen bereits heftig drängen. Den ersten Aufschlag dieses Gesetzes nannte Overwiening einen „Schlag ins Gesicht“ für den Berufsstand. In der Tat, mein liebes Tagebuch, die Apotheken wären gleich zweifach belastet worden, es wäre einer deutlichen Honorarkürzung gleichgekommen. Overwiening: „Bei uns ist nichts zu holen“. Recht hat sie. Die Apotheken benötigen mehr, damit sie ihre Aufgaben erledigen können. Schon seit langem zeigen sich Defizite bundesweit bei Honorar und Personal und das hat Konsequenzen: Die Apothekenzahlen sind weiter im Sinkflug. In Westfalen-Lippe beispielsweise gibt es nur noch 1781 Betriebsstätten, der niedrigste Wert sei 1977, wie Overwiening sagte. Sie forderte daher dringend Unterstützung von der Politik. Mein liebes Tagebuch, diese Forderungen gehören  mit Nachdruck an die Politik herangetragen. Und was Overwiening auch sagte: „Wir sind nicht einfach da, wir müssen in den Fokus, damit wir bleiben.“ Auch richtig, nur welche Lösungen hat die ABDA dafür parat?

9. Juni 2020

Die ABDA hatte sich noch unter ABDA-Präsident Friedemann Schmidt eine Strukturanalyse verordnet, durchgeführt von einer Unternehmensberatung. Ergebnisse liegen nun weitgehend auf dem Tisch, aber geredet wird darüber, wie’s bei der ABDA eben so üblich ist, nicht offiziell. Und dennoch, es dringen immer mehr Details und Infos dazu nach außen. Und interessant ist es schon, was so eine Unternehmensberatung an einem Verband wie es die ABDA ist, verbessern würde. So soll beispielsweise der ABDA-Gesamtvorstand entfallen und der geschäftsführende Vorstand zu einem schlanken „ABDA-Vorstand“ von bisher 13 auf sechs oder sieben ehren- und hauptamtlichen Mitgliedern reduziert werden. Die Mitgliederversammlung würde aber bestehen bleiben. Ziel sollte es sein, die ABDA mit einer schlankeren Struktur mit weniger Entscheidungsebenen und einem kleineren Vorstand schneller zu machen. Auf der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer des Saarlands wurden noch weitere Vorschläge aus der Strukturanalyse vorgestellt. Ein kleiner Aufreger für alt-eingesessene ABDAianer dürfte wohl der Vorschlag sein, gleich zwei hauptamtliche  Geschäftsführer einzuführen, es sollte quasi eine gleichberechtigte Doppelspitze mit interner und externer Ausrichtung geben – neben einer Generalsekretärin oder einem Generalsekretär würde somit das Amt einer „Außenministerin“ oder eines „Außenministers“ entstehen. Die Unternehmensberater sehen darin eine Art Professionalisierung. Und ein kleines Bömbchen konnte der Vorschlag der Unternehmensberatung sein, dass zukünftig eine ABDA-Präsidentin oder ein ABDA-Präsident nicht mehr gleichzeitig einer Landesapothekerkammer oder einem Landesapothekerverband vorstehen dürfen. Au weia, mein liebes Tagebuch, dabei war doch gerade die Ämterhäufung so was ganz Feines. Aber die Unternehmensberater sehen genau darin potenzielle Interessenskonflikte, die so vermieden werden könnten. Wie man dann allerdings eine Person findet, die auf dem Stuhl des ABDA-Präsidenten Platz nehmen darf – darüber schweigen sich auch die Berater aus. Klar, gegen solche Vorschläge der Unternehmensberatung regt sich schon jetzt deutlicher Widerstand. So ist sich Saarlands Apothekerkammerpräsident Manfred Saar im Klaren darüber: „Das wird so auch nur ansatzweise nicht kommen!“. Mein liebes Tagebuch, ehrlich gesagt, davon sind wir auch überzeugt, dass sich die ABDAianer mit solchen Umstrukturierungen kaum so recht anfreunden können. Wo kämen wir da auch hin, wenn man als Landesfürst nicht mehr Bundesfürst werden könnte. Nein, im Ernst man sollte auf alle Fälle mal über den einen oder anderen Vorschlag nachdenken dürfen. Alles, was die ABDA schlanker, beweglicher und agiler machen könnten, sollte so verkehrt nicht sein. Was aber Kammerpräsident Saar z. B. für viel wichtiger hält: Die ABDA sollte sich mit ihren Mitgliedsorganisationen aktiv gegen die Bürokratisierung innerhalb der eigenen Struktur stemmen. Hierzu könnte ein gemeinsames EDV-System eingeführt werden. Mein liebes Tagebuch, das kann man nur unterschreiben. Und jetzt sind wir gespannt, welche weiteren Ergebnisse aus der ABDA-Strukturanalyse in den kommenden Tagen und Wochen noch das Licht der Öffentlichkeit erblicken.

 

Was macht eigentlich die standeseigene Digitalgesellschaft Gedisa? Wir erinnern uns: Gedisa wurde von allen Apothekerverbänden außer einem (Apothekerverband Westfalen-Lippe) gegründet, um ein Plattform-Projekt, ein Apothekerportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker auf die Beine zu stellen, über das in Zukunft Kundinnen und Kunden mit ihren Apotheken digital interagieren und Bestellungen auslösen können. Klingt gut und ist sicher sinnvoll, angesichts so mancher Mitbewerber. Aber so ein schickes Portal gibt’s natürlich nicht umsonst – das kost’ was. Im Raum stand mal eine Sonderumlage in Höhe von 50 Euro pro Monat je Apotheke. Ob das reicht? Der Hessische Apothekerverband geht da schon mal auf Nummer sicher und hat einen Nachtragshaushalt in Höhe von 300.000 Euro für Gedisa beschlossen: Und er will damit zeigen, dass er geschlossen hinter dem Gedisa-Projekt steht. Und sollten die 50 Euro pro Monat pro Apotheke nicht gehalten werden können, müssten die Verbände die Mehrkosten für Gedisa von ihren Mitgliedern einstreichen.

10. Juni 2020

Diese Woche geht in die Annalen der deutschen Pharmazie ein! Wir Apothekers haben soeben erfahren dürfen, welche pharmazeutischen Dienstleistungen wir unseren Patientinnen und Patienten anbieten und zu Lasten der GKV abrechnen dürfen. Die Schiedsstelle, die letztlich darüber entschieden hat, hat ihren Schiedsspruch endlich verschriftlicht und veröffentlicht. Und damit ist eines der größten Geheimnisse der letzten Monate oder sogar Jahre gelüftet. Insgesamt verständigte man sich auf fünf Dienstleistungen, sozusagen die Big Five: die Medikationsanalyse bei Polymedikation (war zu erwarten) und die pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten und Patientinnen und Patienten mit oraler Antitumortherapie – drei relativ umfangreiche und komplexe Dienstleistungen. Und dann haben wir noch zwei einfachere, aber durchaus auch wichtige Dienstleistungen im Angebot, nämlich die Inhalator-Schulung und die Blutdruckmessung bei Hypertonikern. Und, mein liebes Tagebuch, wie isses? Wie fühlen wir uns als Apothekers mit diesen Dienstleistungen? High Five! Also, prima vista lässt sich sagen: Ist o.k., daraus ließe sich was machen. Wir Apothekers können diese Leistungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, unseren Patientinnen und Patienten eigenständig anbieten, ohne eine ärztliche Verordnung. Die Bedingungen, zu denen diese Leistungen erbracht werden dürfen, scheinen angemessen zu sein. Auch die ABDA zeigt sich mit dem Ausgang des Schiedsspruchs zufrieden: „Mit dem Ergebnis des Schiedsverfahrens können wir alles in allem gut leben“, sagt die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Videostatement. Und Thomas Benkert, unser Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), weist darauf hin, dass die BAK bereits passende Hilfestellungen für Apothekenteams erarbeitet hat, wie diese Dienstleistungen zu erbringen sind, für einige sind auch spezielle Fortbildungen zu absolvieren. Na, kann dann kann’s wohl morgen losgehen? Von wegen! Obwohl eine Schiedsstelle entschieden hat, scheint der GKV-Spitzenverband nicht so recht zufrieden damit zu sein, es wird sogar gemunkelt, dass der Spitzenverband dagegen klagen könnte. Außerdem sind noch viele Fragen offen, z. B. wie dann die Abrechnung des Honorars abläuft. So fehlt z. B. noch die Sonder-PZN für die jeweiligen Dienstleistungen. Vermutlich, so hörte man, wird es wohl eine quartalsweise Abrechnung geben, die Sammelbelege aller im Quartal erbrachten Dienstleistungen würden dann beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) eingereicht werden. Und wenn das zur Verfügung stehende Geld, also die 150 Mio. Euro nicht ausreichen, wird wohl ein zweistufiges Vergütungsmodell kommen. In der ersten Stufe würden die Apotheken eine „gesicherten Honorarsumme“ ausgezahlt bekommen, 1000 Euro gibt’s garantiert, und für den Rest sind dann für die einfachen Dienstleistungen anteilige Kürzungen zu erwarten, während die komplexen Dienstleistungen in voller Höhe vergütet werden. Genaueres wird man also in den kommenden Wochen hören. Nun ja, mein liebes Tagebuch, sollten diese Dienstleistungen wirklich „ein Renner“ in unserem pharmazeutischen Alltag werden, von den Kassen gut akzeptiert und bei Patientinnen und Patienten freudig angenommen werden, dann sollte die Politik nicht umhin können, den Honorartopf zu vergrößern. Aber jetzt bin ich auf die Diskussionen rund um die Dienstleistungen gespannt, die sich in den kommenden Wochen ergeben werden – die einen, die darin den Einstieg in die Zukunft unserer heilberuflichen Pharmazie sehen, die anderen, die so gar nichts davon halten und nicht mitmachen wollen oder nicht können und alle Meinungsschattierungen dazwischen. Ich freu’ mich drauf.

 

Nicht nur die Dienstleistungen hat uns diese Woche gebracht, sondern auch die Zustimmung des Bundesrats zum Pflegebonusgesetz (der Bundestag hat bereits sein Plazet gegeben) und damit zum Vorhaben der Bundesregierung, die Grippeimpfungen in den Apotheken in die Regelversorgung zu überführen. Auch das ist ein historisches Novum für uns Apothekers: Wir dürfen unabhängig von irgendwelchen Modellprojekten gegen Grippe impfen! Wer sich entsprechend fortgebildet hat darf, keiner muss. Jetzt müssten wir nur noch wissen, welches Honorar uns die Kassen dafür überweisen. Das allerdngs könnte wiederum Probleme bereiten: GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband müssen sich binnen zweier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auf die Vergütung der Apotheken einigen. Schaffen sie das nicht, muss wieder (wir kennen das schon) die Schiedsstelle ran. Und die hat dann dieses Mal allerdings nicht ewig Zeit, sondern nur einen Monat, um das Impfhonorar festzulegen. Also, dann könnte es mit dem Start der apothekerlichen Grippeimpfungen für die kommende Saison durchaus etwas werden.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Strukturelle Widersprüche.

von Reinhard Rodiger am 12.06.2022 um 12:56 Uhr

Ich gehe davon aus, dass bezahlte Dienstleistungen PDL sinnvoll sein können.Das ist nicht der Fall, wenn das System so aufgebaut wird, dass es sich selbst limitiert.Es wird nicht ermittelt, wieviel PDL zielführend sind und welche Folgen ein zu geringes oder zu konzentriertes Angebot hat.Es gibt keine Zielsetzung ausser der, dass Dienstleistungen der Apotheken auch bezahlt werden.Bis zu einer Grenze, also letztlich nicht planbar.Es bleibt offen, wieviel Arbeit umsonst war.
Es wird darauf spekuliert, dass der Deckel dafür sorgt, dass nicht Zuviel gemacht wird.Modell abwärts gleitende Preise.Bei Ärzten führt dies zu Praxisurlaub oder unbezahlte Arbeit.

Also: Aktivität führt zu Bestrafung.Dazu wird man quasi getrieben. Es ist schon eine Zeitenwende, durch Senkung der Basisfinanzierung quasi Zwang zu Tätigkeiten zu erzeugen, die sich selbst limitieren.Über diese Dynamik wird gar nicht gesprochen.

Wo sind die Szenarien, die erlauben, einzuschätzen, nach welchen Determinanten dies laufen soll? Der Grundsatzcharakter ist wichtig und komplex genug, nicht einfach trial and error spielen zu müssen.

Es darf also ein nicht zu Ende gedachter Versuch nicht mit Abschmelzen der Basishonorierung erkauft werden.Im Gegenteil, PDL müssen nicht nur an wenigen Stellen zur Verfügung stehen können.Sonst sind PDL nur ein Instrument zur breiteren Elimination der Marktteilnehmer, die eigentlich für die breite Verteilung sorgen sollten.Aber zusätzlich stärker strukturell unterfinanziert werden.

Wenn also PDL breite gesellschaftliche Bedeutung haben, dann muss die strukturelle Unterfinanzierung durch Honorarerhöhung vorher beendet werden.Erst dann ist der nötige Freiraum gegeben.Dieser sollte durch Zielsetzung ergänzt werden, um voraussichtliche Engpässe rechtzeitig aufscheinen zu lassen.

Es geht um die Aufhebung des strukturellen Widerspruchs, Verbesserungen in der Breite durch Kostensenkung an der falschen Stelle zu erreichen.Hierzu fehlt alles.

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Widersprüchlich

von Karl Friedrich Müller am 12.06.2022 um 11:08 Uhr

Seit 18 Jahren ist das Packungshonorar nicht erhöht worden, geändert hat sich immer mal der abzuführende Kassenrabatt, bei dem wider eine Erhöhung droht.
Unter Schmidt wurde unter anderem argumentiert, man wolle die Erhöhnung nicht, weil der Versand profitieren könne und eben, weil man die PDL wolle. Beides ginge nicht. Das Argument, dass nur eine ausreichend bezahlte Apotheke auch PDL anbieten könne, wurde ignoriert. Die PDL stellten ja das Einkommen und die Existenz (um nichts weniger geht es!) weiter sicher.

So, nun ist das eRezept eingeführt, ABDA und DAV applaudieren begeistert, vergessen (?) dabei, dass der Nutznießer die Versender sein werden, hat doch Spahn noch extra durchgedrückt, dass diese auch die notwenigen Karten, sprich Zugangsberechtigung bekommen. Es wäre ein eLichtes gewesen, den Versand auszusperren.
die PDL sind erst mal positiv zu sehen, weil diese den Berufsstand im Sinne der Patientensicherheit weiterbringen. Das ist gut! Uns hier erzählen zu wollen, dass damit der Betrieb gesichert sei, ist eher Folklore. Das geht dann schon eher Richtung ausmerzen der "Buden", die leider als unwichtig oder überflüssige Konkurrenz wahrgenomen werden.
PDL für alle? und nun doch mit extra FoBi? Wollte man nicht klein einsteigen?
Wieviele Apotheken braucht es denn? Pro Region, pro Stadt? Da sei doch die Frage erlaubt, warum werden Apotheken nicht staatlich. Häuser (!),in denen die ganze Palette der PDL und AM Veresorgung angeboten wird, mit spezialisierten Mitarbeitern (innen).
Ich fürchte nur, dass diese Apothekenzentren dann den gleichen Weg die die Krankenhäuser gehen. Zu wenig Mitarbeiter,, zu wenig Geld, zu viel Arbeit. Prinzipiell böten diese Zentren auch die Möglichkeit für normale Arbeitszeiten.
Daher muss sich der Staat grundsätzich an eine Reform machen. Das Gesundheitswesen nicht als Sparschwein für Anleger, sondern als elementare Versorungseinheit! Krankenkassen, besondders die Vielzahl werden überflüssig.
Jedenfalls kann ich die ganze Argumente und Sichtweisen unserer sogenannten Standesvertretung nicht nachvollziehen und frage mich, was wirklich hinter allem steckt.
Und nein: Ich habe nichts gegen den Fortschritt. Die Dinge ändern sich, müssen sich ändern. Aber doch bitte zum Besseren.
Die Digitalisierung bedeutet für uns immer nur noch mehr Einschränkung, Bürokratie, Überwachung, Schikanen, Kosten. Vor jedes Wort gehört noch: überflüssig.

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Strukturanalyse

von Dr.Diefenbach am 12.06.2022 um 9:18 Uhr

GUTEN Morgen,es ist doch klar, dass nach einer solchen Strukturanalyse, die MEHR als überflüssig war UND ist, der Kommentar kommen würde,SO letztendlich nicht.Wenn ich das richtig verstehe, dann müssen nämlich Erbhöfe verschwinden.Und wenn einige der GF in nächster Zeit ausscheiden,dies aus Altersgründen, dann stellt sich erst recht die
Frage, warum dieses System nicht umgebaut wird.Es gibt kaum eine Organisation, die nicht aus Gründen der Erfordernis neue Wege geht,NUR bei Apothekers:DA soll Alles bleiben?Wir sagten oft genug, dass die Pharmazie zweiter Sieger war.
Und wir sehen Jahr für Jahr:MEHR Beiträge,es wurde-ich erinnere daran-auch in 2021 wieder kommuniziert, dass jedes Jahr mehr Geld vonnöten sei.Ich frage mich ,ob dann fast alle Unternehmen, die rationalisieren,die Dinge falsch machen und nur die ABDA richtig liegt??
Noch ein Wort zur HONORIERUNG der pharmazeutischen Dienstleistungen.Es ist lobenswert, dass auch durch Frau Overwiening endlich !! mal Fakten platziert wurden.NUR:Wieviel Aufwand über Jahre, diese geheimnisvollen Aktionen,die da betrieben wurden, wodurch lässt sich das begründen?Es ist einsehbar, hier Rahmenbedingungen schaffen zu müssen, allerdings zeigt es doch die Schwerfälligkeit der Organisation, dass man zu DIESEM Ergebnis unendliche Monate.... benötigte.Es ist aber GUT,wenn die Sache dann auch von allen Beteiligten(GKV....)akzeptiert wird.

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