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9. Juni 2020
Die ABDA hatte sich noch unter ABDA-Präsident Friedemann Schmidt eine Strukturanalyse verordnet, durchgeführt von einer Unternehmensberatung. Ergebnisse liegen nun weitgehend auf dem Tisch, aber geredet wird darüber, wie’s bei der ABDA eben so üblich ist, nicht offiziell. Und dennoch, es dringen immer mehr Details und Infos dazu nach außen. Und interessant ist es schon, was so eine Unternehmensberatung an einem Verband wie es die ABDA ist, verbessern würde. So soll beispielsweise der ABDA-Gesamtvorstand entfallen und der geschäftsführende Vorstand zu einem schlanken „ABDA-Vorstand“ von bisher 13 auf sechs oder sieben ehren- und hauptamtlichen Mitgliedern reduziert werden. Die Mitgliederversammlung würde aber bestehen bleiben. Ziel sollte es sein, die ABDA mit einer schlankeren Struktur mit weniger Entscheidungsebenen und einem kleineren Vorstand schneller zu machen. Auf der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer des Saarlands wurden noch weitere Vorschläge aus der Strukturanalyse vorgestellt. Ein kleiner Aufreger für alt-eingesessene ABDAianer dürfte wohl der Vorschlag sein, gleich zwei hauptamtliche Geschäftsführer einzuführen, es sollte quasi eine gleichberechtigte Doppelspitze mit interner und externer Ausrichtung geben – neben einer Generalsekretärin oder einem Generalsekretär würde somit das Amt einer „Außenministerin“ oder eines „Außenministers“ entstehen. Die Unternehmensberater sehen darin eine Art Professionalisierung. Und ein kleines Bömbchen konnte der Vorschlag der Unternehmensberatung sein, dass zukünftig eine ABDA-Präsidentin oder ein ABDA-Präsident nicht mehr gleichzeitig einer Landesapothekerkammer oder einem Landesapothekerverband vorstehen dürfen. Au weia, mein liebes Tagebuch, dabei war doch gerade die Ämterhäufung so was ganz Feines. Aber die Unternehmensberater sehen genau darin potenzielle Interessenskonflikte, die so vermieden werden könnten. Wie man dann allerdings eine Person findet, die auf dem Stuhl des ABDA-Präsidenten Platz nehmen darf – darüber schweigen sich auch die Berater aus. Klar, gegen solche Vorschläge der Unternehmensberatung regt sich schon jetzt deutlicher Widerstand. So ist sich Saarlands Apothekerkammerpräsident Manfred Saar im Klaren darüber: „Das wird so auch nur ansatzweise nicht kommen!“. Mein liebes Tagebuch, ehrlich gesagt, davon sind wir auch überzeugt, dass sich die ABDAianer mit solchen Umstrukturierungen kaum so recht anfreunden können. Wo kämen wir da auch hin, wenn man als Landesfürst nicht mehr Bundesfürst werden könnte. Nein, im Ernst man sollte auf alle Fälle mal über den einen oder anderen Vorschlag nachdenken dürfen. Alles, was die ABDA schlanker, beweglicher und agiler machen könnten, sollte so verkehrt nicht sein. Was aber Kammerpräsident Saar z. B. für viel wichtiger hält: Die ABDA sollte sich mit ihren Mitgliedsorganisationen aktiv gegen die Bürokratisierung innerhalb der eigenen Struktur stemmen. Hierzu könnte ein gemeinsames EDV-System eingeführt werden. Mein liebes Tagebuch, das kann man nur unterschreiben. Und jetzt sind wir gespannt, welche weiteren Ergebnisse aus der ABDA-Strukturanalyse in den kommenden Tagen und Wochen noch das Licht der Öffentlichkeit erblicken.
Was macht eigentlich die standeseigene Digitalgesellschaft Gedisa? Wir erinnern uns: Gedisa wurde von allen Apothekerverbänden außer einem (Apothekerverband Westfalen-Lippe) gegründet, um ein Plattform-Projekt, ein Apothekerportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker auf die Beine zu stellen, über das in Zukunft Kundinnen und Kunden mit ihren Apotheken digital interagieren und Bestellungen auslösen können. Klingt gut und ist sicher sinnvoll, angesichts so mancher Mitbewerber. Aber so ein schickes Portal gibt’s natürlich nicht umsonst – das kost’ was. Im Raum stand mal eine Sonderumlage in Höhe von 50 Euro pro Monat je Apotheke. Ob das reicht? Der Hessische Apothekerverband geht da schon mal auf Nummer sicher und hat einen Nachtragshaushalt in Höhe von 300.000 Euro für Gedisa beschlossen: Und er will damit zeigen, dass er geschlossen hinter dem Gedisa-Projekt steht. Und sollten die 50 Euro pro Monat pro Apotheke nicht gehalten werden können, müssten die Verbände die Mehrkosten für Gedisa von ihren Mitgliedern einstreichen.
3 Kommentare
Strukturelle Widersprüche.
von Reinhard Rodiger am 12.06.2022 um 12:56 Uhr
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Widersprüchlich
von Karl Friedrich Müller am 12.06.2022 um 11:08 Uhr
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Strukturanalyse
von Dr.Diefenbach am 12.06.2022 um 9:18 Uhr
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