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Rezepturabrechnung ab 1. Juli
Ab heute Hash-Code für alle Rezepturen!
Seit dem heutigen Freitag ist die Verwendung des Hash-Codes bei der Abrechnung von Rezepturen endgültig Pflicht, dann läuft die Übergangsfrist aus. Damit die Abrechnung von Papierrezepten weiterhin funktioniert, sind einige Neuerungen zu beachten. So müssen bei der Abrechnung von Rezepturen verpflichtend elektronische Zusatzdaten geliefert werden.
Offiziell gilt die Pflicht, elektronische Zusatzdaten für alle Rezeptur-Abrechnungen zu liefern, bereits seit 1. Januar 2022. Da aber die vorab mit dem Hash-Code bei Cannabis-Rezepturen gesammelten Erfahrungen einen holprigen Start befürchten ließen, wurde Ende 2021 eine Übergangsfrist vereinbart, die es erlaubte, die Abrechnung übergangsweise nach den bisher geltenden Regelungen vorzunehmen. Diese Frist läuft nun zum 30. Juni 2022 aus.
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Um die Hash-Code-Pflicht zu erfüllen, ist es mit einer bloßen Rezeptbedruckung nicht getan, sondern es muss auch ein elektronischer Zusatzdatensatz geliefert werden, der Informationen zu den Bestandteilen der Rezeptur enthält. Hierzu gehören – anders als bei der klassischen Rezepturtaxation – nicht nur die eingesetzten Mengen und Einkaufspreise, sondern auch die PZN der verwendeten Packung. Dies gilt auch für Stoffe, die in der Hilfstaxe gelistet sind. Während diese Daten bei ausschließlichen Taxationsprogrammen für jeden Rezepturbestandteil einzeln eingetragen werden müssen, können sie bei kombinierten Dokumentations- und Taxationsprogrammen direkt aus der Herstellungsdokumentation gezogen werden. So wird z. B. automatisch die PZN der tatsächlich verwendeten Charge in den Zusatzdatensatz übertragen.
Obwohl der Vorteil auf der Hand liegt, ist von den am Markt verbreiteten Spezialprogrammen zur Labor- und Herstellungsdokumentation derzeit nur das Dr. Lennartz Laborprogramm in der Lage, apothekenübliche Rezepturen direkt zu taxieren und dabei vollständige, auf Kassenrezept abrechenbare Zusatzdatensätze zu liefern. Andere Produkte bieten entweder gar keine Taxation oder sie erlauben zwar eine Preisberechnung, können aber die zur Abrechnung mit der GKV notwendigen elektronischen Zusatzdaten nicht generieren. Das Dr. Lennartz Laborprogramm bietet dagegen die stringente, automatische Weitergabe der Chargendaten aus der Prüf- bzw. Herstelldokumentation bis in den Abrechnungsdatensatz.
Schnittstelle zu den meisten Warenwirtschaften
Dank einer Schnittstelle können die Abrechnungsdatensätze aus dem Dr. Lennartz Laborprogramm bei den meisten Warenwirtschaftssystemen direkt in die Kasse übernommen werden. Der Rezeptdruck erfolgt dann durch das Kassensystem, inklusive Hashcode. Kompatibel sind folgende Systeme:
- ADG A3000
- ADG S3000
- CIDA CORA
- CIDAnova-Plus
- NOVENTI INFOPHARM
- NOVENTI awintaONE
- PHARMATECHNIK IXOS
- PHARMATECHNIK XT
- Prisma Datensysteme aposoft
Weitere sollen folgen. Den aktuellen Stand finden Sie hier.
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