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Stellungnahme zum COVID-19-Schutzgesetz
ABDA möchte Corona-Impfungen in Apotheken dauerhaft etablieren
Zu Beginn der Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium eine Formulierungshilfe für ein COVID-19-Schutzgesetz vorgelegt. Demnach sollen die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken noch ein weiteres Jahr gelten. Und auch die Befristung für die Corona-Impfungen in den Apotheken soll verlängert werden, bis Ende April 2023. In ihrer Stellungnahme begrüßt die ABDA die Vorschläge und regt zudem an, den niedrigschwelligen Zugang zu COVID-19-Impfungen darüber hinaus zu etablieren.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will dafür sorgen, dass zahlreiche Corona-Sonderregelungen länger gelten können. Denn viele Verordnungsermächtigungen treten spätestens Ende November außer Kraft – ein Jahr, nachdem die epidemische Lage von nationaler Tragweite vom Bundestag für beendet erklärt wurde. Auf der anderen Seite steigen aber derzeit die Infektionszahlen durch die Omikron-Subtypen BA.4 und BA.5 wieder an. Zudem ist mit einem saisonalen Wiederanstieg der Erkrankungen und somit auch der Hospitalisierungen zum Herbst hin zu rechnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“, kurz COVID-19-Schutzgesetz, hat das BMG nun zu Beginn der Woche vorgelegt. Einiges darin betrifft auch die Apotheken.
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Erleichterte Abgaberegeln und Corona-Impfbefugnis sollen verlängert werden
So soll die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die unter anderem erleichterte Abgaberegeln bei Nichtlieferbarkeit von Rabattarzneimitteln beinhaltet, um ein weiteres Jahr bis zum 25. November 2023 verlängert werden. Außerdem soll dem Entwurf zufolge die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Überdies ist geplant, die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheker, Zahnärzte sowie Tierärzte bis zum 30. April 2023 zu verlängern.
In ihrer Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt, begrüßt die ABDA das Vorhaben, „die Rechtsgrundlage für die Verlängerung der Geltung einer Reihe infektionsschutzrechtlicher Sonderregelungen, darunter auch der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, um ein weiteres Jahr bis zum 25. November 2023 zu schaffen.“ Auch dass die Geltung der jeweiligen Verordnungen bereits im vorliegenden Verfahren bis zu diesem Stichtag verlängert werden soll, findet Zustimmung bei der Standesvertretung. Denn hierdurch werde die Diskussion über eine „sachgerechte Verstetigung dieser Ausnahmeregelungen zeitlich entzerrt“, heißt es in der Stellungnahme. Dasselbe gelte für die bis Ende April 2023 vorgesehene Verlängerung der Möglichkeit, COVID-19-Impfungen in Apotheken durchzuführen. Allerdings regt die ABDA bereits jetzt an, „diesen niedrigschwelligen Zugang der Bevölkerung zu hochwirksamen Impfungen gegen schwere COVID-19-Verläufe auch darüber hinaus generell zu etablieren.“
Bundestag ist am Zug
Wie es mit dem Gesetz weitergeht, also ob der Vorschlag der ABDA aufgegriffen wird oder die Ideen des BMG, hängt nun bei den Mitgliedern des Bundestags, die ihrerseits einen Entwurf einbringen müssen, um das Gesetzgebungsverfahren überhaupt anzustoßen.
1 Kommentar
dauerhaft etablieren
von Karl Friedrich Müller am 01.07.2022 um 14:42 Uhr
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