Interview mit Michael Dörr vom VDARZ

„Papiergebundene Abrechnung der Dienstleistungen verursacht hohe Kosten“

Stuttgart - 14.07.2022, 06:59 Uhr

Michael Dörr vom Bundesverband der Apothekenrechenzentren. (a / Foto: privat)

Michael Dörr vom Bundesverband der Apothekenrechenzentren. (a / Foto: privat)


Die Auszahlung des Honorars für die Dienstleistungen nimmt zwar der NNF vor, aber zunächst landen die Belege bei den ARZ, die die zahlungsrelevanten Daten an den NNF weiterleiten. Aufgrund der enthaltenen Sozialdaten ist eine direkte Weitergabe der Abrechnungsdaten an den NNF nicht möglich. Das heißt, bei den ARZ entsteht zusätzlicher Aufwand. Wir haben mit Michael Dörr vom Bundesverband der Apothekenrechenzentren darüber gesprochen, warum in Zeiten des E-Rezepts nicht papierlos abgerechnet wird und wer die Kosten des Ganzen trägt.

DAZ: In wenigen Tagen werden zum ersten Mal die pharmazeutischen Dienstleistungen abgerechnet werden können. Wie sind Sie darauf vorbereitet?

Dörr: Es ist ein großer Erfolg, dass Beratungsdienstleistungen der Apotheke, die bisher unentgeltlich erbracht wurden, nun vergütet werden. Die Apothekenrechenzentren hatten sich im vergangenen Jahr bereit erklärt, die Gelder der Kostenträger entgegenzunehmen und an den NNF zu überweisen. Wir sind also bereit. Zumal aufgrund der langen Verhandlungen ausreichend Vorlaufzeit war; das ist ja nicht immer so.

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Es wurde abermals ein papiergebundener Sonder-Apothekenbeleg für die Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen (SB-pDL) geschaffen. Angesichts der Einführung des E-Rezeptes und der sukzessiven Abschaffung papiergebundener Prozesse erscheint das ziemlich absurd, einen ganz neuen Prozess so aufzusetzen. Warum werden die Daten nicht einfach wie E-Rezepte per APO_Ti von der Apothekenwarenwirtschaft in das Rechenzentrum übertragen?

Die Apothekenrechenzentren haben den Abrechnungsweg nicht gestaltet. Dieser Abrechnungsweg wurde vom Deutschen Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Im vergangenen Jahr war man davon ausgegangen, dass der Patient den Erhalt der Dienstleistung schriftlich gegenüber der Kasse quittieren muss. Im Verlauf der Zeit hat es sich herausgestellt, dass man darauf verzichten kann, da die Sozialdaten des Patienten ohnehin an die Kostenträger übertragen werden. Die unterschriebene Quittung dient allein der Dokumentation der Apotheke. Danach ist es unterblieben, den Abrechnungsweg konsequent papierlos zu gestalten.

Stichwort Sozialdaten. Je nach WaWi gibt es einen mehr oder weniger eleganten Weg, sie aufs Rezept zu bringen: Aus den Kundendaten ziehen, eGK einlesen, per Schreibmaschinenfunktion eintippen, um sie ausdrucken zu können, aber man kann sie auch händisch auftragen! Im Anschluss holt das Rechenzentrum den Beleg ab und scannt ihn, um die Daten zu digitalisieren. Klingt nach ziemlichem Stückwerk.

Ich stimme Ihnen zu, dass dieser Weg sehr unglücklich gewählt ist. Es entsteht übermäßiger Programmieraufwand für die Hersteller der Warenwirtschaft und auch im Apothekenrechenzentrum sind Sortierläufe und Plausibilitätsprüfungen neu zu programmieren. Immerhin wurde im vergangenen Jahr vereinbart, diesen Prozess so schnell wie möglich komplett digital zu gestalten. Wie Sie ja richtig sagen: die Daten können schon jetzt wie ein E-Rezept digital übertragen werden, sofern die Warenwirtschaft darauf eingerichtet ist.

Wer trägt die Kosten für den zusätzlichen Programmieraufwand? Der Nacht- und Notdienstfonds im Rahmen der Verwaltungskosten?

Der NNF hat klargestellt, dass er nur die Kosten als Solidargemeinschaft übernimmt, die die Bereitstellung der reinen Leistungsinformationen verursacht. Dies bedeutet konkret, dass er nur für die Erstellung und Übertragung der Abrechnungs-CSV-Datei eine Kostenerstattung an die Apothekenrechenzentren zahlt.

Aber es gibt ja wahrscheinlich noch weitere Zusatzkosten für die Abholung, das Scannen, das Sortieren und Verbringen des Sonderbeleges an die Kostenträger. Wer trägt die?

Ich gehe davon aus, dass jedes Apothekenrechenzentrum gemäß seinem eigenen Preisverzeichnis einen Betrag pro Beleg aufrufen wird. Die Unternehmen befinden sich im Wettbewerb, aber die Kostenstruktur wird sich nicht großartig unterscheiden. Ich weise seit Langem darauf hin, dass jeder Prozess seine Aufwendungen erwirtschaften muss. Jede Quersubventionierung führt zu Verwerfungen im Gesamtsystem.

Wenn so etwas nicht vorab kommuniziert wird, hat es immer einen komischen Beigeschmack und sorgt für Unmut, man erinnere sich an die Gebühren für die Abrechnung der Maskenbelege. Hätte man nicht von Anfang an transparent machen können, auch den Apotheken gegenüber, dass da Zusatzkosten auf Sie zukommen? Wurde das in den Gesprächen nicht thematisiert?

Der VDARZ hat frühzeitig auf alle Aspekte der Abrechnung hingewiesen und versucht bei den Vertragsparteien eine pragmatische einfache Lösung zu erzielen. Es geht um die Handhabung von Sozialdaten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Die Rechenzentren sind in deren Umgang Jahrzehnte lang geübt. Der NNF wollte in diesem Prozess die reinen Wirtschaftsdaten, die eine apothekenbezogene Abrechnung ermöglichen. Die Kostenträger wollten aber die Sozialdaten zur Kontrolle der Leistungen, die von Ihnen vergütet werden.

Das wichtige und elementare Bindeglied zwischen diesen Informationsbedürfnissen füllen die Apothekenrechenzentren aus. Diese Funktion muss gemäß den Entstehungskosten honoriert werden. Ob dies aus dem Verwaltungshaushalt des NNFs in Höhe von 1 Million Euro in 2022 bezahlt wird oder direkt von der Apotheke an das Apothekenrechenzentrum: An der Gesamtlage ändert sich nichts – es sind Gelder, die immer von der Apotheke gezahlt werden müssen.

Wenn es ohnehin immer bei den Apotheken hängen bleibt, wäre es ja umso wichtiger, alles transparent zu machen. Wessen Aufgabe wäre es denn in Ihren Augen gewesen, die Apotheken darüber zu informieren? Oder gehen einfach alle Beteiligten davon aus, dass das eh klar ist, weil es immer so ist?

Wir sehen diese Aufgabe beim NNF des DAV. Er hat erst vor zwei Wochen mitgeteilt, welche Kostenbestandteile er übernehmen wird. Es ist aber durchaus so, dass die VDARZ Mitgliedsunternehmen die Kosten einer Abrechnung von Sonderbelegen sehr transparent machen.

Die Verarbeitung der Maskenbelege, wie auch die Impfstoff- und Zertifikatsabrechnung wurden bei den Apothekenrechenzentren separat bepreist. Daher sollte allen Vertragspartnern klar gewesen sein, dass der nun entworfene papiergebundene Weg hohe Verarbeitungskosten verursacht.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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