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22. Juli 2022
Lieferengpässe allerorten. Wie gut, dass Apotheken ein Labor haben und Arzneimittel selbst herstellen können. Rezepturarzneimittel heißt das Zauberwort. Apothekerinnen und Apotheker, denen die Eigenherstellung von Arzneimitteln am Herzen liegt, können hier bei ihren Kundinnen und Kunden punkten: Sie stellen Paracetamol- und Ibuprofen-Säfte selbst her. Mein liebes Tagebuch, für uns Pharmazeutinnen und Pharmazeuten ist das kein Hexenwerk – wenn man die Grundstoffe bekommt. Und ein Blick ins NRF sagt, wie’s geht.
Das darf doch nicht wahr sein: Die Gematik hatte versprochen, dass es in Sachen Retax mit dem E-Rezept alles besser wird. Retaxationen wegen Formfehlern sollten mit der Einführung der elektronischen Verordnungen der Vergangenheit angehören. Nichts ist leichter für eine Praxis-Software als ein ausgestelltes Rezept nicht freizugeben, weil z. B. die Dosierungsanweisung fehlt. Ja, mein liebes Tagebuch, im Prinzip richtig. Nun macht die Gematik darauf aber aufmerksam, dass die Angabe einer Dosieranweisung nicht in allen Situationen notwendig ist, so dass dieses Feld nicht als Pflichtfeld überprüft wird. Man mag es nicht glauben, aber es gibt tatsächlich eine Ausnahme: Wird das Arzneimittel direkt an die verschreibende Person abgegeben, dann kann auf die Dosierung auf dem Rezept verzichtet werden. Und aus diesem Grund hat die Gematik das Feld für die Dosierungsangabe nicht als Pflichtfeld hinterlegt. Mein liebes Tagebuch, ist schon irgendwie schräg, oder? Da hätte sich sicher eine andere Lösung finden lassen. Aber nein, fehlende Dosierangaben können also ganz offiziell vorkommen und für die Apotheken zum großen Ärgernis werden: Bei fehlender Dosierangabe droht eine Retaxation. Mein liebes Tagebuch, meine These: An diesem Beispiel sieht man, dass diese verqueren Vorschriften keinen tiefen Sinn haben, sondern nur dazu da sind, den Krankenkassen Retaxationsmöglichkeiten zu geben und die Apotheken abzuzocken.
Hitzewelle über Deutschland, gefühlt schon mindestens zwei Wochen. Die Kühlschränke und Klimaanlagen in den Vor-Ort-Apotheken laufen auf Hochtouren, um die temperaturempfindlichen Arzneimittel vor zu hohen Temperaturen zu schützen. Die Großhandlungen haben für teures Geld ihre Lieferfahrzeuge nachgerüstet, um den sicheren Transport der Arzneimittel unter Hitzebedingungen sicherzustellen. Und was läuft im Versandhandel? Was läuft bei den Päckchen-Zustellern und Lieferdiensten? Nichts. Da schmoren die Arzneimittelpäckchen der Versender im heißen Lieferfahrzeug. Und wenn der Kunde bei der Auslieferung nicht zuhause ist, kann es schon mal vorkommen, dass das Päckchen vor die Tür gelegt wird und die Sonne strahlt munter drauf ein. Alles schon dagewesen. Mein liebes Tagebuch, ist Arzneimittelsicherheit in Deutschland teilbar? Gelten für den Versandhandel mit Arzneimitteln andere Vorschriften als für den Großhandel und die Vor-Ort-Apotheke? Wo bleibt der Aufschrei von ABDA, Kammern und Verbänden?
11 Kommentare
Peter-Prinzip
von Axel Schmidt am 25.07.2022 um 11:44 Uhr
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pDL vs. Dispensieren
von Torben Schreiner am 24.07.2022 um 17:33 Uhr
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Lieferengpässe und Kassenpreis
von Karl Friedrich Müller am 24.07.2022 um 15:35 Uhr
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Die Rationale von Herrn Lauterbach ist klar.
von Michael Reinhold am 24.07.2022 um 14:35 Uhr
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Dispensieren VS. pDL
von Torben Schreiner am 24.07.2022 um 13:45 Uhr
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Defizite
von Karl Friedrich Müller am 24.07.2022 um 11:12 Uhr
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eRezept ready?
von Karl Friedrich Müller am 24.07.2022 um 11:05 Uhr
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Paxlovid
von K. Stülcken am 24.07.2022 um 10:40 Uhr
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Es könnte so einfach sein...
von Friedemann Ahlmeyer am 24.07.2022 um 9:59 Uhr
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AW: Es könnte so einfach sein
von Friedemann Ahlmeyer am 24.07.2022 um 10:02 Uhr
Ist es in Berlin nicht so heiß ?
von Ulrich Ströh am 24.07.2022 um 9:05 Uhr
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