Nach Update

ADG-Nutzer mit RedMedical-Konnektoren von TI abgeschnitten

Stuttgart - 07.10.2022, 15:15 Uhr

Etwa 40 Apotheken, die die Warenwirtschaft von ADG in Kombination mit den Red-Konnektoren nutzen, sind derzeit von der TI abgeschnitten. (Foto: IMAGO / Uwe Steinert)

Etwa 40 Apotheken, die die Warenwirtschaft von ADG in Kombination mit den Red-Konnektoren nutzen, sind derzeit von der TI abgeschnitten. (Foto: IMAGO / Uwe Steinert)


Apotheken, die Software von ADG in Kombination mit einem Konnektor von RedMedical benutzen, haben aktuell keinen TI-Zugang mehr. Offiziell hat ADG die Anbindung der Konnektoren, die nicht lokal in der Apotheke, sondern zentral auf einer Konnektoren- Farm sind, zwar nie befürwortet, sie war aber bislang möglich. Durch ein Update wurde dies aber nun offenbar unterbunden.

Der Umgang der Softwarehäuser mit dem TI-Anbieter-RedMedical ist sehr unterschiedlich – das Münchener Unternehmen bietet ein alternatives Modell für den TI-Zugang mit zentralen Konnektoren außerhalb der Apotheke an. Während bei CGM Lauer und Noventi der Anschluss von Red-Konnektoren problemlos klappt, weigert Pharmatechnik sich, andere als die selbst vertriebenen lokalen Konnektoren anzuschließen. Diese Politik hielt sogar einer Klage seitens RedMedical stand.

Der vierte große Anbieter ADG will zwar offiziell keine Drittanbieter anbinden. Tatsächlich lieferte ADG aber alles so aus, damit die Apotheken unterstützt von RedMedical die Konnektoren anschließen konnten und damit Zugang zur TI hatten. Zumindest bisher. Denn offenbar ist damit jetzt Schluss. Wie RedMedical gegenüber der DAZ bestätigt, sind etwa 40 Apotheken, die die Warenwirtschaft von ADG in Kombination mit den Red-Konnektoren nutzen, nun von der TI abgeschnitten. Die Apotheken erhalten eine Fehlermeldung: „Die für die Nutzung der TI-App notwendige Lizenz fehlt. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen ADG-Systemberater.“ An der Hotline werden sie auf den Konnektor von ADG verwiesen. Öffentlich wurde das Ganze, weil sich ein betroffener Apotheker an die Presse wandte.

Laut RedMedical-Geschäftsführer Jochen Brüggemann ist ein Update dafür verantwortlich, dass die Verbindung nicht klappt. An ein Versehen glaubt er aber nicht, wie er gegenüber der DAZ sagt. Chipkarten ließen sich nämlich einlesen, Verbindung von der Software zum Konnektor bestehe also. Das Softwarehaus wollte sich auf Nachfrage der DAZ nicht äußern.

Diskriminierungsfreiheit per Gesetz

Probleme mit der Anbindung externer TI-Komponenten an Apotheken- oder Arztsoftware könnten bald der Vergangenheit angehören – zumindest, solange sie nicht technischer Art sind, sondern auf dem Unwillen der jeweiligen Anbieter basieren. Denn der Entwurf für das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz, den das Kabinett Mitte September beschlossen hat, enthält eine Regelung, die Softwarehersteller zu einer diskriminierungsfreien Einbindung aller Komponenten und Dienste verpflichtet. Konkret sollen demnach Anbieter und Hersteller von Primärsystemen durch die neue Regelung gesetzlich verpflichtet werden, Dienste und Komponenten aller Anbieter in ihr System einzubinden, ohne hierfür zusätzliche Gebühren zu verlangen. Letzteres ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor.

Ob RedMedical mit diesem Entwurf im Rücken nun in dem aktuellen Fall nochmals vor Gericht zieht, bleibt abzuwarten.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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