Gematik hofft auf Duldung

E-Rezept via Gesundheitskarte trotz Datenschutzlücken?

Stuttgart - 17.10.2022, 13:00 Uhr

Die Gematik hofft, dass die obersten Datenschützer den E-Rezept-Abruf via eGK dulden. (Foto: Schelbert)

Die Gematik hofft, dass die obersten Datenschützer den E-Rezept-Abruf via eGK dulden. (Foto: Schelbert)


Klappt es etwa doch, dass E-Rezepte zeitnah mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden können? Laut einem Bericht des Ärzteblatts hofft die Gematik, dass Deutschlands oberste Datenschützer das Verfahren, das den Zugang zu E-Rezepten erleichtern soll, trotz Datenschutzbedenken dulden.

Die Möglichkeit, E-Rezepte mithilfe der eGK abzurufen, sollte die elektronischen Verordnungen in Deutschland voranbringen. Wäre es doch ein alternativer Weg, die E-Rezepte ohne Ausdruck und ohne die wenig genutzte Gematik-App in die Apotheke zu bringen. Die Kassenärzte in Westfalen-Lippe drohten sogar, dem Modellprojekt ihre aktive Teilnahme zu entziehen, würde diese Möglichkeit nicht zeitnah auf den Weg gebracht. Westfalen-Lippe ist eine von zwei Modellregionen, wo man sich derzeit am Rollout versucht. Und auch die Apothekerschaft konnte dem Vorhaben einiges abgewinnen, bleiben doch die Versender bei diesem Weg des E-Rezept-Abrufs außen vor.

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Weniger positiv sehen das Ganze jedoch die Datenschützer: Sowohl der Bundesdatenschutzbeauftragte als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik halten die von der Gematik vorgelegte Spezifikation für nicht datenschutzkonform. Ein wesentlicher Kritikpunkt des Datenschutzbeauftragten ist demnach, dass allein mit der Versichertennummer ohne weiteren Prüfnachweis, wie PIN oder Identitätsprüfung, auf Versichertendaten zugegriffen werden kann. So könnten etwa Apotheken-Mitarbeiter:innen oder theoretisch sogar IT-Personal die auf dem Server gespeicherten E-Rezepte abrufen. Die Hüter des Datenschutzes fordern daher Nachbesserungen und haben dabei auch ihre Unterstützung angeboten. Derzeit laufen Gespräche, um eine Lösung zu finden, die praktikabel, aber auch sicher ist. „Die Gematik hat auf das BfDI-Schreiben und die Vorschläge des BfDI reagiert und umgehend eine ‚Härtung‘ – also ein weiteres ‚Sicherheitsschloss‘ für die Spezifikation vorgeschlagen“, erläutert der Sprecher gegenüber dem Ärzteblatt. „Dazu stehen wir aktuell im engen fachlichen Austausch, insbesondere mit BfDI und BSI.“

Implementierung Mitte kommenden Jahres

Offenbar hofft die Gematik nun, dass die Datenschützer beide Augen zudrücken und das Verfahren zunächst dulden. Das erklärte Gematik-Chef Markus Leyck Dieken einem Bericht des Ärzteblatts zufolge vergangenen Donnerstag in Berlin. Eine Entscheidung des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Ulrich Kelber werde innerhalb der kommenden sieben bis zehn Tage erwartet, heißt es. Mitte kommenden Jahres soll das neue Verfahren dann implementiert werden. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Kumpel im öffentlichen Bereich

von ratatosk am 18.10.2022 um 9:13 Uhr

Duldung eines Rechtsbruches !? Geht nur bei den Kumpanen im öffentlichen Bereich, man will sich ja nicht wehtun, bei dem Irrsinn, den die Politik und Verwaltung selbst gestrickt hat.
Andere werden existentiell verfolgt, selbst wenn sie Vorgaben des Staates ausführen. Soll das der neue deutsche Rechststaat sein ? Wo bleibt verlässliches Handeln des Staates ? Wo die Verantwortung für Fehler, die natürlich immer auftreten können ? Wo bleibt die Heilung von staatlichem Irrsinn wie der grotesken Datenschutzverordnung und vielen anderen völlig grotesken Verordnungen. Sind die Beteiligten tatsächlich so inkompetent dies zu sehen, oder sehen sie es und korrigieren es nicht, da es ein Eingeständnis für Fehler wäre ?

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