Die Bürgertest-Ansprüche gelten weitgehend bis einschließlich 28. Februar 2023. Laut BMG-Webseite soll bei Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist, allerdings schon früher Schluss sein, nämlich bereits am 16. Januar 2023. Dies soll eine Bedingung des Haushaltsausschusses des Bundestages gewesen sein.
Im Übrigen wird die Coronavirus-Testverordnung aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Damit soll sichergestellt sein, dass jeder Leistungserbringer, der innerhalb der von der Verordnung genannten Fristen abrechnet, für seine rechtmäßig erbrachten Leistungen eine Vergütung erhält.
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