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Genusscannabis auch aus der Apotheke?
ABDA startet Blitzumfrage zu Cannabis
Die Ampelkoalition plant bekanntlich eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene. Möglicherweise könnten dabei auch Apotheken als Abgabestellen eine Rolle spielen. Die ABDA möchte nun in einer anonymen Blitzumfrage die Meinung der Apotheker:innen dazu erfahren und ruft in ihrem Newsroom zur Teilnahme auf.
Im Herbst des vergangenen Jahres hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Eckpunkte für die Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorgelegt. Derzeit arbeitet sein Ministerium auf dieser Grundlage an einem Referentenentwurf, um das Vorhaben umzusetzen. Ob es wirklich rechtssicher realisiert werden kann, muss sich zeigen. Der Gesetzentwurf wird der EU-Kommission in einem Notifizierungsverfahren zur Prüfung vorzulegen sein.
Vorgesehen ist, dass das Gennusscannabis über lizenzierte Fachgeschäfte abgegeben wird. Das könnten auch Apotheken sein – Lauterbach zufolge muss das aber nicht zwingend der Fall sein, wenn es ausreichend andere Fachgeschäfte gibt. Ob und inwieweit ein Versandhandel an Privatpersonen erlaubt werden soll, soll spätestens im Rahmen einer Evaluation geprüft werden.
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Die ABDA lehnt die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken mit Hinweis auf einen heilberuflichen Zielkonflikt ab. Und auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat sich in einem Statement deutlich gegen eine Legalisierung von Cannabis, Cannabisprodukten und synthetischen Cannabinoiden ausgesprochen. Dennoch: Sollte der Gesetzgeber am Ende auf Apotheken zurückgreifen wollen, will man gesprächsbereit und vorbereitet sein. Klar ist aber, dass Apotheken nicht verpflichtet werden können, Genusscannabis abzugeben.
Um die Meinung der Apotheker:innen, aber auch anderer Apothekenmitarbeiter:innen zu diesem Thema zu erfahren, hat die ABDA nun eine Blitzumfrage gestartet. Sie läuft noch bis zum 5. Februar und nimmt laut ABDA etwa drei Minuten in Anspruch.
Gefragt wird darin unter anderem, ob Apotheken grundsätzlich der Verkauf von Genusscannabis erlaubt werden und ob die Apotheke, in der die oder der Befragte arbeitet, sich daran beteiligen sollte. Zudem gibt es Fragen zu den Rahmenbedingungen. So wird abgefragt, wie die Abgrenzung von Genusscannabis und Medizinalcannabis in der Apotheke erfolgen sollte. Außerdem will die ABDA wissen, welche konkreten Rahmenbedingungen den Teilnehmenden bei der Abgabe von Genusscannabis wichtig wären. Zur Auswahl steht hier eine Reihe von Antwortmöglichkeiten. Darunter etwa: „Versandhandelsverbot für Genusscannabis“, „Kein Kontrahierungszwang der Apotheken für Genusscannabis“, „Erwerb nur für Konsument*innen ab 25 Jahren“ oder „Apotheken einziger Vertriebsweg für Genusscannabis“. Zudem wird gefragt, ob der Kaufpreis bundesweit einheitlich sein und so gewählt werden sollte, dass der Schwarzmarkt eingedämmt wird.
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