Notfall-Botendienst und Medikamentenausgabe durch Ärzte

Was bringt die Reform der Notfallversorgung aus Apothekensicht?

Berlin - 13.02.2023, 15:30 Uhr

(Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)

(Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)


Schon lange steht die Reform der Notfallversorgung auf der To-do-Liste der Bundesregierung. Jetzt hat die vom BMG beauftragte Expertenkommission eine neue Stellungnahme vorgelegt – und auch wenn die Apotheken darin allenfalls eine Statistenrolle spielen, berühren die Empfehlungen dennoch empfindliche Punkte. Vorgeschlagen wird unter anderem, Notfall-Botendienste und eine Medikamentenausgabe durch Ärztinnen und Ärzte zu ermöglichen.

Um die Notaufnahmen in deutschen Krankenhäusern zu entlasten, will der Bund schon seit einigen Jahren die Notfallversorgung reformieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Expertenkommission damit beauftragt, erste Vorschläge zu machen, wie eine Neuordnung des Systems aussehen könnte – nun liegt die Stellungnahme der Kommission vor.

Integrierte Notfallzentren und Leitstellen im Fokus

Das übergeordnete Ziel der Reform besteht der Stellungnahme nach darin, eine „bedarfs- und zeitgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten“. Schwerpunkt des Papiers ist die Ausgestaltung sogenannter integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern, die aus der jeweiligen Notaufnahme, einer Notdienstpraxis der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Letztere soll Hilfesuchende anhand medizinischer Kriterien in eine der beiden anderen Strukturen leiten. Zur Organisation dieses Systems spricht die Kommission insgesamt 26 Empfehlungen aus, die sich etwa mit der Qualifikation der Mitarbeitenden, der Finanzierung, den Qualitätsstandards und der Erreichbarkeit befassen.

Zudem sei es nötig, die Zuordnung von Hilfesuchenden zu den passenden Strukturen künftig stärker zu steuern als bisher – primär telefonisch oder telemedizinisch. Hierfür empfiehlt die Regierungskommission den Aufbau integrierter Leitstellen (ILS). Mit ihrer Hilfe soll zum einen vermieden werden, dass Hilfesuchende mit akutem oder umfassendem Notfallbehandlungsbedarf durch ungeeignete Selbstzuweisung in gefährlicher Weise unter- oder überversorgt sind, und zum anderen soll sichergestellt werden, dass „die knappen Ressourcen des Notfallwesens möglichst optimal genutzt werden“. Acht Empfehlungen spricht die Kommission aus, wie diese ILS aussehen sollten.

Dass die Apotheken bei der Reform der Notfallversorgung nur am Rande eine Rolle spielen werden, war abzusehen. Dennoch tauchen vereinzelt Vorschläge in der Stellungnahme auf, die auch die Apotheken betreffen – und diese Passagen haben es in sich. Im Abschnitt zu den integrierten Notfallzentren heißt es etwa in Empfehlung Nummer 26 knapp:


„Zudem wird eine einheitliche, unbürokratische Möglichkeit zur Medikamentenvergabe und Krankschreibung für alle am INZ beteiligten Ärztinnen und Ärzte geschaffen.“

Vierte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung: Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen (Stand: 13. Februar 2023)


Wie weit die Befugnis zur Ausgabe von Arzneimitteln reichen soll, ist in dem Papier nicht näher definiert.

Das Leistungsspektrum der integrierten Leitstellen wiederum soll neben der telemedizinischen Beratung und dem Verweis auf die individuell geeignete Gesundheitsstruktur auch das Verordnen von Medikamenten umfassen – „kombiniert mit einem Botendienst für Arzneimittel“. Unklar bleibt an dieser Stelle, wer diesen Botendienst erbringen soll und ob zum Beispiel öffentliche Apotheken in die Pflicht genommen werden.

Notfall-Botendienst bereits im Koalitionsvertrag angelegt

Die Idee eines Notfall-Botendienstes findet sich übrigens bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Partner. Darin heißt es im Zusammenhang mit den Apotheken: „Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfall-Botendienste in der ambulanten Notfallversorgung.“ Auch diese Formulierung bleibt jedoch vergleichsweise vage. SPD, Grüne und FDP wollen laut Koalitionsvertrag zudem die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung verbessern. Dies greift die Expertenkommission in ihrer Stellungnahme allerdings nicht auf.

Eher eine Randnotiz ist dagegen ein weiterer Vorschlag der Kommission zu den integrierten Leitstellen und dem Angebot von Videosprechstunden: Es sei „zu erwägen“, für Menschen, die keinen eigenen Zugang zur Videotelefonie haben oder in der Benutzung unsicher fühlen, einen derartigen Zugang in Apotheken einzurichten.

Die vollständige Stellungnahme der Expertenkommission finden Sie hier.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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1 Kommentar

Notfall-Botendienste

von Roland Mückschel am 13.02.2023 um 16:48 Uhr

Finde ich sehr gut. Aber da ist ein Schreibfehler.
Es muss heissen von den Notfall-Zentren.
Das sagt doch schon der Name.

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