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Linke zum ALBVVG-Entwurf
Vogler: Rabattverträge ganz abschaffen!
Für Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, ist der Entwurf für ein Gesetz gegen Lieferengpässe und für eine bessere Versorgung mit Kinderarzneimitteln „ein mut- und kraftloser Versuch, die immer prekärer werdende Versorgungslage in den Griff zu bekommen“. Sie erneuert unter anderem die Forderung der Linken, Rabattverträge ganz abzuschaffen.
Der gestern bekannt gewordene Entwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) überzeugt die Linken-Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler nicht. Die bestehenden Probleme sind nicht wegzudiskutieren – aber warum das Bundesgesundheitsministerium sich bei seinen Maßnahmen neben den Kinderarzneimitteln nur auf patentfreie Antibiotika und Krebsarzneimittel konzentriert, ist für Vogler offensichtlich ebenso wenig schlüssig wie für den Branchenverband Pro Generika. Sie verweist darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit 411 Medikamente aufliste, die nicht oder kaum verfügbar sind – und darunter sind eben auch ganz andere, etwa Schmerzmittel, Blutdrucksenker, Schilddrüsenmedikamente und Psychopharmaka.
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„Um die Hauptursachen für Lieferengpässe umfassend und dauerhaft zu bekämpfen, braucht es neue Regeln der Preisbildung für Medikamente“, meint Vogler. Der Preisdruck habe bei Generika zu fragilen Lieferketten durch eine Verlagerung der Produktion ins Ausland sowie einer zunehmenden Monopolisierung geführt. Während die Kassen für Rabattvertrags-Generika „teilweise unter dem Preis der Verpackung“ zahlen, brächten die Hersteller neuer Arzneimittel ihre Produkte oft zum hundert- oder sogar tausendfachen Herstellungspreis auf den Markt. „Das ist alles andere als nachhaltig und gerecht“, so Vogler. Die Linke fordert deshalb mehr Transparenz und Kontrolle bei der Preisbildung in der Pharmaindustrie und die Abschaffung des Rabattsystems für generische Medikamente. Eine Forderung, die die Fraktion schon seit Jahren erhebt.
Wer erklärt Patienten, dass ihr Arzneimittel nicht „versorgungsrelevant“ ist?
Kein Verständnis hat Vogler auch dafür, dass die erleichterten Austauschregeln für die Apotheken beschränkt werden sollen. Sie sollen nur für vom BfArM gelistete Arzneimittel mit besonders versorgungsrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffe gelten. Anstatt die beschriebenen Missstände anzugehen, verlagere der Gesetzentwurf wieder einmal die Kompensation der Probleme auf die eigentlich Leidtragenden, kritisiert die Abgeordnete. Denn: „Nach welchen Kriterien wird diese Liste definiert und wer soll betroffenen Patienten erklären, dass ihr dringend benötigtes Medikament nicht auf dieser Liste steht, weil es als nicht ‚versorgungsrelevant‘ gilt?“
Auch die vorgesehene auf acht Wochen erweiterte Bevorratungspflicht für Krankenhäuser sei nur bedingt hilfreich, so Vogler. Denn die Krankenhausapotheken dürfen die Arzneimittel schließlich nur an die stationär behandelten Patienten und Patientinnen abgeben. Begrüßenswert, aber längst überfällig sei, dass Pharmaunternehmen künftig bei nicht eingehaltener gesetzlicher Bevorratungspflicht mit Bußgeldern belegt werden können.
Vogler abschließend: „Eine sichere und gerechte Arzneimittelversorgung darf nicht länger durch das Profitstreben der Pharmaindustrie oder drastische Einsparungsmaßnahmen der Krankenkassen reguliert werden. Ein wirkliches Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz muss die Rechte und Bedarfe der Patienten schützen und nicht die Gewinne der Pharmaindustrie.“
1 Kommentar
Genau!
von Karl Friedrich Müller am 15.02.2023 um 20:55 Uhr
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