Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

02.04.2023, 07:30 Uhr

Ob wir den Kampf gegen die vielen Bürokratie-Monster jemals gewinnen? (Foto: Alex Schelbert)

Ob wir den Kampf gegen die vielen Bürokratie-Monster jemals gewinnen? (Foto: Alex Schelbert)


Themenwoche: Kampf zur Abschaffung der Bürokratie! Weg mit Präqualifizierung und Nullretax! Kampf den Bürokratie-Monstern! Auch das Lieferengpass-Gesetz entpuppt sich als „Bürokratie-Monster ohne Patientennutzen“. Apotheken brauchen mehr pharmazeutischen Handlungsspielraum und ein angemessenes Honorar fürs Engpass-Management – ABDA-Vize Arnold will mit Protesten und und Aktionen die Politik wachrütteln. Doch die Politik will uns noch immer mit 50 Cent fürs Engpass-Management abspeisen. Eine politische Ohrfeige für unsere Arbeit!  Ist es nicht Erniedrigung genug, dass wir seit Februar den erhöhten Kassenabschlag von 2 Euro aufbringen müssen? Und wenn die Heilberufler an die BMG-Tür klopfen, um ihren letzten Kittel abzugeben, öffnet Lauterbach nicht.

27. März 2023

Mein liebes Tagebuch,  wie geht es dir, wenn du das Stichwort Bürokratieabbau hörst? Ja ich weiß, da rollen sich deine Seiten. Gefühlt seit zwanzig, dreißig Jahren wabert die Forderung nach Bürokratieabbau durch alle Apothekertage und Kammer- und Verbandssitzungen. Passiert ist nichts. Im Gegenteil. Je lauter der Ruf nach weniger Bürokratie wird, um so mehr bürokratische Vorschriften müssen die Apotheken erfüllen. Das Bürokratiemonster frisst immer mehr Arbeitszeit, es erdrückt uns. Die Politik bürdet den Apotheken immer weitere bürokratische Aufgaben auf und die Abwehr durch unsere Standesvertretung scheint extrem schwach zu sein, Beispiel Präqualifizierung. Wann hört der bürokratische Wahnsinn endlich auf? Mit dem vor einem Monat vorgelegten Forderungskatalog an die Politik unternimmt die ABDA einen neuen Anlauf. Neben den Forderungen nach mehr Honorar, weniger Retax-Risiko, mehr Handlungsspielraum, enthält der Katalog auch die Forderung nach Bürokratieabbau. Mein liebes Tagebuch, ob die ABDA in der Politik gehört wird? Pauschal weniger Bürokratie zu fordern, wird allerdings wenig nützen. Da sollte man schon konkreter werden und alle bürokratischen Regelungen aufzeigen, die abgebaut werden müssen. Vielleicht fängt unsere Standesvertretung schon mal an, die hausgemachte Bürokratie zu entrümpeln, zu verschlanken. Beispiel: Wenn z. B. die umfangreichen Dokumentationsbögen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen einfacher würden (oder wegfielen), dann würden sich möglicherweise mehr Kolleginnen und Kollegen finden, Dienstleistungen anzubieten. Aber Bürokratie schreckt ab!

 

Dass die Apotheken eine Honoraranpassung fordern, hält er für durchaus berechtigt: Lars Lindemann, zuständig innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion für Apothekenthemen. Leistung soll auskömmlich bezahlt werden, sagt er im DAZ.online-Interview. Und was die 50 Cent betrifft, die Lauterbach für das Management von Lieferengpass-Arzneimitteln anbietet, so lässt Lindemann wissen, dass man sich darüber bereits im Kreis der Berichterstatter ausgetauscht habe: Die 50 Cent sind keine angemessene Vergütung für das, was da in den Apotheken geleistet wird: „50 Cent sind indiskutabel.“ Ob es allerdings gleich 21 Euro sein müssen, wie sie die ABDA fordert – da zeigte sich der FDP-Politiker ebenfalls skeptisch. Da sei es seiner Meinung nach besser, letztlich keine Vergütung vorzusehen als eine Vergütung von 50 Cent, „die mit dem Aufwand in der Realität nichts zu tun hat“. Man werde  diskutieren, die Vergütung vernünftig zu erhöhen. Falls dies nicht gelingt, würde Lindemann sie lieber ganz rausnehmen und den Apotheken stattdessen mehr Flexibilität anbieten. Mein liebes Tagebuch, auch wenn der Aufwand fürs Managen der  Lieferengpass-Arzneimittel enorm hoch und kostenintensiv ist – sich dafür mit 50 Cent abspeisen zu lassen, wäre in der Tat falsch. Wir sollten tatsächlich die Größe haben, so ein Angebot zurückzuweisen. Wir dürfen unsere Arbeit nicht mehr unter Wert verkaufen.

 

28. März 2023

Es geht voran mit dem „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG)“, liebevoll auch Lieferengpass-Gesetz genannt: Lauterbach will seinen Entwurf dazu dem Bundeskabinett vorlegen. Dieser Termin musste die ABDA auf den Plan rufen. Und so machte ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold deutlich, dass der Entwurf dieses Lieferengpass-Gesetzes eher für ein „Bürokratie-Monster ohne Patientennutzen“ sorge. Mein liebes Tagebuch, da ist es also wieder, das Bürokratie-Monster. Um es in dieser Form zu verhindern, brauchen die Apotheken bei der Auswahl von Ersatzmedikamenten mehr pharmazeutischen Handlungsspielraum und einen angemessenen Engpass-Ausgleich als Honorar für den personellen Mehraufwand. Richtig! Und da Worte wohl nicht mehr reichen, kündigte Arnold Taten an: "Wir werden deshalb die Gesundheitspolitik mit Protesten und Aktionen wachrütteln – Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“. Wir werden sehen, was sich da noch tun wird.

 

Und es tat sich was, zumindest ein klein wenig. Der Gesetzentwurf wurde bei den erweiterten Austauschregelungen ein wenig „nachjustiert“, wie es so nett heißt: Dass die Austauschregelungen nur für Arzneimittel gelten sollen, die in einer neuen BfArM-Liste stehen, ist vom Tisch. Als Kriterium für einen Austausch soll die Nichtverfügbarkeit des Arzneimittels gelten, allerdings muss dies dann vom Großhandel doppelt belegt werden. Mein liebes Tagebuch, man muss sich das mal überlegen: „Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn das Arzneimittel innerhalb einer angemessenen Zeit durch zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen beim pharmazeutischen Großhandel nach § 52b des Arzneimittelgesetzes nicht beschafft werden kann.“ Mein liebes Tagebuch, und schon wieder guckt das Bürokratiemonster um die Ecke, ein großes Monster wird durch ein etwas weniger großes ersetzt. Außerdem ist der Retax-Schutz weggefallen: Die Nichtverfügbarkeit und die Verfügbarkeitsanfragen müssen hieb- und stichfest belegt werden, sonst Retaxgefahr! Was sagt uns das? Klar, man vertraut den Apotheken nicht. Und ja, das unverschämte 50-Cent-Angebot für unseren immensen Aufwand, wenn ein Arzneimittel ausgetauscht wird, steht nach wie vor im Gesetzentwurf, da hat sich nichts getan. Hinzugekommen ist noch ein Obulus von 20 Cent für den Großhandel und seinen Aufwand beim Arzneimittelaustausch. Sollte diese Regelung so bleiben, könnte sie ein Abrechnungs-Chaos auslösen, falls trotz Großhandelsanfrage der Austausch dann doch aus dem Warenbestand der Apotheke erfolgt und die Großhandelsrechnung nachträglich korrigiert werden müsste. Mein liebes Tagebuch, es ist böse, was da abläuft, was man uns Apothekers anbietet. Solche Gesetzentwürfe sind fern jeder Apothekenpraxis entstanden, sie berücksichtigen überhaupt nicht unsere Arbeit und überziehen die Apotheken dazu noch mit Misstrauen.

 

29. März 2023

Einen winzigen Lichtblick beim Lieferengpass-Gesetz gibt es vielleicht noch: Das Kabinett, das den Regierungsentwurf des ALBVVG am heutigen Mittwoch beschließen sollte, um den Entwurf auf den parlamentarischen Weg zu bringen, gab kein grünes Licht, eine Ressortabstimmung kam nicht zustande – tja, mein liebes Tagebuch, da gibt es offensichtlich doch noch Beratungsbedarf innerhalb der Ampelregierung. Und das zurecht. Zum Beispiel beim Engpass-Management und seiner schamlos niedrig vorgesehenen 50-Cent-Vergütung, aber auch bei den Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln, wenn sie nicht verfügbar sind. Hoffen wir, dass sich die Gesundheitspolitiker durchsetzen können, die die Nöte der Apotheken erkannt haben und für pragmatischere Lösungen plädieren. Der nächstmögliche Termin für einen Kabinettsbeschluss ist der 5. April.

 

Die Protestaktion „Der letzte Kittel“, initiiert von der IG Med zusammen mit der Freien Apothekerschaft, den Zahnärzten, der Vereinigung unabhängiger Vertragszahnärzte (VUV) und Vereinte Therapeuten e. V., machte auf den zunehmenden Versorgungsmangel, das Apothekensterben, den Arzt- und Zahnarztmangel und den der medizinischen Therapeuten (Heilmittelerbringer) aufmerksam. Sie wollten darauf hinweisen, dass an dieser desolaten Situation auch die chronische Unterbezahlung der Leistungen schuld ist. Als äußeres Zeichen des Protests schickten Angehörige dieser Berufe ihren „letzten Kittel“ ans Bundesgesundheitsministerium. Höhepunkt der Aktion war der Protest vor dem Ministerium am 29. März, wo die Initiatoren dem Bundesgesundheitsminister ihre letzten Kittel persönlich überreichen wollten – doch der machte nicht auf: Trotz Ankündigung wollte im Ministerium niemand die Kittel entgegennehmen. War schon schade, denn viele „letzte“ Apothekenkittel waren so richtig kreativ und inhaltsreich beschriftet und bemalt. Mein liebes Tagebuch, da ist dem Herrn Minister einiges entgangen. Vielleicht wirft er ja nachträglich noch einen Blick darauf, damit er sieht, welche Verzweiflung, welcher Frust und auch Groll sich breit macht. Immerhin, über die Aktion berichteten auch einige Medien in ihren Nachrichtensendungen. So wurden z. B. auch Sender auf die Lage der Apotheken aufmerksam, die sonst eher kritisch den Belangen der Apotheken gegenüberstehen. Nur ein Beispiel: Der SWR brachte ein kurzes Interview mit Apotheker Dr. Björn Schittenhelm, Holzgerlingen, der dem Moderator supergut erklären konnte, warum die Apotheken so frustriert sind (z. B. seit 20 Jahren keine Honorarerhöhungen, Lieferengpässe, Energiekrise und Inflation ohne Ausgleich). Schittenhelm brachte es verständlich über, wie überhaupt das Honorar der Apotheke zustande kommt (Fixum pro Packung, das schon seit Jahren nicht angepasst wird, steigender Umsatz, aber sinkende Gewinne). Der Moderator: „Vielen Dank, jetzt hab’ ich’s verstanden.“ Mein liebes Tagebuch, so geht gute Öffentlichkeitsarbeit.

 

Auch eine Baustelle: Welches Honorar erhält eine Apotheke für eine Covid-19-Impfung? Auch wenn sich die Nachfrage nach diesen Impfungen derzeit in Grenzen hält, sollten die Apotheken  langsam wissen, wie eine Covid-19-Impfung in der Apotheke vergütet wird. Denn nach Karfreitag wird die Covid-19-Impfung Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen – und auch die Apotheken sind mit an Bord. Nun ist es so, dass der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband seit Jahresbeginn Zeit hatten, sich auf eine Vergütung für die Apotheken sowie deren Abrechnung zu einigen. Aber ja, es wäre ein Wunder gewesen, wenn eine Einigung zustande gekommen wäre. Und so muss auch in diesem Fall der Deutsche Apothekerverband die Schiedsstelle anrufen. Mein liebes Tagebuch, es ist immer dasselbe: Bei Verhandlungen mit den Krankenkassen ist das Scheitern vorprogrammiert. Und beim Honorar für eine Covid-19-Impfung gehen die Vorstellungen wohl weit auseinander: Derzeit erhalten die Apotheken dafür vom Staat 28 Euro, was für die Kassen sichtlich keine Messlatte ist. Für die Grippeschutzimpfung bezahlen sie insgesamt 10 Euro. Der Deutsche Apothekerverband kämpfte für eine „leistungsgerechte Aufwandsentschädigung“ bei der Covid-Impfung, wie die DAV-Verhandlungsführerin wissen ließ. Das wollten die Kassen allerdings nicht akzeptieren. Jetzt ist die Schiedsstelle am Zug.

 

30. März 2023

Seit Februar müssen die Apotheken den auf 2 Euro erhöhten Kassenabschlag zahlen, 23 Cent mehr pro verordnetes Arzneimittel, der Beitrag der Apotheken zur Rettung der Krankenkassen. So lächerlich es klingt und so aberwitzig es ist – Lauterbach wollte, dass die Apotheken nicht ungeschoren davon kommen und sich am allgemeinen Spargesetz für die GKV beteiligen. Allein im Februar mussten die Apotheken 9 Millionen Euro aufbringen, im März dürften es sogar rund 11 Millionen Euro werden – Beträge, die die Kassen kaum spüren, aber umso mehr die Apotheken. Wie die ABDA mitteilte, sind dies rund 500 bis 600 Euro Verlust pro Apotheke. Mein liebes Tagebuch, es ist Geld, das den Apotheken fehlt für Ihre Arbeit, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu kommen steigende Energiekosten, höhere Kosten durch Inflation, mehr Bürokratie, Mehrarbeit durch Lieferengpässe und vieles mehr. Und seit 20 Jahren keine Honorarerhöhung. Es läppert sich. Mein liebes Tagebuch, war nicht vor Kurzem bei der ABDA noch die Rede davon, dass über eine Eskalationsstrategie nachgedacht wird, über Streik…?

 

Der Kern-Nachfolger ist da: Benjamin Rohrer, bisher Chefredakteur der Pharmazeutischen Zeitung, hat im ABDA-Haus den Fahrstuhl nach oben genommen: Am 15. April 2023 wird er die seit Ende 2022 vakante Stelle des Leiters der Stabsstelle Kommunikation der ABDA, vulgo Pressesprecher, übernehmen. Sein Vorgänger, Reiner Kern, der seit 2014 diesen Posten bekleidete, hatte sich mit seinem Arbeitgeber darauf verständigt, den Kommunikationssessel zu räumen – die Kritik an seiner Arbeit aus den Mitgliedsorganisationen und von der Basis war  immer lauter geworden. Benjamin Rohrer, studierter Lehrer und gelernter Journalist, will die anstehende Herausforderung annehmen und in Zukunft die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der ABDA verantworten und Pressesprecher der Standesorganisation sein. Mein liebes Tagebuch, wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Es dürften ihm stürmische Zeiten bevorstehen: der Kampf um mehr Honorar und für weniger Bürokratie, das E-Rezept und seine Auswirkungen, Lieferengpässe und Versorgungschaos und natürlich weniger Retaxationen – Forderungen, die "mit dem erforderlichen Nachdruck“, wie die ABDA selbst schreibt, kommuniziert werden müssen. Hinzu kommen die angekündigte Eskalationsstrategie der ABDA und möglicherweise Streiks. Und zu alledem vermutlich noch die eine oder andere Kampagne zum E-Rezept. Benjamin Rohrer will’s nun besser machen als sein Vorgänger – wir wünschen ihm ein gutes Händchen, viel diplomatisches Geschick, Einfühlungsvermögen und vor allem Durchsetzungskraft. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

 

31. März 2023

Die Vernunft hat sich durchgesetzt, der Bundesrat hat zugestimmt: Den Apotheken bleiben die erleichterten Austauschregeln, die vor drei Jahren anlässlich der Corona-Pandemie mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung eingeführt wurden, vorerst erhalten. Sie konnten über einen Änderungsantrag ins Gesetz zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) eingebracht werden. Nach der Ausfertigung dieses Gesetzes können die erleichterten Austauschregeln mit der Veröffentlichung des UPD-Gesetzes in Kraft treten. Allerdings ist diese Regelung bis zum 31. Juli 2023 befristet. Bis dahin sollte eine Anschlussregelung gefunden sein, die mit dem Lauterbachschen Engpass-Gesetz umgesetzt werden kann. Mein liebes Tagebuch, es muss doch möglich sein, die Politik zu überzeugen, dass die Apotheken mit den erleichterten Austauschregelungen verantwortungsbewusst umgehen und damit die Patientinnen und Patienten besser und schneller versorgen können. Wo bleibt das Vertrauen der Politik in die Apotheke?

 

Neben dem Engpass-Management ist der Fachkräftemangel zurzeit das Thema, das den Apotheken gewaltig zusetzt. Einer Umfrage zufolge sorgt z. B. allein im Bezirk Nordrhein der Fachkräftemangel in etwa 97 Prozent der Apotheken für Mehrbelastungen für Inhaber und Angestellte. Nahezu die Hälfte der Apotheken hat sogar Schwierigkeiten, die vorgeschriebenen Mindestöffnungszeiten abzudecken. Apothekerverbands-Chef Thomas Preis sieht aufgrund dieser Umfrage-Egebnisse „dringenden politischen Handlungsbedarf“, und fordert, „die Apotheken in unserem Land zu stärken, von nicht pharmazeutischen Aufgaben zu entlasten, Präqualifizierungen und Nullretaxen abzuschaffen und die Apotheken bei der Personalfindung und -bindung zu unterstützen“. Mein liebes Tagebuch, eine Honoraranpassung ist das eine, was die Apotheken dringend brauchen. Aber, wie auch diese Umfrage zeigt, reicht dies nicht. Genauso wichtig ist die Entlastung von Bürokratie, die Abschaffung von Präqualifizierung und Nullretaxierung. Und damit sind nicht einmal Mehrausgaben für das Gesundheitswesen verbunden. Vielleicht sollten wir mal die irrwitzigsten bürokratischen Aufgaben zusammentragen und öffentlich anprangern.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Neues Gesicht

von Ulrich Ströh am 02.04.2023 um 8:37 Uhr

Dem neuen Pressesprecher der ABDA, Benjamin Rohrer, ist zu wünschen, das er das neue, junge Gesicht der ABDA wird.

Es gibt viel zu verändern…und zu verbessern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 02.04.2023 um 7:48 Uhr

Allein die ersten 10 Zeilen verdeutlichen schon was zwingend ansteht: Austritt aus allen Verträgen. Auch wenn das dem oberen Drittel nicht gefallen mag.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Austritt aus allen Verträgen

von Uwe Hüsgen am 02.04.2023 um 10:03 Uhr

Verstehe den Unmut gut.
Nur: Eine Kündigung der Arzneilieferverträge will gut vorbereitet sein. Denn nach der „Friedenspflicht“ gilt der „Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung“ pur (gem. § 129 SGB V). Da will eine Kündigung gut überdacht sein. Müsste nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung, verbunden mit Mehraufwand in den Apotheken, letztlich aber zu schaffen sein, die Kassen – ohne zu große Belastung der Versicherten – in die Knie zu zwingen.
Man muss es aber auch wollen!

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