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Dass die Apotheken seit Jahren von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt sind, ist bekannt. So richtig ernst genommen hat das bislang keiner. Den Apotheken geht es doch noch gut genug, mehr Honorar muss nicht sein, alles müssen den Gürtel enger schnallen, so der Tenor. Die Zahlen, die der Generalbevollmächtigte der Treuhand, Frank Diener am gestrigen Mittwoch präsentiert, kann jetzt aber keiner, der es mit der Daseinsfürsorge auch nur ansatzweise ernst nimmt, ignorieren. Ein Kommentar von DAZ-Chefredakteurin Julia Borsch
Die Apotheken zahlen bei der Arzneimittelabgabe zulasten der GKV drauf. Diese bittere Wahrheit verkündetet der Generalbevollmächtigte der Treuhand Hannover, Frank Diener, beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes. Das Verhältnis von Stückkosten pro Rx-Packung und Stückvergütung ist seinen Berechnungen zufolge seit 2020 für die Apotheken negativ. Konkret lag das Defizit 2020 bei 7 Cent, 2021 bei 15 Cent und 2022 bei 27 Cent pro zulasten der GKV abgegeben Packung. Im Klartext heißt das: Die Apotheken subventionieren mit ihrem übrigen Sortiment und ihren Einkaufskonditionen die GKV-Versorgung. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: 2023 werden der gestiegene Kassenabschlag und viele Kostensteigerungen zu Buche schlagen. Diener prognostiziert ein Defizit in Richtung von einem Euro, wenn nichts passiert.
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Diese Zahlen, die bislang in dieser Deutlichkeit nicht kommuniziert wurden, rütteln hoffentlich den allerletzten wach, der meint beim Apothekenhonorar müsse sich nichts tun. Die Schieflage ist gewaltig und kann eigentlich nicht mehr ignoriert werden. Denn die Arzneimittelversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Die Apotheken machen das nicht aus reiner Nächstenliebe, sie haben einen gesetzlichen Auftrag, verankert im Apothekengesetz. Dort heißt es: „Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.“ Und dafür muss es auch eine auskömmliche Vergütung geben, sonst können sie diesen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. Auch das ist gesetzlich geregelt. Denn dass die Daseinsfürsorge mit Sonnencreme und Nahrungsergänzung querfinanziert werden muss, kann niemand ernsthaft wollen.
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