Dos and Don‘ts (Teil 1)

Stellenanzeigen, die auffallen – so geht's

23.05.2023, 07:00 Uhr

Einen positiven und professionellen Eindruck mit Ihrer Stellenanzeige zu hinterlassen, ist wichtig für Ihr Employer-Branding. (Foto: DAZ)

Einen positiven und professionellen Eindruck mit Ihrer Stellenanzeige zu hinterlassen, ist wichtig für Ihr Employer-Branding. (Foto: DAZ)


Durch den Personalmangel können sich Apothekenfachkräfte im Prinzip eine Stelle aussuchen. Daher ist es umso wichtiger, dass eine Stellenausschreibung kreativ und professionell gestaltet ist und sich aus der Masse abhebt. Was sind die Dos and Don‘ts, die es zu beachten gilt?

Viele Apotheken suchen derzeit händeringend Personal. Die naheliegendste Option, um potenzielle neue Angestellte auf sich aufmerksam zu machen, ist, eine Stellenanzeige zu schalten. Doch um aus der Masse herauszustechen und überhaupt auffindbar zu sein, lohnt es sich, sich im Vorfeld einige Gedanken darüber zu machen. 

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Vor der Formulierung einer Ausschreibung sollte klar sein, welche Inhalte mit der Stellenanzeige unbedingt vermittelt werden sollen und wie sie am besten strukturiert werden kann. Eine zielgruppengenaue Ansprache kann es ermög­lichen, aus der Masse der Stellenausschreibungen herauszustechen und von motiviertem zukünftigem Personal entdeckt zu werden. 

Dos bei Stellenanzeigen

Übersichtlichkeit

Der Aufbau einer eindrucksvollen Stellenanzeige ist klar, übersichtlich, sie hat ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild. Lenken Sie die Aufmerksamkeit der suchenden Fachkräfte gezielt auf die wichtigsten Punkte. Den Jobtitel und die Zwischenüberschriften schreiben Sie in fetter Schrift. Verwenden Sie Absätze und Aufzählungspunkte für eine schnelle Informationsaufnahme. Die Verwendung von Icons oder Emojis lockern die Stellenanzeige auf und können den Text strukturieren, soweit sie thematisch dazu passen. Setzen Sie diese nur gezielt und wenig ein. 

Die Stellenanzeige beginnt mit dem Jobtitel der gesuchten Berufsgruppe (z. B. „Apotheker (m/w/d)“), mit Angabe der gewünschten Stundenanzahl bzw. Teil- oder Vollzeit und einer kurzen Einleitung. Der Einleitungstext dient der kompakten und kurzen Vorstellung des Unternehmens. Es folgt die Beschreibung der Schwerpunktaufgaben, das Anforderungsprofil und was neue Mitarbeitende bei Ihnen erwarten können. Das sind unter anderem Ihre Werte, Ihr Alleinstellungsmerkmal, Ziele und Visionen des Unternehmens, das Gehalt und Angaben zum Arbeitsplatz in der Apotheke wie z. B. durchgehende Öffnungszeiten oder der Pausenraum. Im letzten Drittel folgen die Benefits. 

Am Schluss folgt der sogenannte Call to Action, die Informationen zur Bewerbung, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) der Person, die in der Apotheke angesprochen werden kann. Geben Sie den genauen Bewerbungsweg an, z. B. Bewerbung über das Bewerbungsformular mit Angabe des Links der Webseite und welche Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) vom Bewerbenden benötigt werden. 

Die Reihenfolge des Aufbaus der Stellenanzeige kann je nach Stellenportal oder auch in den sozialen Medien variieren. Häufig beginnt nach dem Jobtitel und der Einleitung der Part mit den Vorteilen Ihres Unternehmens bzw. des Arbeitsplatzes und dann folgen erst die Schwerpunktaufgaben. 

Informationen zum Aufgabenfeld

Geben Sie die Schwerpunktaufgaben der Stelle an und beschreiben Sie den zukünftigen Apothekenalltag.

Bilder und Videos

Verwenden Sie Bilder oder Videos, um die Anzeige ansprechender zu gestalten. Einblicke in den Arbeitsplatz und/oder ein Teamfoto schaffen erste Nähe zu Ihrem Unternehmen. Bei vielen Stellenportalen oder bei den meisten Stellenausschreibungen der Apothekerkammern ist das nicht möglich. In diesem Fall fokussieren Sie sich auf die Vorteile Ihrer Apotheke als attraktiver Arbeitsplatz, die für neue Mitarbeitende interessant sein können. Seien Sie kreativ und kommunizieren Sie diese Vorteile in den Stellenanzeigen, um positiv aufzufallen.

Zielgruppe direkt ansprechen

Verwenden Sie optisch ansprechende Stellenanzeigen für Ihre Zielgruppe und eine klare Kommunikation in Wort und Bild. Das Gleiche gilt für Auftritte in den sozialen Medien.

Professionellen Eindruck hinterlassen

Einen positiven und professionellen Eindruck mit Ihrer Stellenanzeige zu hinterlassen, ist wichtig für Ihr Employer-Branding. Apothekenfachkräfte erinnern sich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt an Ihre Apotheke oder Ihre Stellenanzeige und steuern bei Bedarf gezielt Ihre Job- oder Karriereseite an.

Don‘ts bei Stellenanzeigen

Der Link zu Ihrem Bewerbungsformular oder zur Karriereseite lässt sich nicht anklicken. Das sollte unbedingt vermieden werden. Beachten Sie, dass auf der Plattform Insta­gram Links im Beitrag nicht anklickbar sind. Der Link in Ihrem Instagram-Profil, der sogenannte „Link in der Bio“, ist dagegen klickbar. Gängige Praxis ist es, einen „Link-Baum“ zu erstellen, zum Beispiel bei Wonderlink, und diesen Link in der „Bio“ zu hinterlegen. 

No-Gos sind das Kopieren von Inhalten einer Stellenanzeige von anderen Unternehmen oder Anbietern und leere Versprechungen, die im Job vor Ort nicht erfüllt werden. Vermeiden Sie inhaltsleere Formulierungen, die nicht aussagekräftig für das Stellenangebot sind. Keine gendergerechte Sprache und Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind ebenso ein No-Go. Vermeiden Sie die Vorgabe von zu hohen Anforderungen an die Fachkräfte, sowie abschreckende Formulierungen wie fleißig, engagiert und belastbar. Pro Stellen­anzeige sollte nur ein Jobtitel angegeben werden und nicht mehrere Jobtitel. Die Schwerpunkt-Aufgaben, Anforderungsprofile und Benefits sind je nach Berufsgruppe und Jobtitel unterschiedlich.

Kreative Jobtitel

Kreative Jobtitel wie Gesundheits-Heldin oder Gesundheits-Held klingen schön, werden jedoch von den Fachkräften nicht aktiv zur Jobsuche verwendet. Fachkräfte suchen nach Ihrem Jobtitel, wie z. B. PTA. Als Ergänzung im Text können Sie solche kreativen Jobtitel durchaus als Auflockerung angeben.

Irrelevante Benefits

Die Angabe von gratis Kaffee oder Tee und Wasser sind keine attraktiven Benefits, die zu einem Jobwechsel führen. Diese zählen nach der Zwei-Faktoren-Theorie von Frederick Herzberg, einer Inhaltstheorie zur Motivation, zu den Hygienefaktoren, die sich auf den Kontext der Arbeit beziehen, im Gegensatz zu Faktoren, die auf den Inhalt der Arbeit bezogen sind (Motivatoren). Diese Hygienefaktoren, die eine Entstehung von Unzufriedenheit verhindern, tragen aber nicht zur Zufriedenheit bei, sie werden einfach vorausgesetzt und sollten daher nicht von Ihnen aufgelistet werden. Motivierende Benefits sollten einen klaren Vorteil für das Personal haben, abhängig von der jeweiligen gesuchten Berufs­gruppe.

Keine Angaben zur Vergütung

Eine Spannbreite der Vergütung müssen Sie nicht angeben. Wenn Sie, wie die meisten Apotheken, ein übertarifliches Gehalt bieten, geben Sie dies auch in der Stellenanzeige an. Wird das 13. Monatsgehalt bezahlt und/oder werden leistungsabhängige Prämien angeboten, sollten Sie dies ebenfalls in der Stellenanzeige erwähnen.

 

Die INTERPHARM geht in die letzte Runde

Im Rahmen der Interpharm findet am Freitag, dem 26. Mai, die Online-Veranstaltung „Zukunft Personal“ statt. Neben Vorträgen und Diskussionen zu Mitarbeitergesprächen, Teambuilding und Konfliktmanagement wird auch der Fachkräftemangel thematisiert: Wie finde ich Personal? Wie hängen die pharmazeutischen Dienstleistungen, Personal und Motivation zusammen? Außerdem erfahren Sie in der letzten Veranstaltungsreihe der diesjährigen Interpharm, wie Sie als Apothekeninhaber oder Apothekeninhaberin resilient und engagiert bleiben. Informationen und Tickets zur Interpharm „Zukunft Personal“ finden Sie hier

Text ist kein Blickfang!

Reine Textelemente lockern den Text nicht auf. Platzieren Sie gezielt Blickfänge in Ihrer Stellenanzeige. Das können kleine Symbole, Icons oder Emojis sein. Auf der Jobseite und in Social Media wären es ergänzend Grafiken, Fotos und Videos. Setzen Sie diese Elemente am besten gezielt und sparsam ein.

Zu hohe Anforderungen

Mit zu hohen Anforderungen verbauen Sie sich die Chance, passende Talente anzusprechen. In den Stellenanzeigen hat sich die Einteilung der Anforderungen in Must-have und Nice-to-have etabliert. Auf einen Blick werden unbedingt erforderliche Qualifikationen mitgeteilt. Um Personen, die gerade erst in den Beruf einsteigen, nicht sofort auszuschließen, sollten z. B. Berufserfahrung an dieser Stelle lieber nicht erwähnt werden. Ein Nice-to-have sind z. B. Kennt­nisse eines bestimmten Warenwirtschaftsprogramms. Sie können anstelle der Einteilung in Must-have bzw. Nice-to-have auch die Kennzeichnung „Voraussetzung“ bzw. „gewünscht ist“ verwenden.

Unklare Botschaften und kein Call-to-Action

Die Handlungsaufforderung „Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung“ ist eine sehr schwammige Formulierung. Verwenden Sie eine klare Handlungsaufforderung (sogenannte Call-to-Action) wie: „Jetzt bewerben! Sende uns deinen Lebenslauf über unser Bewerbungsformular auf: muster-­mosel-apotheke.de/bewerbung zu.“ Geben Sie auf jeden Fall den Namen einer Person mit den Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Telefonnummer) an, die in Ihrem Unternehmen angesprochen werden kann.

Stellenanzeigen sichtbar machen

Damit Interessenten Ihre Stellenausschreibung finden, ist es relevant, in welchen Portalen und Medien Sie diese veröffentlichen. Als Erstes platzieren Sie die Stellenanzeige auf Ihrer Job- oder Karriereseite. Was es bei Jobportalen und der Auffind­barkeit über Suchmaschinen zu beachten gibt, erfahren Sie dann im zweiten Teil. 


Corinna Göbel, PTA, Apothekenfachwirtin und Expertin für Personalgewinnung
redaktion@daz.online


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