Wo gibt es Infos?
Beratung zu dem Thema KVdR gibt es
- bei der Deutschen Rentenversicherung oder
- den Krankenkassen und
- im Netz:
www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner
www.deutsche-rentenversicherung.de
Apotheker:innen sorgen über ihre berufsständischen Versorgungswerke fürs Alter vor. Sind sie gesetzlich krankenversichert, kann es aber von Vorteil sein, wenn sie zusätzlich eine gesetzliche Rente erhalten. Doch wie erwirbt man überhaupt einen Anspruch, wenn man von der Versicherungspflicht befreit ist?
Als Apotheker:in muss man sich keine Gedanken über die Rente machen, es gibt ja die Versorgungswerke? Ganz so einfach ist es dann leider noch nicht. So werden nicht wenige davon überrascht, dass sie im Rentenalter den vollen Beitrag zur Krankenversicherung selbst tragen müssen. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es hier keinen ausgewiesenen Zuschuss. Zudem kann es für die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung sinnvoll sein, zusätzlich Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben (wann das der Fall ist, lesen Sie hier). Doch wie kommt man eigentlich an diese Ansprüche?
Dazu sind nämlich mindestens fünf Beitragsjahre erforderlich. Bei den meisten Angestellten ist das ein Selbstläufer, sie sind ohnehin in der DRV pflichtversichert. Nicht aber bei Apothekern. Als Angehörige eines freien Berufs sind sie Pflichtmitglieder in den berufsständischen Versorgungswerken und im Regelfall von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Sie müssen sich aktiv darum kümmern, ihre Beitragsmonate zusammenzubekommen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Beratung zu dem Thema KVdR gibt es
1 Kommentar
Renten vereinheitlichen
von Dr. Muff am 24.08.2023 um 17:02 Uhr
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