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Prozess vor dem Landgericht Köln wird fortgesetzt
Noch kein Urteil im Glucose-Prozess
Am Donnerstag um 11 Uhr sollte eigentlich das Urteil im Kölner Glucose-Prozess fallen. Ein Fall, der 2019 nicht nur in Apothekenkreisen für Erschrecken sorgte – schließlich gab es zwei Todesopfer. Doch die Entscheidung wurde vertagt, nachdem die Vorsitzende Richterin den Hinweis gegeben hatte, dass auch der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung in Betracht komme. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe wegen versuchten Mordes durch Unterlassen beantragt.
Das Landgericht Köln hat sein Urteil im Glucose-Prozess doch noch nicht gefällt. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: In einer Apotheke hatten zwei Schwangere im Herbst 2019 versehentlich mit Lidocainhydrochlorid verunreinigte Glucose-Mischungen erhalten. Eine der beiden Frauen starb in der Folge – ebenso ihr ungeborenes Kind.
Seit Juni dieses Jahres stand die Kölner Apothekerin vor Gericht, der eine Verwechslung der Gefäße vorgeworfen wurde, aber auch, dass sie hinsichtlich der später verstorbenen Frau und ihres Babys den behandelnden Ärzten nichts vom möglichen Grund der Vergiftung sagte – obwohl ihr dies möglich gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb sogar auf (versuchten) Mord durch Unterlassen plädiert. Die Verteidigung, unter anderem hatte die Apothekerin den Freiburger Rechtsanwalt Morton Douglas an ihrer Seite, beantragte hingegen Freispruch.
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Das für heute angekündigte Urteil wurde nun aber verschoben. Laut einem Bericht des „Kölner Express“ hatte die Strafkammer, die gestern das Urteil festlegen wollte, noch einen rechtlichen Hinweis an die Angeklagte und ihre Verteidigung gegeben. Nämlich, dass auch der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung in Betracht komme. Diese Information war den Anwälten allerdings zu kurzfristig – zumal für eine Stellungnahme. Nun soll der Prozess laut Express am kommenden Donnerstag, dem 28. September fortgesetzt werden.
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