Was die Salbutamol-Allgemeinverfügung betrifft, ist Bayern nicht allein. Auch Baden-Württemberg hat am heutigen Donnerstag eine solche erlassen.
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Allgemeinverfügungen wegen Versorgungsmangels
Bayern erleichtert Import salbutamolhaltiger Arzneimittel
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) macht dort weiter, wo ihr Vorgänger Klaus Holetschek aufgehört hatte: Sie hält der Bundesregierung vor, Arzneimittellieferengpässe zu zögerlich anzugehen. Nötig seien „weitere wirksame Schritte“. Zugleich wies sie am Donnerstag darauf hin, dass Bayerns Apotheken salbutamolhaltige Arzneimittel jetzt leichter importieren können.
Am 27. Dezember 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Versorgungsmangel für salbutamolhaltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform bekannt gemacht. Damit wurde den zuständigen Behörden der Länder ermöglicht, befristete Abweichungen von den gesetzlichen Regeln zur Arzneimittelversorgung zu gestatten, um die Versorgung mit diesen Arzneimitteln sicherzustellen.
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In Bayern ist man jetzt tätig geworden. Wie Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Donnerstag in einer Pressemitteilung erklärt, habe ihr Haus noch am Tag der Bekanntmachung im Bundesanzeiger die zuständigen Regierungen von Oberbayern und von Oberfranken gebeten, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen.
Dies ist mittlerweile geschehen. Die Allgemeinverfügungen ermöglichen Apotheken in Bayern, salbutamolhaltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform unter erleichterten Rahmenbedingungen zu importieren, die bei uns eigentlich nicht zugelassen oder registriert sind. In dem Staat, aus dem sie importiert werden, müssen sie jedoch rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen.
Damit die Anwendungssicherheit gewährleistet ist, sind den Präparaten aus dem Ausland die notwendigen Informationen in deutscher Sprache in geeigneter Weise beizufügen. Alternativ ist ein Hinweis beizufügen, wo die Informationen digital abgerufen werden können. Die Importe sind den Regierungsbezirken anzuzeigen, damit behördlich nachvollziehbar bleibt, welche konkreten Arzneimittel importiert wurden.
Gerlach betont: „Für Bayern hat die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln höchste Priorität.“ Sie weist darauf hin, dass Bayern dem Großhandel und Apotheken bereits im vergangenen Mai mittels Allgemeinverfügung befristet gestattet habe, Antibiotikasäfte für Kinder zu importieren. Um eine sichere Arzneimittelversorgung in Bayern zu gewährleisten, habe man überdies im November 2022 die bayerische Task-Force Arzneimittelversorgung gegründet. Diese tage auch weiterhin regelmäßig, um die aktuellen Entwicklungen zu beobachten und gemeinsam weitere Lösungen zu erarbeiten.
Wirksame Maßnahmen statt Symbolpolitik
Allerdings sind die Möglichkeiten auf Landesebene gegen Lieferengpässe vorzugehen beschränkt. Von den bisherigen Maßnahmen auf höherer Ebene ist Gerlach jedoch enttäuscht. Die bislang von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen seien zu zögerlich gewesen. Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im September 2023 präsentierte „5-Punkte-Plan zur Sicherung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln im Herbst/Winter 2023/24“ sei „weitestgehend Symbolpolitik“ gewesen, so Gerlach.
Sie fordert die Bundesregierung daher auf, „endlich umfassende und wirksame Schritte gegen die Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu ergreifen“. Denn die Zuständigkeit für den Erlass notwendiger Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere Arzneimittelversorgung und zur Stärkung des Pharmastandorts liege neben der EU beim Bund.
Auch die vom Bundeskabinett Ende 2023 beschlossene Pharmastrategie bekommt ihr Fett weg: „Das Strategiepapier der Bundesregierung enthält zwar einige gute Ansätze, aber es reicht insbesondere nicht aus, um die Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln wieder nach Deutschland zurückzuholen“, so die Ministerin. Die Rahmenbedingungen machten Deutschland immer unattraktiver für die Produktion, aber auch für Forschung und Entwicklung.
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