Bundesweite Ermittlungsverfahren

Haben sich Apotheken am Ladenhüter Paxlovid bereichert?

Stuttgart - 15.01.2024, 13:45 Uhr

Der Preis für Paxlovid hat in der Vergangenheit viele Apotheker:innen interessiert, weil das Virostatikum bis 15. Januar vom Bund beschafft wurde. (Foto: marinaphoto / AdobeStock)

Der Preis für Paxlovid hat in der Vergangenheit viele Apotheker:innen interessiert, weil das Virostatikum bis 15. Januar vom Bund beschafft wurde. (Foto: marinaphoto / AdobeStock)


Zum heutigen 15. Januar hat Paxlovid-Hersteller Pfizer das Virostatikum auch regulär in Vertrieb gebracht – zu einem Verkaufspreis laut Lauer-Taxe von 1149,19 Euro je Packung. Zuvor soll der Bund laut Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ rund 650 Euro pro Paxlovid-Packung bezahlt haben. Doch das ist nicht die einzige Neuigkeit, die der Recherche-Verbund zutage gefördert hat: Zahlreiche Apotheker stehen im Verdacht, das zuvor vom Bund beschaffte COVID-19-Arzneimittel illegal weiterverkauft zu haben.

Bereits im Januar 2023 waren konkrete Verdachtsfälle auf illegalen Handel mit vom Bund beschafftem Paxlovid® (Nirmatrelvir / Ritonavir) bekannt geworden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärte, dass es „vermehrt Informationen über auffällig hohe Bestellzahlen des vom Bund zentral beschafften Arzneimittels Paxlovid® durch einzelne Apotheken sowie weiterhin direkte Anfragen zu den Möglichkeiten eines Exports durch verschiedene Marktteilnehmer erreicht haben.“ In der Folge durften Apotheken nur noch maximal 20 Packungen Paxlovid® bevorraten, Krankenhaus(versorgende)-Apotheken bis zu 50.

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Die Apotheken durften das vom Bund beschaffte Arzneimittel nur an Patient:innen mit einer ärztlichen Verordnung zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung abgeben – also beispielsweise nicht an Selbstzahler mit Privatrezepten. Zum heutigen 15. Januar 2024 hat Paxlovid®-Hersteller Pfizer das Virostatikum nun auch regulär in Vertrieb gebracht – zu einem Verkaufspreis laut Lauer-Taxe von 1149,19 Euro je Packung. Zuvor soll der Bund laut Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ rund 650 Euro pro Paxlovid®-Packung bezahlt haben. 

Der Preis hat in der Vergangenheit viele Apotheker:innen interessiert, hat sich Paxlovid® doch eher den Ruf eines Ladenhüters erarbeitet: Am 5. Januar berichtete die DAZ, dass beim Bund noch mehr als 400.000 Packungen Paxlovid® auf Lager seien – haltbar bis Ende Januar bzw. Ende Februar dieses Jahres. 

Bis Ende Februar dürfen die Bundesbestände jetzt noch weiter abgegeben werden. Nicht nur von Apotheken, sondern auch von Hausärztinnen und Hausärzten sowie stationären Pflegeeinrichtungen. Diese dürfen das Mittel seit 1. Januar 2024 sogar ohne Mengenbeschränkung beziehen und vorrätig halten. Der Bezug ist für sie bis zum 15. Februar 2024 möglich.

An mehr als 25 Staatsanwaltschaften Strafanzeigen gegen Apotheker verschickt 

Vor diesem Hintergrund dürfte die Mehrheit der Apothekenmitarbeiter:innen nun überrascht sein, dass sich mehrere Apotheken illegal an den vom Bund beschafften Paxlovid®-Packungen bereichert haben sollen. Das jedenfalls meldet heute der Rechercheverbund aus WDR, NDR und SZ (Süddeutsche Zeitung): „Der Justiziar des Gesundheitsministeriums formulierte Anzeigen gegen mehrere Apotheken mit Großbestellungen“, heißt es. Bundesweit sollen an mehr als 25 Staatsanwaltschaften Strafanzeigen gegen Apotheker verschickt worden sein. In den meisten Fällen seien die Ermittlungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen.

Paxlovid weiterverkauft – oder weggeworfen?

Konkret soll es in Bayern Durchsuchungen in verschiedenen Apotheken in Oberbayern, Mittelfranken, Oberfranken und in der Oberpfalz gegeben haben. In Berlin wurden sechs Apotheken durchsucht, dort wird noch im ersten Quartal dieses Jahres mit Anklagen gerechnet. „In Frankfurt am Main soll eine Apotheke in der Innenstadt fast 10.000 Packungen Paxlovid bestellt haben“, heißt es. Auch in Hamburg ermittelt die Staatsanwaltschaft, in Darmstadt und Hannover wurden ähnliche Verfahren jedoch mangels Tatverdacht bereits eingestellt.

Anders in Baden-Baden: Dort wurde laut WDR, NDR und SZ bereits mehrere Tage vor Weihnachten Anklage gegen einen Apotheker erhoben. Dieser soll insgesamt 1393 Packungen Paxlovid® „an nicht ermittelbare Personen im Ausland“ verkauft haben. Allerdings heißt es auch im Bericht von WDR, NDR und SZ, dass die Ermittlungen insgesamt schwierig sind, weil zu klären sei, „ob die staatlich bezahlten Medikamente illegal weiterverkauft oder nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums einfach weggeworfen wurden, wie einzelne Apotheker behaupten“.

Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss für die Grüne Bundestagsfraktion, kommentiert die Verdachtsfälle so: „Wenn sich die unzähligen Verdachtsfälle bestätigen, ist das leider ein weiteres Beispiel, wie die unbürokratischen und großzügigen Maßnahmen der Bundesregierung in den Corona-Jahren im Gesundheitswesen von zu vielen Leistungserbringern missbraucht wurden, um sich persönlich zu bereichern. Auch im Gesundheitswesen gilt leider: Vertrauen reicht nicht, Kontrolle muss sein. In diesem Gesundheitswesen muss man Betrug von vornherein unmöglich machen, darauf zu vertrauen, dass alle im Gesundheitswesen sich an die Regeln halten, führt leider immer zu Schaden für Versicherte oder Steuerzahler.“

ABDA: Apotheken nicht unter Generalverdacht stellen

*ABDA-Pressesprecher Benjamin Rohrer erklärt zu den Vorwürfen: „Uns sind die einzelnen Verfahren nicht bekannt. Gleichwohl bieten wir natürlich den Ermittlungsbehörden unsere volle Unterstützung bei der schnellen Aufklärung dieser Vorwürfe und Verdachte an, wo auch immer dies möglich ist. Klar ist, dass der Handel oder gar Export des dem Staat gehörenden Corona-Medikaments nicht zulässig ist und bei Verstößen strafrechtlich verfolgt werden kann. Diese klare Rechtsauffassung haben wir auch regelmäßig an alle Apotheken weitergegeben.“ 

Zum Hintergrund erklärt er weiter, dass die Bevorratung mit dem Arzneimittel zu Beginn in den Apotheken nicht zulässig war, dann auf zwei Packungen für normale Apotheken begrenzt wurde und auf fünf Packungen für Krankenhausapotheken. Nach einer kurzen Lockerung sei seit Anfang 2023 die Bevorratung auf 20 Packungen in öffentlichen und 50 Packungen in Krankenhausapotheken begrenzt. Weiter erklärt Rohrer: 


„Wir gehen davon aus, dass Straftaten nur in wenigen Einzelfällen vorgekommen sind und keineswegs alle Apotheken in Deutschland unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Nach einem abgeschlossenen Strafverfahren haben die Landesapothekerkammern auch in jedem Fall das Recht, berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Wir gehen davon aus, dass die Landesapothekerkammern die entsprechenden Ermittlungsverfahren deshalb auch genau beobachten werden.“

ABDA-Pressesprecher Benjamin Rohrer


*Dieser Text wurde am 15. Januar 2024 um 17:30 Uhr aktualisiert.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
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9 Kommentare

Piechotta

von Karl Friedrich Müller am 16.01.2024 um 11:56 Uhr

Die Dame braucht sich gar nicht so aufregen. In Maskendeals habe Politiker leistungslos große Summen hinterhergeworfen bekommen. Da ist es wohl in Ordnung. Und wenn eine Politikertochter dann noch so gierig ist, dafür die Steuern zu hinterziehen, ist das keine Erwähnung wert. Politiker bedienen sich, ganz „normal“.

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AW: Politikertochter

von Holger am 17.01.2024 um 15:05 Uhr

Frau Tandler ist strafrechtlich zu vier Jahren Haft verurteilt worden - soooo normal scheint das "Bedienen" bei Politikern also nicht zu sein.

Aber um mal ein bissle Öl ins Feuer zu gießen:
Allen hier genannten Betrügern und Selbstbedienern ist gemeinsam, dass sie sich als Selbständige zu bereichern versucht haben. Angestellte werden da doch so gut wie nie auffällig. Vielleicht sollten wir darüber mal nachdenken? Ganz früher habe ich mal gelernt, nur DER Apotheker in SEINER Apotheke sei Garant für den Primat der Pharmazie über die Ökonomie - die immer wieder aufpoppenden Einzelfälle (Bottrop würde ich noch erwähnen), lassen diesbezüglich Zweifel bei mir aufkommen. Ja, die weit überwiegende Mehrheit auch der selbständigen Kolleginnen und Kollegen leistet hervorragende und höchst ehrenwerte Arbeit. Aber grundsätzlich ist so eine Struktur aus meiner Sicht eben eher anfällig für Fehlverhalten, weil sie entsprechende Anreize vielleicht nicht aktiv setzt, aber ihnen zumindest Raum gibt.

Verunglimpft

von Karl Friedrich Müller am 16.01.2024 um 11:38 Uhr

Es geht doch nur um Verunglimpfen der Apotheken. Der Milliardenbetrug um Coronatests interessiert keinen mehr. Das Geld ist wohl verloren wird schulterzuckend festgestellt. Artikel auch im WDR.
Klar, da kann man auch nicht über einen ungeliebten Berufsstand herziehen.

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Der Justiziar des BMG

von Thomas Trautmann am 15.01.2024 um 21:58 Uhr

Hm, der Justiziar hat die Anzeigen formuliert. Wollte da möglicherweise jemand von den eigenen Bestellmengen ablenken?
Frau Piechotta hat durchaus recht, wenn sie Kontrolle anfahrt, aber 1. Wer kontrolliert die Kontrolleure? Und 2. schert sie wieder ALLE Leistungserbringer über einen Kamm. Insofern auch eine diffamierende Darstellung. Wie war das mit dem Terminator-Plakat nochmal?

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Qualm mit Feuer…

von Ulrich Ströh am 15.01.2024 um 21:51 Uhr

Wo Qualm ist, ist häufig auch Feuer…

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kriminelle Energie und viele offene Fragen

von Thomas B am 15.01.2024 um 21:32 Uhr

Dass das kriminelle Vorgehensweisen sind, ist sicher jedem Beteiligten von Beginn an klar gewesen. Insofern kann man nur hoffen, dass alle mit der angemessenen Härte zur Rechenschaft gezogen werden. Die betroffenen Kollegen, aber auch die beteiligten Großhändler und Abnehmer. Zehntausende Packungen sprechen für organisierte kriminelle Strukturen. Warum hat das so lange gedauert, bis es rauskam? Wer trägt dafür die Verantwortung?

Dieselben Kollegoiden und Kanäle haben vermutlich auch bei den Impfstofflieferungen zu ihrem eigenen Wohl "zusammengearbeitet".......

Und warum zahlte Papa Staat 650 € und die kranken Kassen zahlen "freiwillig" 1149 €? Auch das muss mir jemand plausibel erklären......

Wie war das nochmal genau mit den Verfalldaten? Ich habe Zweifel.....

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AW: Preisbildung

von Holger am 17.01.2024 um 15:08 Uhr

Vermutlich, weil man mit "dem Staat" Verhandlungen über die Preise führen musste - in der AmPrVO legt hingegen der Pharmazeutische Unternehmer seinen Preis selber fest und muss sich erst später, wenn die Rahmenbedingungen erfüllt werden, dem Nutzenbewertungsverfahren nach dem AMNOG stellen, dem dann eine Preisverhandlung folgt.

Bereicherung

von Stefan Siebert am 15.01.2024 um 14:59 Uhr

Die einzigen, die sich hier bereichern, sind ja wohl die lieben Führungskräfte von Pfizer!
Übrigens gehen durch die irrsinnigen Bestellmengen von Herrn Lauterbach mal so eben 260 Millionen Euro in die Mülltonne! Dazu Millarden für abgelaufene Impfstoffe und von Affenpocken hören wir auch nichts mehr.
Das dies nicht von der ABDA aufgegriffen wird, ist mir ein Rätsel.

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AW: Bereicherung

von Holger am 17.01.2024 um 15:13 Uhr

Und erst die Eigentümer von Pfizer! Die Führungskräfte müssen immerhin für ihr sicher fürstliches Salär noch eine Arbeitsleistung erbringen. Den Aktionären fallen die Millionen hingegen einfach so in den Schoß.

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