Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

18.02.2024, 07:30 Uhr

Schluss mit dem anachronistischem Kassenabschlag! Und Honoraranpassung sofort! (Foto: Alex Schelbert)

Schluss mit dem anachronistischem Kassenabschlag! Und Honoraranpassung sofort! (Foto: Alex Schelbert)


ABDA-Krisen-Sitzung zum Skonti-Urteil des Bundesgerichtshofs: ABDA fordert vom  Gesundheitsministerium eine drastische Absenkung des Kassenabschlags und eine schnelle Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung. Was heißt drastische Absenkung, was heißt schnelle Anpassung konkret? Warum so weichgespült? Wir fordern: Weg mit dem Kassenabschlag und eine deutliche Honorarerhöhung auf 12 Euro, mindestens. Die ABDA-Präsidentin befindet sich zwar noch in der Phase des „Redens, des Sprechens und Überzeugens“, wie sie sagt, aber sollten wir nicht endlich in die Phase des Handels übergehen? Mehr Arbeit für immer weniger Geld? Wie lange wollen wir uns noch ausnützen lassen?

12. Februar 2024

Krisensitzung bei der ABDA: Wie wirkt sich das Skonti-Verbot bei Rx-Arzneimitteln auf die Apotheken aus? ABDA-Präsidentin Gabriel Regina Overwiening: Ohne Kenntnis der Urteilsgründe lassen sich Auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) „kaum abschätzen“. Mein liebes Tagebuch, vollkommen richtig, denn die Entscheidung bezieht sich zunächst auf die Skontogewährung eines pharmazeutischen Unternehmens an eine Apotheke. Dass die Entscheidung aber dennoch Auswirkungen hat, davon muss man ausgehen. Und dass dieses Urteil vermutlich die Situation vieler Apotheken verschlechtern wird, liegt nahe. Also, mehr denn je muss sich unsere Standesführung dafür einsetzen, dass die wirtschaftliche Situation der Apotheken rasch verbessert wird: Mehr Honorar, weniger bzw. keinen Kassenabschlag sind das Mindeste, was nun geschehen muss. Die ABDA will Forderungen ausarbeiten und sie dann in den Gesamtkatalog der Forderungen im Zusammenhang mit der „Apothekenreform“ aufnehmen.

 

Die Apothekensoftware zeigt beim Einlösen eines E-Rezepts ein anderes Präparat an als von Arzt oder Ärztin verordnet – unglaublich, kommt aber vor! Wo liegt der Fehler? Der Deutsche Apothekerverband hat sich an die Apothekensoftwarehäuser gewandt und bittet um eine Prüfung der Apothekenverwaltungssysteme (AVS). Mein liebes Tagebuch, dieses Problem verträgt überhaupt keinen Aufschub, es geht hier um eine dadurch ausgelöste falsche und evtl. gesundheitsschädliche Arzneimitteltherapie: Softwarehäuser müssen sofort handeln. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass manche Systeme die Freitextverordnungen beim E-Rezept falsch interpretieren. Es gibt darüber hinaus aber auch Fehler, deren Ursache noch unbekannt sei. Und in manchen AVS komme es zu Fehlern, wenn an unterschiedlichen Arbeitsplätzen einer Apotheke gleichzeitig mehrere E-Rezepte eingelöst werden. Mein liebes Tagebuch, hat man dies vor Einführung der Systeme nicht getestet? Hier gilt wohl nach wie vor der Spruch: Mit Software ist es wie mit Bananen – das Produkt reift beim Kunden.

 

13. Februar 2024

Je mehr E-Rezepte, umso mehr Fragen. Zum Beispiel diese: Kann der verschreibende Arzt oder die verschreibende Ärztin eigentlich sehen, welches konkrete Präparat die Apotheke auf Vorlage eines Rezepts abgegeben hat? Die DAZ bat die Gematik um Antwort. Sie fällt klar aus: Derzeit nicht, Arzt oder Ärztin können nicht einsehen, ob und welches Präparate der Patient, die Patientin erhalten haben. Mein liebes Tagebuch, die Betonung liegt dabei auf „derzeit“. Denn wenn die elektronische Patientenakte (ePA) zur Routine geworden ist und auch die verordneten und abgegebenen Arzneimittel dort gespeichert werden, kann die Arztpraxis durchaus einen Blick in die ePA nehmen und nachvollziehen, ob und welche Präparate ein Versicherter erhalten hat – allerdings nur, wenn der Patient, die Patientin ihrer Praxis die Erlaubnis gegeben hat, die ePa mit Daten zu befüllen und Einblick in die ePA zu nehmen.   

 

14. Februar 2024

Das Skonti-Urteil des Bundesgerichtshofs hat die ABDA mobilisiert. Die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening schrieb einen Brief an Karl Lauterbach: Die Lage der Apotheken ist wirtschaftlich so angespannt, dass „unverzüglich“ gehandelt werden muss, um sie „spürbar“ zu entlasten. Mein liebes Tagebuch, es muss „unverzüglich“ gehandelt werden, richtig, dieses Wörtchen hat früher schon mal Grenzen geöffnet. Ob es dieses Mal Lauterbach dazu bringt, den Geldhahn zu öffnen und das Apothekenhonorar zu erhöhen? Immerhin, der Bundesgesundheitsminister hat nun schwarz auf weiß auf seinem Tisch, wie desolat die Apothekenlage ist und dass sich die Apotheken seit Jahren im „Krisenmodus“ befinden (Inflation, Unterfinanzierung, Honorarkürzung durch gestiegenen Kassenabschlag, steigende Personalkosten) und viele Apotheken „existenziell bedroht“ sind. Und jetzt das BGH-Urteil, das den Apotheken praktisch die Skonti beim Einkauf von Rx-Arzneimittel nimmt. Kleines Problem dabei: So ganz genau kann man noch nicht abschätzen, mit welcher Härte das Urteil die Apotheken treffen wird, die Auswirkungen könne man nur „schwer abschätzen“, man müsse die Urteilsbegründung abwarten. Dennoch: Die Apotheken brauchen eine Soforthilfe zur schnellen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Die Bitte der Präsidentin an Lauterbach daher „nochmals unverzüglich, konkrete Maßnahmen für eine spürbare finanzielle Entlastung der Apotheken vor Ort in die Wege zu leiten“. Mein liebes Tagebuch, Overwiening weiß, dass Papier geduldig ist und daher macht sie dem Minister ein Gesprächsangebot: Für die inhaltliche Vertiefung und Ausgestaltung von Sofortmaßnahmen stehe man jederzeit bereit. Herr Minister, wir warten auf Ihre Antwort, dringend!

 

Natürlich, es kann passieren, dass der Strom, das Internet, die Telematikinfrastruktur ausfallen. Und ab und an zeigen sich bereits kleine Vorboten eines solchen Desasters. An diesem Mittwoch meldete die Gematik auf ihrer Seite eine zentrale Störung der Telematikinfrastruktur – nichts ging mehr, kein E-Rezept konnte verordnet oder eingelöst werden, keine KIM verschickt oder abgerufen werden. Nach einiger Zeit lief’s dann wieder. Die Ursache dieses Mal: Irgendwie soll der sogenannte Verzeichnisdienst gestört gewesen sein. Ach so. Mein liebes Tagebuch, so kann’s gehen – es wird nicht die einzige Störung bleiben. Wir sind gespannt, was passiert wenn mal 95 Prozent der Rezepte elektronisch ausgestellt werden…

 

In diesen Jahr wird noch mächtig an der elektronischen Patientenakte ePA gewerkelt. Eigentlich gibt es sie ja seit 1. Januar 2021, also eigentlich, aber die Zahl der Versicherten, die schon eine ePA haben, ist noch überschaubar. Laut Gematik nutzen bisher nur etwas mehr als eine Million Versicherte die ePA. Mit dem Digitalisierungsgesetz soll sich das ändern: Ab 1. Januar 2025 soll’s dann richtig losgehen. Vielleicht. Insider und Krankenkassen halten dieses Startdatum für ambitioniert. Und wie beim E-Rezept zeigen sich auch bei der ePA, je näher das Jahr 2025 rückt, Fehler und Mängel und Unausgereiftes. Jetzt melden sich die Vertretungen von Heilberufen (Ärzte- und Apothekerschaft, Krankenhausgesellschaft) zu Wort: Sie bemängeln, dass derzeit kein deutlicher Mehrwert für die Benutzerinnen und Benutzer erkennbar ist. Es sei zu befürchten, dass die ePA weiterhin nicht auf die gewünschte Resonanz stoße, so die Kammern und Verbände. Außerdem fehlten bisher „elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden“. Bisher sei z. B. weder eine Volltextsuche noch ein zentraler Virenscanner für die ePA vorgesehen. Mein liebes Tagebuch, o weh, o weh, auch das war zu erwarten. Wie soll man Dokumente in der ePA suchen können? In welcher Form werden sie eingestellt? Überhaupt, wie steht es um die allgemeine Aufklärung zur ePA? Da gibt es noch viel zu tun.

 

15. Februar 2024

Das Ergebnis der ABDA-Krisensitzung zum BGH-Skonti-Urteil fällt aus wie erwartet: Absenkung des Kassenabschlags als Sofortmaßnahme und schnelle Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung. Für diese Forderungen haben sich alle 34 Mitgliedsorganisationen der ABDA (Kammern und Verbände) „einmütig“ ausgesprochen: Diese unmissverständliche Forderung sei in den nächsten Tagen und Wochen an die Politik in Berlin – insbesondere die Ampel-Koalition – zu richten. Zur Forderung bezüglich Kassenabschlag heißt es in der Pressemitteilung: Zwar solle er Anfang des kommenden Jahres von aktuell 2,00 Euro wieder auf 1,77 Euro „Normalniveau“ gesenkt werden, aber dies reiche nicht aus. Die Apotheken bräuchten eine „drastische Absenkung als Sofortmaßnahme“. Mein liebes Tagebuch, was heißt hier drastische Absenkung – die Forderung muss lauten: Weg mit dem Kassenabschlag, in Zeiten der Digitalisierung hat er seine Bedeutung verloren. Zur Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung ist in der Pressemitteilung allerdings nichts zu lesen, außer: Das derzeitige Honorar reicht nicht, um die Apotheken am Leben zu halten. Gut, das wissen wir. Und wie lautet unsere Forderung? Welche Honoraranpassung fordert die ABDA nun aktuell?

 

„Es ist jetzt die Phase des Redens, des Sprechens und Überzeugens“ – das sagte die ABDA-Präsidentin in ihrem letzten Facebook-Talk am Donnerstag. Nun ja, mein liebes Tagebuch, ehrlich gesagt, ich dachte, wir sind endlich in der Phase des Handelns angekommen. Unsere Forderungen liegen doch auf dem Tisch, und knapp 600 Apothekenschließungen in einem Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Sind denn weitere Proteste geplant? Ähm, erstmal wohl nicht, man müsse flexibel bleiben, hieß es, mal schauen, wie sich alles weiterentwickelt. Und ja, auch das Skonti-Urteil war Thema im Facebook-Talk. Immerhin, es soll ein „größeres Gespräch“ am Freitag dieser Woche im Bundesgesundheitsministerium geben. Wir werden sehen.

 

Auch wenn es Arztpraxen nur ungern hören: Die Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf den Ausdruck des Tokens (QR-Code), also einen Anspruch auf ein e-Rezept auf Papier. Dieser Rechtsanspruch steht im Sozialgesetzbuch (§ 360 Abs. 9 SGB V). Schon klar, manche Ärztinnen und Ärzte scheuen den Ausdruck: Kosten für Papier und Drucker. Aber wenn die Versicherten den Papierausdruck wollen, müssen die Praxen drucken. Und ja, in Zeiten von schwächelnder Telematikinfrastruktur und manchmal sogar falschen Anzeigen der Arzneimittel in der Apothekensoftware ist es nicht verkehrt, wenn man die Verordnung ausgedruckt in Händen hält: Hier sind dann die Arzneimittel im Klartext zu lesen.

 

16. Februar 2024

Apotheken merken es: Immer mehr Arztpraxen nutzen das E-Rezept. Laut einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind es mittlerweile über 90 Prozent der niedergelassenen Ärzteschaft, die elektronisch verordnen. Es gebe kleinere Probleme, ja aber auch deutliche Vorteile, so die ersten Beurteilungen. Aber so manches laufe auch noch nicht richtig rund und der Aufwand sei teilweise zu hoch. Mein liebes Tagebuch, da ist dann doch ein Ruck durch liebe Ärzteschaft gegangen, die Eingewöhnungsphase verlief schneller als gedacht. Und klar, besonders geschätzt wird die Komfortsignatur, die mit der einmaligen Eingabe einer Signatur-PIN dann 250 Signaturvorgänge freischaltet – eine deutliche Zeitersparnis bei der Ausstellung von E-Rezepten.

 

Wo es beim E-Rezept gelegentlich zu Fehlern seitens der Praxen kommt, sind die Freitextverordnungen, z. B. wenn die Arzneimittelbezeichnung nicht zur angegebenen Pharmazentralnummer (PZN) passt. Da lauern Retaxationsgefahren für die Apotheken. Für einen sicheren Umgang mit dem Freitextfeld hat die Gematik ein Infoblatt herausgegeben. Hier wird erklärt, was in einem Freitext-Feld angegeben werden darf und was nicht. Mein liebes Tagebuch, falls aus einer Arztpraxis häufig nicht korrekt ausgestellte E-Rezepte kommen, kann die Apotheke ja so ein Blatt mit freundlichen Grüßen an die Praxis schicken: Hier gibt’s das Gematik-Infoblatt zum Download.  


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

ABDA und DAV: handelt endlich!

von Apothekerin am 18.02.2024 um 10:34 Uhr

Klar ist, das mit dem Skonti-Urteil und den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen KEINE Apotheke vor Ort mittel- und langfristig überleben wird!

Deshalb müssen ABDA und DAV jetzt endlich ins Handeln kommen. Sonst war’s das für uns alle!
Unsere Forderungen liegen doch auf der Hand: 12 Euro Packungspauschale mit anschließender Dynamisierung und ein deutliches Absenken des Kassenabschlags auf max. 1 Euro. ABDA und DAV müssen jetzt endlich eskalieren!

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Gespräche mit aktuellen Ergebnissen

von Ulrich Ströh am 18.02.2024 um 8:56 Uhr

Das anstehende größere Gespräch der ABDA am kommenden Freitag mit Karl Lauterbach war schon länger überfällig und ist zu begrüßen.

Der Ergebnisdruck am kommenden Freitag ist hierbei sehr hoch
…für die ABDA.

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